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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Sonntag, 16. Januar 2005, 13:16

Ausbildung und Alg 2

Ich befinde mich zur Zeit in Ausbildung, habe Kinderzuschlag beantragt, ist abgelehnt worden, weil Einkommen zu gering. Müßte also Antrag auf Alg 2 stellen. Auskunft vom Arbeitsamt: Ausbildung und Alg2 schließen sich grundsätzlich aus. Rutsche ich also in so eine wundersame Gesetzeslücke ?????
Wer weiß mehr darüber ? Ich bin doch sicher nicht die einzige Alleinerziehende mit so einem Problem, oder? Grüße Monika

aurichergirly

unregistriert

2

Sonntag, 16. Januar 2005, 14:39

RE: Ausbildung und Alg 2

Hallo Monika

ich mache ab den 01.08 meine ausbildung und bei mir ist es so geregelt das ich berufsausbildungsbeihilfe bekomme oder mietzuschuss.
zur zeit wird dann wohl noch der unterhalt und das kindergeld angerechnet, aber mietzuschss steht dir zu.

ausserdem bekommst du doch während der ausbildung ein kindergeld auch für dich und nicht nur fürs kind? oder wie alt ist du? Hast du schon mal ne lehre gemacht steht es dir nicht zu.

ich würde mal zu deinem chef gehen und fragen ob er dir tips geben kann, du bist ja nicht die erste die bei ihm ne ausbildung macht, oder?

oder frage noch mal beoim arbeitsamt nach BaB Berufsausbuldungsbeihilfe weil alg2 steht die nicht zu weil du ja nicht arbeitslos bist, ich will mich da auch nichtr fest legen und was falsches sagen aber ich glaube du must mal dein berufshelfer fragen...

viel glück nochh wäre schön von dir zu hören

gruss doris :-) [addsig]

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

3

Sonntag, 16. Januar 2005, 17:23

RE: Ausbildung und Alg 2

Hallo Monika,

Auszubildende, wie übrigens auch Studenten, haben keinen Anspruch auf Alg II, sofern ihre Ausbildung förderfähig nach BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe ist (das war bereits bei der alten Sozialhilfe so). Wenn jedoch der Unterhalt der Kinder nicht sichergestellt ist, ist es wie bisher möglich für das Kind/ die Kinder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem neuen Sozialhilfegesetz (SGB XII) zu beantragen. Das aber hätten die dir als Fachleute nun aber sagen müssen (können?).

Grüße aus Herborn

Frank[addsig]

Gast

unregistriert

4

Sonntag, 16. Januar 2005, 19:59

RE: Ausbildung und Alg 2

Hallo und Danke für die Antwort, also ich bin bereits 48 Jahre und habe bereits ein Studium abgeschlossen. Nun befinde ich mich in der Ausbildung zur Fachlehrerin an Sonderschulen und bekomme eine Art Ausbildungsvergütung vom Land NRW. Da allerdings mein Sohn keinen Unterhalt bekommt und auch keinen Unterhaltsvorschuß und unsere Miete relativ hoch ist... hat die Familienkasse errechnet, daß mir 16 Euro fehlen bis zum Mindesteinkommen. Was heißt, hätte ich 16 Euro meh, bekäme ich die vollen 140 Euro Kinderzuschlag. Wenn ich "nur" für meinen Sohn Alg 2 beantragen kann (8 Jahre alt) errechnet sich der Bedarf völlig anders und wir bekommen viel weniger Geld. ( Aussage der Mitarbeiterin des früheren Sozialamtes) Eine Frage an Frank: "Wo finde ich die Verordnungen zur Ausbildung und Alg 2"
Liebe Grüße Monika

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 22. Februar 2005, 17:17

RE: Ausbildung und Alg 2

Ich gehe seit Februar wieder zu Schule und habe zu dem Bafög noch ergänzende Sozialhilfe für meine Tochter beantragt. Was dabei raus kommt ist noch nicht klar werde Dich aber auf dem Laufenden halten. ;-) Stephanie.Heine1@gmx.de

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