Samstag, 26. Mai 2012, 02:37 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: airam(Mod) jea(User) leonies_mum2(User) robeki(User)

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Monika1972 (Heute, 01:13)

Gast79 (Gestern, 21:45)

Anna* (Gestern, 18:43)

Schmiddi (Gestern, 18:15)

Ann12 (24. Mai 2012, 14:49)

Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Ralph66

Anfänger

Beiträge:

1

Donnerstag, 26. Juli 2007, 13:53

Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Sehr geehrtes Forum!

Ich lebe zur Zeit mit meiner Frau getrennt seit 6/2007.
Wir haben 4 gemeinsame Kinder 3, 7, 14, 18 Jahre alt.
Beide sind wir zur Zeit Hartz 4 Empfänger.
Meine Frau ist dazu verpflichtet Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu
beantragen.Für die beiden Jüngsten.
Die beiden älteren Kinder bleiben bei mir.Da wir im Prinzip beide unterhaltspflichtig
sind weiss ich nicht ob ich dann beim Jugendamt verschuldet bin und ob ich
den Unterhaltsvoschuss der für beide Kinder gezahlt wird zurückzahlen muss.
Mal angenommen ich finde wieder Arbeit muss ich dann den Betrag des
Unterhaltsvorschusses der vom Jungendamt an meine Frau gezahlt wurde
in voller Höhe zurückerstatten.

Mit freundlichen Grüssen

Ralph66

[addsig]

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 26. Juli 2007, 14:27

RE: Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Hallo Ralph,

herzlich willkommen hier im Forum.

Ich vermute, mit Deiner Frage wirst Du direkt an das Jugendamt treten müssen, welches den UHV leistet.

Was UHV angeht, gibt es sehr unterschiedliche, individuelle Möglichkeiten.

Besteht denn ein Unterhaltstitel? Kannst Du Deine gesteigerte erwerbspflicht durch ausreichend (20-30 pro Monat) Bewerbungen vorweisen?


[addsig]

Ralph66

Anfänger

Beiträge:

3

Donnerstag, 26. Juli 2007, 14:41

RE: Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Danke für die schnelle Antwort.
Ein Unterhaltstitel besteht nicht und ich weiss das ich eine gesteigerte
Erwerbspflicht habe der ich natürlich nachkomme.Wie meine Frau auch.
Hat mir auch im Prinzip meine Anwältin gesagt.

Mit freundlichen Grüssen

Ralph66


[addsig]

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 26. Juli 2007, 14:45

RE: Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Dann rate ich Dir, Dich mit dem jugendamt in Verbindung zu setzen.

Oftmals sind sie sehr kooperativ, und verbauen nicht unnötig die Zukunft Unterhaltspflichtiger.

[addsig]

Ralph66

Anfänger

Beiträge:

5

Donnerstag, 26. Juli 2007, 15:18

RE: Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Danke für die schnelle Antwort.
Ich hätte aber noch eine Frage.
Wie unterscheidet sich meine Unterhaltsplicht von der meiner Frau.Da die Kinder
die bei mir bleiben 14, 18 Jahre noch das Gymnasium besuchen.Der Ältere noch
2 Jahre.Und ich für beide für mindestens diese Zeit noch Kindergeld erhalte.
Geht es da nur um die Altersgrenze von 12 Jahren das mich das Jugendamt in
die Pflicht nehmen muss.

Mit freundlichen Grüssen

Ralph66

[addsig]

Gast

unregistriert

6

Donnerstag, 26. Juli 2007, 19:54

RE: Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Also die Mutter ist der 14 jährigen gegenüber gesteigert erwerbspflichtig.
Ber der großen verhält es sich sich wiederum etwas anders, da ab dem 18 Lebensjahr beide Elternteile Barunterhaltspflichtig werden, und je nach Einkommen sich der KU dann berechnet.

Das Jugendamt zahlt maximal 72 Monate UHV, und auch nur bis maximal zum 12. Lebensjahr.

Danach zahlt das Jugendamt keinen UHV mehr, und kann Dich dann auch nicht mehr in die Pflicht nehmen, es sei denn für zurückliegende Zahlungen.

Aber wie ich oben schon schrieb. Kümmere Dich, setz Dich mit denen in Verbindung, zeige, das Dir das nicht alles egal ist, Du Verantwortungsvoll bist, und mit ein bisschen Glück verzichten sie dann auf Rückzahlung des UHV[addsig]

Zur Zeit sind neben Ihnen 252 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

7 Mitglieder und 245 Besucher

airam, Hannafee, jea, Monika1972, pimboli, robeki, Steffen40