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von mona84

Andorra

Anfänger

Beiträge:

1

Mittwoch, 1. August 2007, 16:14

ALG II - Rückzahlung aller Leistungen möglich?

Ihr Lieben,

ich bin ganz neu bei Euch und hoffe, dass Ihr mir vielleicht irgendwie weiterhelfen könnt...

Es geht um folgenden Fall:
Ich erhalte ALG II und bin alleinerziehende Mutter eines Babys. Den Vater habe ich nicht angegeben aus komplizierten Gründen heraus (er ist in seiner Vergangenheit - gelinde gesagt - straffällig geworden, was ich aber erst nach Feststellung der Schwangerschaft erfahren habe; und außerdem ist er ausländischer Herkunft mit extremen Ansichten in punkto Erziehung... jedenfalls habe ich zuviel Angst und möchte nicht, dass er von seiner Tochter erfährt, aus Angst, ihr könnte etwas zustoßen aufgrund seiner Vergangenheit ) Ich habe dies alles bei der Antragstellung für das ALG II angegeben, auch die Tatsache, dass ich keine Auskunft zum Vater geben werde/möchte - aus den genannten Gründen heraus... trotz allem ist mir das ALG II bewilligt worden (eben ohne die Berücksichtigung des evtl. Unterhalts).
Nun hatte ich letzte Woche einen Termin bei der Leistungsstelle, bei dem mir mitgeteilt wurde, dass die ganze Unterhalts- und Vaterthematik dort noch weiter bearbeitet wird, und mir wurde gesagt, dass es möglich ist, dass ich ALLE empfangenen Leistungen seit der Geburt meines Babys zurückzahlen muss (da der Vater ja unterhaltspflichtig wäre gegenüber mir und dem Kind).

Nun frage ich mich,

1. der Bescheid war ein gültiger, es war nie die Rede davon, dass er vorläufig ist (aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Unterhaltsbearbeitung) oder auf Darlehensbasis oder so - ist es zulässig, dass er nun einfach hinfällig ist bzw. zurückgezogen wird und man die Rückzahlung aller Leistungen verlangen kann? Wie gesagt, der Leistungsstelle war der Sachverhalt bekannt, dass ich keine Auskunft geben möchte... es gab also keine Angabe falscher Tatsachen oder so.

2. wie sähe eine solche Rückzahlung aus? Auf Raten? Innerhalb welcher Zeit? Das Geld ist natürlich nicht mehr vorhanden, ich habe es für die Lebensführung gebraucht und verwendet...

3. Ich habe Verständnis für die Tatsache, dass Unterhaltssachen immer Vorrang gegenüber ALG II hat... dennoch habe ich zu viel Angst vor den Folgen, wenn der Vater von der Existenz der Tochter erfährt. Warum ist es nicht so, dass wenigstens anteilige Leistungen weiterhin gezahlt werden (dass sozusagen die Höhe des Unterhalts vom ALG II abgezogen wird) - warum ist die Rede davon, dass ich ALLES zurückzahlen muss?

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Gestern habe ich einen neuen Bescheid bekommen für die Zeit von 1.5. bis 31.7. (eigentlich hatte ich einen Bescheid, der bis Ende September gültig war) - was mit der Zeit danach ist, ging aus dem Bescheid nicht hervor. Die Zahlungshöhe war aber so, wie ich das Geld auch erhalten habe.

Für August habe ich nun kein Geld bekommen. Nach Anruf beim Jobcenter heute früh wurde mir gesagt, dass die Zahlung "nicht angewiesen wurde", Gründe waren der Sachbearbeiterin nicht bekannt, sie vermutet aber, dass die Zahlung so lange eingestellt wird, bis die Sache mit der Vaterschaft und dem Unterhalt geklärt ist. Und ich könne morgen nochmal persönlich vorsprechen (heute hat das Jobcenter geschlossen)

Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, trotzdem Geld zu erhalten bzw. ist das ok so, dass die Zahlungen einfach so, ohne Bescheid, eingestellt werden können?
Nach Abbuchung der Miete bin ich nun im Minus auf dem Konto und habe nun heute vom Sparbuch meiner Tochter etwas aufs Girokonto überwiesen, damit zumindest das Konto gedeckt ist und weitere anstehende Zahlungen (Strom, Versicherungen) abgebucht werden können. Aber letztlich sieht es so aus, dass ich danach kein Geld mehr habe...

Ratlose Grüße :-( [addsig]

inesk

unregistriert

2

Mittwoch, 1. August 2007, 17:20

RE: ALG II - Rückzahlung aller Leistungen möglich?

Hallo Andorra!

Willkommen hier!

Ich kann dir leider nur eins beantworten, nämlich deine Frage, warum alles zurückgefordert wird. Es könnte ja sein, dass der Vater des Kindes sehr gut verdient und daher eine hohe Zahlung an Unterhalt für dich und das Kind zahlen könnte und dann wäre dein kompletter Bedarf gedeckt.
Davon geht das JobCenter ersteinmal aus. Da du in ihren Augen seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst, stellen sie die Zahlungen ein.

Du könntest jetzt nur versuchen, zum Sozialgericht zu gehen (Rechtsstelle) und eine einstweilige Anordnung stellen, dass sie ersteinmal die Zahlungen wieder aufnehmen. Und anschließend einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen und dem deinen Fall schildern und hoffen, dass ihm was einfällt, denn so einfach mit dem Vater verschweigen wird es nicht.

Vielleicht hat noch jemand eine andere Idee.

Liebe Grüße Ines :roll:

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

3

Mittwoch, 1. August 2007, 19:11

RE: ALG II - Rückzahlung aller Leistungen möglich?

Hallo Andrea,

so sehr ich deine Lage verstehen kann, du hast schlechte Karten...

Warum die Arge die Zahlung einstellte, hat dir Ines bereits erläutert. Dir bleibt nichts anderes übrig, als Unterhalt für dich und euer Kind einzufordern - notfalls mit einer Klage.
Weiterhin erwartet die Arge von dir, dass du Unterhaltsvorschuss für das Mädchen beim Jugendamt beantragst. Dazu mußt du den Vater angeben, denn das JA will sich natürlich den Vorschuss zurück holen.

Ich vermute, du hast einen neune Bescheid erhalten, damit man eine Rückforderung an dich stellen kann - die Arge wird es zumindest versuchen. Dagegen legst du Widerspruch ein. Unter www.tacheles-sozialhilfe.de erfährst du, worauf du achten solltest, gleichzeitig kannst du dort nach Urteilen zu deiner Problematik fragen.

Die Arge muss dir Geld oder zumindest einen Lebensmittelgutschein geben. Bitte frage auch deswegen genauer bei tacheles nach.

Alles Gute
Anna


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