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von mona84

Petra67

unregistriert

11

Mittwoch, 8. August 2007, 22:30

RE: KV versicherung vater unbekannt

WERNER !

sie fragt nach einer reinen Versicherungssache :) meinst du nicht das dich die Art der wie dieses Kind entstand dich etwas angeht?
Ironie ? Provokation ?
Kopf schüttel....[addsig]

Gast

unregistriert

12

Mittwoch, 8. August 2007, 22:46

RE: KV versicherung vater unbekannt

Hallo Petra,

kann Deine Reaktion verstehen.....auch konnte ich aber Aventis sein Statemant etwas verstehen. Mir selber kommen auch die Fragen auf (auch vor Aventis statement schon), aber wollte halt Antworten, bevor ich "verdrescht" werde.


Denn alles in allem ist sehr undurchsichtig bei asienperle.

Und deshalb warte ich die (bisher sehr kurzen Antworten) ab.....aber warte immer noch auf meine Fragen.......und Werner hat nicht ganz unrecht. Vielleicht werden ihr die Probleme eben wegen der Aussage :Vater unbekannt gemacht?

Was dann ja nachzuvollziehen wäre.

Oder?[addsig]

Petra67

unregistriert

13

Mittwoch, 8. August 2007, 22:54

RE: KV versicherung vater unbekannt

Hallo Aninjha :)
Wenn Werner zumindest etwas ! auf das Thema eingegangen wäre dann hätte ich nichts gesagt..... so finde ich es einfach nur unsachlich.
Stell dir mal vor und er hat vieleicht in seiner Ironie den Nagel auf den Kopf getroffen? das wäre dann ziemlich übel. Kann man es ausschließen? Die Frage wegen dem Vater ist berechtigt in Bezug auf Die KV aber nicht die Frage wie das Kind entstand :)

Lieben Gruß Petra[addsig]

Gast

unregistriert

14

Mittwoch, 8. August 2007, 22:56

RE: KV versicherung vater unbekannt

Zitat von »asiensperle«



kann man sich eigentlich irgendwo eine art urkunde besorgen die belegt das der vater unbekannt ist? denn der herr meinte mit dieser aussage von mir würde er sich nicht zufrieden geben .

ich habe schon vom amt eine urkunde die besagt das ich das alleinige sorgerecht habe. diese brauchte ich für die elterngeldstelle.

kann man sich sowas beglaubigen lassen?
lg


Nein.......
Das alleinige Sorgerecht hat mit der Vaterschaft ja nix zu tun,
also und das ALG 2 Amt ist erstmal nicht für Euer Kind zuständig, sofern es unter 12 ist.

Dann tritt nämlich Unterhaltsvorschuss in Kraft.....und nach Kindsunterhalt die 2. Anlaufstelle(beim Jugendamt zu beantragen)

Na .....sobald Du für Dich und Kind Staatsgelder beziehst (Alg2 oder auch Unterhaltsvorschuss), beglaubigst DU mit jeder Unterschrift, den Vater des Kindes wirklcih nicht zu kennen.

Tust Du es doch, machst Du Dich strafbar. Und genauso scheinst Du grad, von den Behörden angefasst zu werden.

Solltest Du Dir klar sein, der rechtlichen Konsequenz, und den Vater wirklich kennen.....so wird Dir das Leben nicht leicht gemacht......ist dann mal so.....wer Staatsgelder bezieht, geht ne Menge Verpflichtungen ein.[addsig]

Gast

unregistriert

15

Mittwoch, 8. August 2007, 22:57

RE: KV versicherung vater unbekannt

Zitat von »Aninjha«


Hallo asienperle,

und wie war das nach der Entbindung bis jetzt?

Du weißt aber schon, das Dein AG Dich während der Schwangerschaft (und späteren Elternzeit) nicht hätte kündigen dürfen?



Hätte auch gerne darauf noch Antworten[addsig]

Gast

unregistriert

16

Mittwoch, 8. August 2007, 23:05

RE: KV versicherung vater unbekannt

Zitat von »Petra67«

Hallo Aninjha :)
aber nicht die Frage wie das Kind entstand :)

Lieben Gruß Petra


Na also Petra.......wie Kinder entstehen, müssen wir hier nicht ausdikutieren, oder?

Glaube, das wissen wir alle hier.

Und wenn mal eine provokante Frgae darauf Bezug nimmt.........warum nicht?

Ein jeder.........egal ob Männlein oder Weiblein, sollte sich der Folgen bewußt sein.....

Und Werner drückt nix anderes aus, jedenfalls lese ich nix anderes raus. Ich "verlese" Werner auch oft....aber etwas Provokation sei doch erlaubt, oder?

Provokation dient manchmal zum Nachdenken, und ist nicht immer beleidigend. Denke ich..........


[addsig]

Petra67

unregistriert

17

Mittwoch, 8. August 2007, 23:16

RE: KV versicherung vater unbekannt

Zitat

also meine derzeitige situation ergab sich so :
Bis zur entbindung war ich arbeiten und darüber pflichtverischert.

Soweit ich weiß bleiben auch bei Hartz IV bestehende Krankenversicherungen bestehen.
Ich selber habe als Mein Sohn seinen Lehrlingslohn von seinem Arbeitgeber nicht bekam die "vorrübergehende Möglichkeit gehabt ihn durch die Arge genehmigt bei mir Familienversichern konnte, weil nicht sicher war ob der Lehrherr überhaupt die Sozialabgaben zahlt.
Ich glaube das Problem liegt wie du schon angesprochen hast darin das der AG sie nicht hätte kündigen dürfen. Denn erst dadurch taucht ja diese Lücke auf.
Wobei es nichts daran ändert das sie durch die vorhergegangene Tätigkeit eine eigene Versicherung hatte und ich noch nie gehört habe das das dann geändert wird ?

Finde die Frage interessant..... hast aber selbstverständlich Recht das da viele Punkte sind die nicht einleuchten.

[addsig]

Gast

unregistriert

18

Mittwoch, 8. August 2007, 23:24

RE: KV versicherung vater unbekannt

Zitat von »Petra67«


Ich glaube das Problem liegt wie du schon angesprochen hast darin das der AG sie nicht hätte kündigen dürfen. Denn erst dadurch taucht ja diese Lücke auf.




Hallo Petra,

GENAU darin sehe ic das Problem. Ich wüßte aber gerne, warum es zur Kündigung kam, sie trotz SS nichts unternahm etc.

Aber auf direkte Fragen, die wirklich Antworten bedürfen, kommen keine Antworten.

Und wenn Du, Petra mal, 3 Jahre täglich sowas durchlebst,.............dann wirst auch Du manchmal denken....was wollen die, die Fragen?

Blicke in die Zukunft? ;-)

[addsig]

Petra67

unregistriert

19

Mittwoch, 8. August 2007, 23:42

RE: KV versicherung vater unbekannt

:-) Aninjha

Ich kann mir das schon vorstellen mit drei Jahren und täglich...... Sie ist relativ jung und wenn ich mir so meine großen ansehe wenn die mal wegen irgendwelcher Anträge, Verträge etwas wissen wollen... die Fragen wirken auf meine "Großen" eher so Marke Mutter was biste wieder neugierig :-D weil sie nicht verstehen wie und wo bei meinn Fragen der Zusammenhang zu den ihren liegt.

Ich denke hier wird es ähnlich sein :-) [addsig]

asiensperle

Anfänger

Beiträge:

20

Freitag, 10. August 2007, 22:23

RE: KV versicherung vater unbekannt

hallo Aninijha

danke für eure antworten und anregungen .....
als erstes , Der kleine ist gott sei dank nicht durch eine vergewaltigung entstanden. Das is wieder eine andere Geschichte. wie soll ich es nennen Leichtsinn? Nicht wirklich ich weiss es auch nicht!

Ja ich weiss das ein arbeitgeber mich nicht kündigen darf. Allerdings habe ich es versäumt rechtzeitig die elternzeit zu beantragen. als ich dies dann aber noch in einem persönlichen gespräch nachholte , konnte ich mich nicht mit meinem Chef einigen er wollte das ich vollzeit arbeite anders ginge das nich meinte er na ja dann betribliche umstruckturierungen usw.
Worauf hin ich dann die Kün. bekamm ich mlchte da gar nich gegen angehen, da meine Schwangerschaft ihm seit anfang an ein dorn im auge war. Nun ja.

Unterhalt habe ich noch nicht beantragt. Ich habe mal gehört das man das ich das eventuell gar nicht beantragen kann weil ich ja nicht weiss wer der Vater ist, und er staat sich das dann ja nicht zurückholen kann ist dieses wissen richtig?

nach der entbindung bis jetzt habe ich noch vom mutterschutzgeld gelebt und halt vom elterngeld das ist alles durch .

Das man sich starfbar macht wenn man bewusst denn vater verschwiegt ist mir auch bewusst. wäre so froh wenn ich wüsste wer es ist. denn ich denke da is alles etwas einfacher. finanziell so wie privat.

Montag gehe ich wieder hin und gebe denn antrag ab. mal sehen wie und wo es hinläuft..... es muss doch eine möglichkeit geben das mein sohn über mich verischert bleibt.........

lg asiensperle [addsig]

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