Hallo Aninjha,
Das mit den vorlegenvon Kontoauszügen bei ALG II, ergänzendes ALG II ist schon der Oberhammer und ist wohl an Schikane seitens der Ämter nicht mehr zu toppen, auch wenn ich selbst noch nie davon betroffen war so habe ich schon viele Beiträge in anderen Foren wie z.b. bei www.tacheles-sozialhilfe.de gelesen, und musste auch sehr schnell feststellen das immer mehr Leute von dem hinterlistigen System mürbe gemacht werden (sollen) und einige auch diesen Wahnsinn nicht mehr stand halten können.
ALG II und die Vorlage der Kontoauszüge
Eine Steuerklärung Online an das FA zu senden, hat in seiner Glaubhaftigkeit gegenüber der Vorlage der Kontoauszüge bei der ARGE nichts gemein, dessen Sinn ja darin besteht den aktuellen Kontostand und eben andere Einkünfte nachzuweisen, übrigens gibt es immer mehr ALG II Empfänger die nur noch den letzten/aktuellen Auszug beim Amt vorlegen und zeitgleich beim Sozialgericht eine klage gegen dieses Menschen unwürdige Verhaltensweise in Auftrag geben.
Auch ist es Gesetz das Auszüge bei einem Folgeantrag nicht vorgelegt werden müssen, es sei denn es besteht ein begründeter Verdacht gegen den ALG II Empfänger.
Torsten<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: alleinerziehend39, 05.09.2007, 22:03 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]