RE: Harz4+Kind
Hallo und herzlich Willkommen.
Du fragst, welche Leistungen Du bekommst?
Ich entnehme Deinem Posting, das Du ALG2 (Hartz4) erhälst.
Dazu steht Dir ausser dem Kindsunterhalt, den der Vater zahlen muß, und Kindergeld nichts mehr zu.
Und beides wird als Eiinkommen des Kindes bei ALG2 bewertet.
Theoretisch ist der Vater auch Dir bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zu Betreuungsunterhalt verpflichtet, aber vermutlich verdient er nicht genug? Bei Antragstellung von ALG2 wirst Du nämlich angegeben haben müssen, diese Ansprüche vorrangig geltend gemacht zu haben.
Du kannst, wenn Du noch schwanger bist, einen Mehrbedarf für Schwangere beantragen, dann bekommst Du etwas mehr, was die notwendige Kleidung, die benötigt wird, abdecken soll.
Säuglingserstausstattung hat der Vater zu zahlen. Kann er das nicht, mußt Du auch hierfür einen Antrag stellen.
Zudem besteht die Möglichkeit, Gelder aus der Mütter.Kind-Stiftung zu beantragen. Hierzu suche bitte mal bei Euch örtlich Pro Familia oder den Caritas auf. Die können Dir sagen, wer das bei Euch ausschüttet.
Hoffe, ich konnte Dir etwas weiter helfen, ansonsten weiter fragen :-)[addsig]