RE: ALG II und Umzug
Hallo Wolke,
LEIDER muß deine jetzige ARGE zustimmen, ansonsten kann es sein das du nach dem Umzug kein Hartz4 mehr erhälst, dazu von :
http://www.sozialticker.com/umzug-aber-nicht-fuer-hartz-iv-empfaenger_20070322.html
Sie sind ALG II Empfänger? Dann haben Sie schlechte Karten, wenn Sie glauben - z.B. in München - durch bessere Aussichten auf einen Arbeitsplatz einfach umziehen zu können, oder eventuell in Frankfurt sich nieder zu lassen … oder überall und nirgends. Leider gestattet das Sozialgesetz keinem ALG II Empfänger, einfach seinen Wohnort zu wechseln....
§ 22 SGB II - Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen....
Diese Erfahrung mussten schon viele “Wandervögel” machen, als nach dem erfolgten Umzug - der Gang zum Amt, ein Gang in die Obdachlosigkeit war - wo der Versuch die Kosten zur Unterkunft zu beantragen fehlschlug und diese nicht einmal ein “Lächeln” bekamen. Sie gingen leer aus und bekamen fortan keine Unterkunftskosten mehr....
Die meisten ARGEN, stimmen dem Umzug nicht mal im Ansatz positiv entgegen, jedoch die ARGE, welcher man den Rücken kehrt - ist begeistert über die sinkende Fallzahl und der Statistikbereinigung....
Gruß bantam[addsig]