hallo,
wir ( mami und 2 jungs) sind nun voll im umzugs-stress, ich möchte in 4 wochen wegen arbeitsaufnahme umziehen.(von der arge genehmigt)
nun habe ich folgende frage:
ich bekomme im moment noch vom arbeitgeber bei 20 stunden wöchentlich 650¤ gehalt netto, dazu algII noch 170 aufgestockt.
da ich in einen anderen landkreis ziehe, sagte man mir, ich mĂĽsse sofort nach dem umzug komplett neu (!?) den algII antrag stellen.
bis ende november beziehe ich das algII noch vom alten landkreis. nun sagte mir mein arbeitgeber, dass ich ab 01.12. auf 30 wochenstunden hoch gesetzt werde, (so dass mir dann sicher kein algII mehr zusteht).ich habe einen arbeitsvertrag mit dieser vereinbarung.
die neue wohnung entspricht den hartz 4 auflagen, 65qm, warmmiete 400¤.
muss ich nun trotzdem den neuen antrag im neuen ort stellen?ich bekomme dann definitiv nix mehr, es wäre nur zusätzliche arbeit und ewiges warten auf dem amt für mich.
ist es nicht sinnvoller, statt dessen wohngeld zu beantragen?
das geht doch, wenn man kein algII erhält, oder?
ich will nix falsch machen, möchte aber endlich für die jungs und mich selbst aufkommen und nicht aufs amt angewiesen sein
liebe grĂĽĂźe
lennymaus
[addsig]