Nun habe ich mir mal ausrechnen lassen, wie hoch das Wohngeld in meinem Fall denn ausfallen würde. Also bei einem Einkommen von 940 ¤ (ALG1 plus Kindesunterhalt) und der mir zustehende Höchstmiete von 360 ¤ kalt: ganze 40 ¤!
Wow, das reiĂźt mich jetzt aber echt raus...! :-x
GruĂź
Feuervogel
Hallo Feuervogel,
bei einem Einkommen von 940¤ würdet Ihr ja auch ergänzend kein ALG2 mehr erhalten.
Und.....40 ¤ haben oder nicht haben.....Das sind 480¤ im Jahr.
Wohngeld ist vorrangig vor ALG 2 zu beantragen.
Beispiel:
Unser Amt hat mich (und andere aufgefordert) fĂĽr Kind Wohngeld zu beantragen.
Die Berechnung sieht derzeit so aus, das die kleine Sozialgeld in höhe von rund 70¤ erhalten hat.
Das Wohngeld, welches ich vermutlich erhalten werde für sie, soll bei über 100 ¤ liegen.
Mich persönlich macht es nicht reicher, weil dafür die kleine meinen Bedarf mit abdecken muß, ist aber Umverteilung von Geldern.
Da Vanilla ihre einkommenshöhe nannte, und ich manchmal ähnliches habe, habe ich das mal mit Wohngeld durchgespielt, und hätte mehr, als mit ergänzendem ALG 2 Bezug. Von daher kam mir der Gedankengang.
@Pimboli
Ich schrieb ja, wenn sie mit einem Kind zusammenlebt. Ich war davon ausgegangen, das der älteste sich komplett abmeldet dort.[addsig]