RE: bafög als einkommen bei harz4 angerechnet,schulische bildung aber von bafög zu bezahlen
Hallo chwolff81,
ALG2 wirst Du nicht erhalten, denn Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig ist (z.B. Studierende an einer Hochschule), haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das ist unabhängig davon, ob Du tatsächlich Leistungen nach dem BAföG erhälst oder nicht,und dainteressiert auch nicht,dass Dein Bafög für die Schulgebühren drauf geht.
In besonderen Härtefällen können Leistungen als Darlehen gewährt werden.
Du kannst aber für Dich und Dein Kind den Alleinerziehendenzuschlag beantragen, er beträgt 125,- Euro. Zusätzlich hast Du noch die Möglichkeit Sozialgeld fürs Kind und Wohngeld für dich zu beantragen.
WEgen der Überzahlung, das kannst Du ganz einfach durch Vorlage der letzten Abrechnung klären und eventuelle Überzahlungen müssen halt zurückerstattet werden.
LG
Waltraud
;-) [addsig]

... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ...
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