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25.05.2012
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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

chwolff81

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1

Sonntag, 18. November 2007, 21:01

bafög als einkommen bei harz4 angerechnet,schulische bildung aber von bafög zu bezahlen

ich bin 26 und alleinerziehend mit einem 6 jährigen kind. ich habe Hotelfachfrau gelernt und bis ende oktober in vollzeit in einem hotel gearbeitet (mal wieder ein saisonvertrag gewesen). die schichten und zusehen wie und wo ich mein kind zum abend und zur nacht und wochenende unterbringe hat mir viel kraft gekostet. diesmal habe ich den schritt gewagt meinen eigentlichen wunschberuf zu lernen. ich bin seit november in einer neuen ausbildung zur masseurin und medizinischen bademeisterin. ich muss die ausbildung selber bezahlen, es ist eine private schule und dieser beruf wird leider nicht mehr gefördert. es ging alles relativ schnell. ich hab den ausbildungsvertrag unterschrieben, bafög und harz4 beantragt. ich bekomme bafög und kann somit die schulkosten zahlen. harz4 wurde gerade zum ende der woche bewilligt, jedoch sind bei mir einige fragezeichen. das harz4 hat das bafög zu 80% als einkommen gezählt. ich sehe aber nichts von dem geld, da es ja für die schulische bildung drauf geht. da müssen sie etwas übersehen haben, denn ich habe den ausbildungsvertrag mit abgegeben indem auch die schulkosten mit aufgeführt sind. ich habe angst, dass ich ich die ausbildung abbrechen muss. denn so wie die berechnung gerade ist, werden wir in den nächsten 2 jahren nicht klar kommen.
Zudem habe ich den harz4-antrag ende september geholt und gleich eine woche später abgegeben. Nun besteht schon ein bewilligungszeitraum ab ende september, obwohl ich noch gearbeitet habe bis ende oktober. steht mir das wirklich zu, da ich eventuell bedürftig war? denn meine eigentliche absicht harz4 zu bekommen, war erst ab 1. november. morgen werde ich gleich zum amt und mir die sache erklären lassen.denn ich habe keine lust nachzahlen zu müssen, wenn das amt einen fehler gemacht hat.
[addsig]

pimboli

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2

Montag, 19. November 2007, 08:59

RE: bafög als einkommen bei harz4 angerechnet,schulische bildung aber von bafög zu bezahlen

Hallo chwolff81,

ALG2 wirst Du nicht erhalten, denn Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig ist (z.B. Studierende an einer Hochschule), haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das ist unabhängig davon, ob Du tatsächlich Leistungen nach dem BAföG erhälst oder nicht,und dainteressiert auch nicht,dass Dein Bafög für die Schulgebühren drauf geht.
In besonderen Härtefällen können Leistungen als Darlehen gewährt werden.

Du kannst aber für Dich und Dein Kind den Alleinerziehendenzuschlag beantragen, er beträgt 125,- Euro. Zusätzlich hast Du noch die Möglichkeit Sozialgeld fürs Kind und Wohngeld für dich zu beantragen.
WEgen der Überzahlung, das kannst Du ganz einfach durch Vorlage der letzten Abrechnung klären und eventuelle Überzahlungen müssen halt zurückerstattet werden.

LG
Waltraud
;-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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