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Chat fĂĽr Alleinerziehende

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Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Celina

Anfänger

Beiträge:

1

Freitag, 25. März 2005, 00:21

Unterhalt wenn der Vater mit in der Wohnung wohnt?

Hallo zusammen,
habe ein grosses Problem! Ich bin getrenntlebend und mein Nochehemann ist nicht Vater meiner Tochter. Bis jetzt wurde ich beim Amt immer als Alleinerziehend geführt! Nun zieht der Vater meiner Tochter bei mir ein und das Amt rechnet mir immer noch 122 Euro Untehalt an!!!! Bekommen aber keinen Unterhaltsvorschuss weil der Vater meiner Tochter diesen Betrag bis jetzt immer auf mein Konto überwiesen hat was ja nun wechafllen würde da wir zusammen ziehn. Ist das wirklich richtig ? Und können die mich nun aus dem Status der Alleinerziehenden rausnehmen obwohl ich noch nicht geschieden bin und solange mein Exmann noch als Vater meiner Tochter in der Geburtsurkunde steht? Wenn mir einer weiterhelfen kann wäre ich für eine antwort sehr dankbar. Denn durch den Neuen Bescheid fehlen mir nun ab nächsten Monat 250 Euro.[addsig]

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Freitag, 25. März 2005, 08:16

RE: Unterhalt wenn der Vater mit in der Wohnung wohnt?

Hallo Celina,

wenn ich das richtig verstehe wohnst du jnunmehr mit dem Vater deines Kindes zusammen. Somit seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

Als alleinerziehend gilt auch nur noch, wer tatsächlich alleine lebt (unabhängig ob das der Vater ist oder nicht). Von daher gehe ich erst einmal von der Richtigkeit des Bescheides aus. Tatsache ist, wenn ihr zusammenlebt werden beide Einkünfe genommen.

Mit sehr viel Glück und wenn dein Partner oder du arbeitet könntet ihr ggf. den Kinderzuschlag bekommen, hierzu kannst du dich ja einmal an dem Rechner rumspielen.

Viele GrĂĽĂźe
Saskia[addsig]

Celina

Anfänger

Beiträge:

3

Freitag, 25. März 2005, 10:11

RE: Unterhalt wenn der Vater mit in der Wohnung wohnt?

Hallo Saskia,
erstmal vielen Dank für deine Auskunft. :-) Den Online Rechner habe ich benutz bekomme aber immer ganz andere Werte als in meinem Bescheid beschrieben sind. Denn wenn ich dort alle angaben rein sezte auch die miete welche ich ja selber weis zu hoch ist bekomme ich trotzdem nicht auf die beTräge die das amt mir nun geschrieben hat. Ich werde auf jeden Fall am Dienstag erstmal Einspruch einlegen. Denn es kan ja nicht sein das mir Unterhalt angerechnet wird den ich nun nicht mehr erhalte da wir zusammen wohnen der meinem Partner aber bei der Berechnung nicht abgezogen wird
Mit freundlichen GrĂĽssen
Celina[addsig]