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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Sonntag, 27. März 2005, 05:49

Unterhaltsvorschuss

im ALG II Antrag steht das wir Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen sollen ..

Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen,
wir haben 1 gemeinsames Kind (1Jahr)
und sie noch eines (3Jahre)
ich studiere und bekomme Bafög

meine frage, mĂĽssen wir diesen Antrag stellen ?
wird uns gesagt wenn wir das nicht tun das wir "nicht kooperativ"
(oder wie die das nun nennen) sind ?

fĂĽr eine Antwort dankbar
Jens

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Sonntag, 27. März 2005, 10:08

RE: Unterhaltsvorschuss

Hallo Jens,

Unterhaltsvorschuss wird max 72 Monate und nur bis zum 12 ten Lebensjahr bezahlt und wird bei ALG2 als Einkommen berĂĽcksichtigt.

ALG2 ist "Sozialgeld" und somit nachrangig, was wiederum bedeutet dass zunächst Unterhalt (oder Unterhaltsvorschuss) gefordert werden muss. Wenn allerdings der Vater Unterhalt bezahlt, so sollte dieser tituliert sein und in die Berechnung einfließen.

Viele GrĂĽĂźe
Saskia[addsig]