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jea
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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Bärchenmama

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Thüringen

1

Sonntag, 27. März 2005, 10:21

Berechnung ALG (nicht ALG2) bei Alleinerziehenden???

Schönen Ostersonntag allerseits,

ich habe gestern meinen ALG-Bescheid bekommen und hätte mich am liebsten übergeben, weil das viel weniger Geld ist, als ich mir selbst ausgerechnet hatte.

Deshalb eine grundsätzliche Frage zur Berechnung, vielleicht kennt sich jemand von Euch damit aus.

Ist das richtig, daß man für die Berechnungen vom vorherigen NETTOgehalt ausgeht (das unter einer viel schlechteren Lohnsteuerklasse entstand, als ich sie heute habe; also von dem Geld NACH Abzug von Lohnsteuer u. Sozialabgaben ausgeht), davon nur 67 Prozent berücksichtigt und davon NOCHMAL Lohnsteuer- und Sozialabgaben abzieht? Wie kann das denn sein?

Ich hatte für hiesige Verhältnisse vor meinem Erziehungsurlaub gar nicht schlecht verdient und schaue jetzt fassungslos auf das ALG-Ergebnis, das gerade mal 35 EUR mehr als ALG 2 wäre. :-?

Gibts denn überhaupt keine Berücksichtigung dessen, daß man ALLEINERZIEHEND ist? Wenn ich arbeiten würde, hätte ich doch auch einen Freibetrag, oder?

Könnte mir jemand sagen, ob das so stimmt?

LG Bärchenmama[addsig]

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Sonntag, 27. März 2005, 10:43

RE: Berechnung ALG (nicht ALG2) bei Alleinerziehenden???

Hallo Bächenmama,

zunächst einmal ist wichtig ob du dich für die gleiche Stundenzahl wie du vorher gearbeitet hast verfügbar gestellt hast.

Schau dir mal die Bewilligung genau an welches Brutto verwendet wird und ob es die 67% sind. Auf der Rückseite findest du die abgezogenen Beiträge. Kirchensteuer wird angerechnet auch wenn du nicht in der Kirche bist. Meiner Auffassung nach wird vom Brutto ausgegangen.

Die Steuererleichterung für AEs ist nur spürbar wenn man sehr wenig verdient, bei einem "normalen" Gehalt ist sie faktich nicht mehr zu bemerken.

Viele Grüße
Saskia[addsig]