Berechnung ALG (nicht ALG2) bei Alleinerziehenden???
Schönen Ostersonntag allerseits,
ich habe gestern meinen ALG-Bescheid bekommen und hätte mich am liebsten übergeben, weil das viel weniger Geld ist, als ich mir selbst ausgerechnet hatte.
Deshalb eine grundsätzliche Frage zur Berechnung, vielleicht kennt sich jemand von Euch damit aus.
Ist das richtig, daß man für die Berechnungen vom vorherigen NETTOgehalt ausgeht (das unter einer viel schlechteren Lohnsteuerklasse entstand, als ich sie heute habe; also von dem Geld NACH Abzug von Lohnsteuer u. Sozialabgaben ausgeht), davon nur 67 Prozent berücksichtigt und davon NOCHMAL Lohnsteuer- und Sozialabgaben abzieht? Wie kann das denn sein?
Ich hatte für hiesige Verhältnisse vor meinem Erziehungsurlaub gar nicht schlecht verdient und schaue jetzt fassungslos auf das ALG-Ergebnis, das gerade mal 35 EUR mehr als ALG 2 wäre. :-?
Gibts denn überhaupt keine Berücksichtigung dessen, daß man ALLEINERZIEHEND ist? Wenn ich arbeiten würde, hätte ich doch auch einen Freibetrag, oder?
Könnte mir jemand sagen, ob das so stimmt?
LG Bärchenmama[addsig]