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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Gast

unregistriert

1

Mittwoch, 16. März 2005, 09:01

ALG jetz, was noch?

GM, wollte mal was fragen. Bekomme seit Mitte Febr. ALG (Antrag habe ich dieses Jahr im Jan. gestellt) da ich aus der Elternzeit komme. (gibt also auch kein Erziehungsgeld mehr) Habe ich da noch Anspruch auf ALG II oder Wohngeld? Sollte erneut einen Hartz4 Antrag stellen, Veränderungsmitteilung abgeben und auch wohngeld beantragen... alle Behörden sträuben sich irgendwie... Die vom Wohngeld meinten ich habe kein Anspruch auf WG wenn ich ALG II bewilligt bekomme (das weiß ich schon) . aber noch ist das ja garnich raus.. und von 600Euro ALG kann ich u mein Kind garnicht leben, Miete ist schon bei 350Euro. Wer kann uns weiterhelfen?

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Mittwoch, 16. März 2005, 11:50

RE: ALG jetz, was noch?

Hallo,

du solltest in dem Rechner ausprobieren wie das aussieht. Da ihr eine Bedarfsgemeinschaft seit, ist der Kindesunterhalt (oder Unterhaltsvorschuß) als Einkommen zu berücksichtigen, auch das Erziehungsgeld. Da kannst du schaun ob du ergänzend einen Anspruch auf ALG2 hast oder auf Wohngeld.

Wie du selbst bemerkt hat im ALG2 ist "Wohngeld" beinhaltet. Also solltest du errechnen ob euer Einkommen so weit ausreicht, dass Ihr darauf Anspruch habt. [addsig]

tinka

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hamburg

Beruf: Sozialarbeiterin

3

Mittwoch, 16. März 2005, 18:16

RE: ALG jetz, was noch?

Das Erziehungsgeld wird nicht als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, das gibts immer obendrauf. Angerechnet als Einkommen wird immer nur das Kindergeld. Wenn du allein mit deinem Kind lebst, hast du Anspruch auf ¤ 345,- (alte Bundesländer) und das Kind Anspruch auf Sozialgeld (¤207,-). Hinzu kommt ein Mehrbedarf für Alleinerziehende sowie angemessene Miete plus Heizkosten. Dies alles für den Fall, dass du kein Arbeitseinkommen hast. Abgezogen werden Kindergeld und Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss.

nike771

unregistriert

4

Donnerstag, 17. März 2005, 12:46

RE: ALG jetz, was noch?

hi Gast,

ob du nun noch anspruch auf ergänzend algII hast oder nur wohngeld ist halt auch mit abhängig davon, ob und wieviel geld du für das kind zur verfügung hast. auf jeden fall solltest du die anträge so schnell wie möglich einreichen und nicht erst einen bescheid abwarten. die zahlungen werden immer ab dem monat gewährt, in dem du den antrag gestellt hast. nicht, dass dir algII abgelehnt wird und du durch die dauer der bearbeitung auch noch für einige monate wohngeld "verschenkst".
ausserdem solltest du prĂĽfen lassen, ob du eine GEZ-befreiung bekommen kannst. sind ja auch schon ein paar euro.
lieben gruĂź

anke[addsig]

Gast

unregistriert

5

Sonntag, 27. März 2005, 22:12

RE: ALG jetz, was noch?

Lieben Dank an alle die mir geantwortet haben. Ein neuer Bescheid kam mir gestern von Hartz4 zugeflattert. Nachdem hab ich noch Anspruch auf ALGII. Frohe Ostern wĂĽnsch ich noch. LG

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