Samstag, 26. Mai 2012, 04:49 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Monika1972 (Heute, 01:13)

Gast79 (Gestern, 21:45)

Anna* (Gestern, 18:43)

Schmiddi (Gestern, 18:15)

Ann12 (24. Mai 2012, 14:49)

Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 31. März 2005, 09:53

Unterhaltsvorschuß

Hallo,

leider bin ich in einer misslichen Lage und muss ALG II beantragen. Ich habe es schon lange vor mich her geschoben, aber nun brauche ich diese Hilfe, da ich finanziell nicht mehr weiter komme.
Ich bin alleinstehend und habe noch Unterhalt für meine fast 8jährige Tochter zu zahlen.
Ich liebe meine Tochter über alles und würde den Unterhalt gerne selber bezahlen. Dies kann ich aber aus finanziellen Gründen nichtmehr und muss nun meine Pflicht in díe Hände des Jugendamtes übergeben.
Was bekommt meine Tochter vom Jugendamt (Thüringen) bezahlt?
Muss ich den Unterhaltsvorschuß zurückzahlen? Auch wenn ich nichts für meine momentane Situation kann...
Was muss ich mitnehmen auf den Weg zum Jugendamt? Den Bescheid und was noch?

Ich hoffe, dass ich aus meiner Lage wieder herausfinde, da ich sonst noch depressiv werde...
Vielen Dank für die Antworten!


Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Donnerstag, 31. März 2005, 10:42

RE: Unterhaltsvorschuß

Unterhaltsvorschuss

Für Kinder von 6 - 12 Jahren: ¤ 164 monatlich

Bei der Berechnung des Unterhaltsvorschusses wird das halbe Erstkindergeld vom Regelbetrag abgezogen (¤ 77).

Und ja, der Unterhaltsvorschuss muß zurückbezahlt werden. Du wirst von der Unterhaltsvorschußkasse ggf. aufgefordert Nachweise über deine Bemühungen um Arbeit vorzulegen.

Den Unterhaltsvorschuss muss übrigens die Mutter beantragen, wobei die Mitarbeiter des Jugendamtes dich sicher beraten werden.

Viele Grüße
Saskia
[addsig]

refa

unregistriert

3

Donnerstag, 31. März 2005, 15:35

RE: Unterhaltsvorschuß

Hi,
Unterhalt nach dem UVG (Unterhalstvorschussgesetz), wird mittlerweile ueberwiegend als "Unterhaltsausfallgeld" gezahlt, weil die Unterhaltspflichtigen nicht zahlungsfaehig sind.
In diesen Fällen besteht keine Rueckzahlungspflicht, weil der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig im Sinne §§1603 Abs.1 BGB ist.
Grundsaetzlich ist die UVG Kasse des JugAmtes weder verpflichtet noch bereit, den sog. Unterhaltschuldner diesbezueglich zu beraten. Vielmehr sind sie schon daran interessiert das Geld zurueck zu bekommen., auch wenn das in den meisten faellen nicht rechtens ist.
Kommt es dann in diesem zusammenhang zu einem rechtsstreit, wird in der regel eine rueckzahlung ausgeschlossen, es sei den, das dem Unterhaltschuldner ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Verhalten zur Last zu legen ist (Palandt, aaO). Dann wird von einem auf fiktiven Einkünfte abgestellt.
Ein weiterer problematischer punkt ist eventuell die Unterlassung zumutbarer Arbeitsleistung. In diesem Falle waere dem Unterhaltsschuldner die Berufung auf seine Leistungsunfähigkeit nach Treu und Glauben versagt und widerum auf die fiktiven Einkünfte abzustellen (Dietrichsen in Palandt, BGB. §1603 RdNr.9)
Bei der Arbeitslosenzahl schon ein nicht mehr zeitgemaesser ansatz.
Gerne bediehnen sich die JugAemter deshalb in letzter zeit einiger tricks. So werden regelmaessig Lohnsteuerrueckerstattungen gepfaendet. Diesem kann man aber auch entgegen treten und eine ueberweisung ans JugAmt verhindern, bis ein gerichtsentscheid die eventuelle unzulaessigkeit bestaetigt.
Ansonsten hatte ich glaube vor einiger zeit dazu schon mal geschrieben und ein Urteil beigefuegt, aus dem hervorgeht, das Unterhalstvorschuss in der regel nicht zurueckzuzahlen ist, zumindest wenn es sich um leistungschwache unterhaltszahler handelt.

gruss refa
[addsig]