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   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 1. April 2005, 19:22

Kinderbtreuung

Hallo Ihr, Ich habe da mal eine Frage. Ich bin alleinerziehend und gehe Teilzeit arbeiten. Vom Amt bekomme ich ALG2 für mich und Sozialgeld für meinen Sohn.
Und jetzt zu meinem Problem:
Mein Chef möchte, dass ich jetzt länger arbeite. Wenn nicht, kann ich gehen. Tagsüber geht mein Sohn schon in den Kiga der vom Jugendamt bezahlt wird. Aber danach brauche ich halt jemanden, der ihn dann noch die eine Stunde weiter betreut. Ich habe auch jemanden. Aber wie ist das mit den Kosten? Das JA bezahlt natürlich nur eine Stelle. Kann ich da was vom AAmt erwarten. Ich habe hier folgenden Passus gefunden. KAnn mir jemand sagen, wo ich im Gesetz dazu was finde`

Habe ich Anspruch darauf, dass mein minderjähriges Kind betreut wird?

Sie haben darauf keinen Anspruch. Im Einzelfall kann Ihr persönlicher Ansprechpartner jedoch eine Betreuung befürworten. Dann würden bis zu einer Höchstgrenze die Betreuungskosten übernommen werden.


Ich danke euch schonmal...

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Freitag, 1. April 2005, 20:15

RE: Kinderbtreuung

Hallo Gast

wenn der KiGa-platz nur bis zu einer bestimmten Zeit sicher ist und du von deinem Chef schriftlich bekommst wie lang du arbeiten muss, dann bekommst du einen Zuschuss für eine "Tagesmutter" vom JA. Ansonsten kannst du bei der Stelle die dir ALG2 oder Sozialgeld bezuschußt anfragen.... Die wollen ja sicher nicht dass du deine Stelle verlierst.

Lass dich da nicht abwimmeln und sage dass dein Job auf dem Spiel steht. Der Satz ist gering ich denk so um die 2 Euro pro Stunde.

Was du vom Arbeitsamt meinst ist meines Wissens nach gedacht für Umschulungen.

Liebe Grüße
Saskia[addsig]

Gast

unregistriert

3

Freitag, 1. April 2005, 21:08

RE: Kinderbtreuung

Hallo ,

ich gehe auch Halbtags arbeiten und demnächst länger, wenn meine kleine im August in die Kita geht. Vom Amt ist weitergehend bewilligt das mein klenien nach der Kita zur Tagesmutter geht um dort noch zwei Stunden weiter betreut wird. Der satz liegt bei 3 - 6 die Stund das Amt legt aber einen Festsatz an.
Ich habe alles schriftlich eingereicht wie saskia schon sagte lass Dir vom Arbeitgeber schriftlich geben wie lange du arbeitest und lass Dir von Der Kita bestätigen von wann bis wann das Kind betreut wird..

Viel glück :o) und Gruss KleinerStern

Gast

unregistriert

4

Freitag, 1. April 2005, 22:13

RE: Kinderbtreuung

ach so. ich dachte, der kita wird vom Juamt bezahlt. Er geht bis jetzt in einen privaten Kiga, der bis jetzt vom Juamt bezahlt wird. Mein sohn ist noch sehr jung. Wieviel muss ich dann für den Kita bezahlen?

Saskia

Anfänger

Beiträge:

5

Freitag, 1. April 2005, 23:15

RE: Kinderbtreuung

Hallo

es gibt ne Gebührenordung oder aber eben ne Einkommensgrenze, danach richtet sich der Zuschuss oder die Übernehme das kann man hier nicht pauschal beantworten.

Frag mal vor Ort. Ggf. KiGa leitung ansprechen wegen ganztags und JA informieren.

Viele Grüße
Saskia[addsig]