RE: Arbeitslosengeld ll - Mehrbedarf für Alleinerziehende
@ all,
unter http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html habe ich folgendes gefunden:
"(2) Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für den Mehrbedarf vorliegen, wenn der volle Re-gelleistungssatz gezahlt wird. Allein stehende Personen, die mit ei-nem oder mehreren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben, er-halten die Leistungen für den Mehrbedarf, weil damit dem Umstand Rechnung getragen wird, dass keine weitere Person in der Bedarfs-gemeinschaft lebt, die sich an der Pflege und Erziehung des Kindes beteiligt.
Der Tatbestand „allein erziehend“ liegt auch vor, wenn volljährige Geschwister in der Bedarfsgemeinschaft leben. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese an der Erziehung ihrer minderjährigen Ge-schwister beteiligt sind."
Widerspruch einlegen und zu einem persönlichen Gespräch immer einen Beistand mitnehmen. Lass dir möglichst alles schriftlich geben; sollte dies abgelehnt oder gesondert zugesandt werden, fertigst du ein Gesprächsprotokoll an, welches auch vom Beistand mit unterschrieben und der Arge zugestellt wird.
Grüßle
Anna[addsig]