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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Hexli

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Frankfurt

Beruf: Krankenschwester

1

Mittwoch, 12. März 2008, 16:04

Arbeitslosengeld ll - Mehrbedarf für Alleinerziehende

Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage. Ich arbeite halbtags als Krankenschwester und erhalte Arbeitslosengeld ll zur Unterstützung. Hier ist ein Mehrbedarf für Alleinerziehende
enthalten.
Mein sohn ist volljährig - arbeitete letztes Jahr 3 monate als Arbeiter, war dann wieder
ewig auf ausbildungssuche. Für diese 3 Monate will mir das Arbeitsamt den Mehrbedarf
für Alleinerziehende streichen (soll ich jetzt zurückzahlen) da mein Sohn ja volljährig sei
und ich somit nicht mehr Alleinerziehende für meiner minderjährigen Töchter sei.

Ich habe gedacht ich falll aus allen Wolcken. Weiss hier jemand etwas wie man sich
da zur Wehr setzten kann.

In frith and love
Hexli :roll: [addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

2

Mittwoch, 12. März 2008, 17:35

RE: Arbeitslosengeld ll - Mehrbedarf für Alleinerziehende

Hi Hexli,

leg gegen den Bescheid Widerspruch ein. Genauere Informationen erhälst du bei www.tacheles-sozialhilfe.de.

Grüßle
Anna[addsig]

werner

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: als Preusse in Bayern

Beruf: Elektroniker

3

Mittwoch, 12. März 2008, 18:46

RE: Arbeitslosengeld ll - Mehrbedarf für Alleinerziehende

Wieso die Aufregung? Dein Sohn kann ja tatsächlich die Dinge erledigen die bei einem Alleinerziehenden das Leben erschweren und verteuern.

Als Prinzipbeispiel:
Du benötigst keinen BEZAHLTEN Babysitter weil du einen längeren persönlichen Arzttermin hast oder eine Staionsbesprechung zusätzlich zum regulären Dienst. Genau für solche Dinge ist der Zuschlag als pauschale Summe gedacht!.

werner

P.S.
Der Gesetzgeber fragt nicht warum jemand Alleinerziehend ist, warum in Not überhaupt, dafür gibt es aber Hilfe exakt nach der (gemittelten) Bedarfshöhe.

Ob die Sätze die Preiserhöhungen korrekt berücksichtigen, dass ist eine andere Frage, betrifft aber alle Leistungsempfänger.[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

4

Mittwoch, 12. März 2008, 20:06

RE: Arbeitslosengeld ll - Mehrbedarf für Alleinerziehende

@ all,
unter http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html habe ich folgendes gefunden:

"(2) Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für den Mehrbedarf vorliegen, wenn der volle Re-gelleistungssatz gezahlt wird. Allein stehende Personen, die mit ei-nem oder mehreren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben, er-halten die Leistungen für den Mehrbedarf, weil damit dem Umstand Rechnung getragen wird, dass keine weitere Person in der Bedarfs-gemeinschaft lebt, die sich an der Pflege und Erziehung des Kindes beteiligt.
Der Tatbestand „allein erziehend“ liegt auch vor, wenn volljährige Geschwister in der Bedarfsgemeinschaft leben. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese an der Erziehung ihrer minderjährigen Ge-schwister beteiligt sind."


Widerspruch einlegen und zu einem persönlichen Gespräch immer einen Beistand mitnehmen. Lass dir möglichst alles schriftlich geben; sollte dies abgelehnt oder gesondert zugesandt werden, fertigst du ein Gesprächsprotokoll an, welches auch vom Beistand mit unterschrieben und der Arge zugestellt wird.

Grüßle
Anna[addsig]

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