RE: Viele Fragen! Größtes Problem: KV hat einen EV abgegeben!
Hallo Tina99
Ich bin 39, 2 Kinder mit 8 und 11 Jahren. Meine Mann ist 63
Da hast Du Dich doch verschrieben oder?
Zur Unterhaltgeschichte selbst würde ich sagen Wenn der Vater nicht zahlen kann, kann das Jugendamt nur gemäß § 59 SGB VIII und § 60 SGB VIII tätig werden. Also die Titulierung vornehmen sofern der Unterhaltspflichtige zahlungsfähig ist. Ist er es, wie in diesem Fall nicht, dann besteht die Möglichkeit
im vereinfachten Verfahren gemäß § 645 ff ZPO einen Unterhaltstitel erwirken.
Ein Unterhaltstitel ist eine vollstreckbare Urkunde, was soviel bedeutet, dass man dann den Unterhalt vollstrecken lassen kann. Nun wird man sagen, wo nichts ist da kann man nicht holen. Richtig. Aber durch die Vollstreckung des Unterhaltstitel erwirkt man eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Folglich läuft der festgelegte Unterhaltsbetrag als Schuld auf. Denn wenn ein Unterhaltstitel nicht vollstreckt wird, dann beläuft sich die Verjährungsfrist gemäß §197 Abs. 2 BGB auf 3 Jahre.
Bei euch muss aber auch noch einiges in finanzieller Sicht gelöst werden, .es sei denn es ist vor der Ehe abgeklärt worden.( Ehevertrag)
Desweiteren glaube ich soltest Du Dir Gedanken machen über ein kleineres Wohnumfeld mit 2 Kindern,was euch drei auf Dauer gesehen nicht so belastet.
Gruß
Aventis
Ps. Vergiß nicht er ist der Vater der Kinder trotz alledem. Es gibt schon genug auf den Kopf gestellte Väter die nur noch als amtierende Zahler ihr Leben genießen dürfen.
[addsig]