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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Christine

Anfänger

Beiträge:

1

Donnerstag, 15. März 2007, 11:24

ALG-II-Geld trotz Mu-Ki-Kur/Klinikaufenthalt

Hallo an alle Mutter/Vater-Kind-Kurer die ALG-II erhalten:
Viele Arge`s behalten während der Kurmaßnahme einen Teil des ALG-II ein oder fordern es anschließend wieder zurück. Das ist unrechtens.
Der Regelsatz für Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist eine pauschale Leistung, die UNANHÄNGIG vom tatsächlichen Bedarf gezahlt werden MUSS!!!
Das stellte das Sozialgericht Schleswig jetzt klar (Az.: S2 AS 12/07 ER).
Und zwar zu Gunsten einer Mutter, deren Regelsatz für die Dauer einer Mu-Ki-Kur gekürzt wurde. Die Behörde begründete dies damit, dass die Familie während der Kur auf Kosten der Einrichtung verpflegt werde und nicht den vollen ALG-II-Satz benötige. Die RIchter widersprachen. Selbst wenn das Geld gespart werde, das sonst für Lebensmittel ausgegeben werde, dürfe dies nicht als zusätzliches Einkommen angerechnet werden. Es gebe keine Rechtsgrundlage dafür, die bei Arbeitsverhältnissen zulässige Anrechnung von freier Kost und Logis auf Kur- oder Krankenhausaufenthalte zu übertragen. Im übrigen sei die Pauschalierung der Leistungen im Regelsatz von 345 ¤ gerade deswegen geschaffen worden, um das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Wenn dabei evtl. mehr als im Einzelfall notwendig gezahlt werde, sei dies eben hinzunehmen meinten die RIchter.
Also Leute, wehrt euch wenn eure Sachbearbeiter euer Geld gekürzt haben während ihr in einer Kureinrichtung oder einer Klinik wart.
Lieben Gruß
Chrissy[addsig]

Papagena

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Dingolfing

2

Dienstag, 29. April 2008, 18:24

RE: ALG-II-Geld trotz Mu-Ki-Kur/Klinikaufenthalt

Hallo!
Hole diesen Thread mal hoch, da dies momentan auf mich zutrifft.
War von 1.2. - 28.3. d. J. stationär in einer Klinik.
Zuerst wollte die ARGE mir ein Ordnungswiedrigkeitsverfahren anhängen, weil der KH-Aufenthalt angeblich nicht gemeldet worden sei.
Hat sich aber mittlerweile herausgestellt, dass die Leute im Amt einen "Zettel" verschmissen haben. Bin am Freitag nachmittag in die Klinik, da war natürlich bei der ARGE niemand mehr erreichbar. Montag früh hat meine Betreuerin angerufen (konnte sie auch beweisen, weil sie gottseidank alle telefonate dokumentiert).
Nun gut.
Jetzt ist es so, dass ich einen neuen Bescheid bekommen habe, wo mir für diese 2 Monate die Leistungen gekürzt worden sind.
Ist das nun rechtens, oder nicht?
Hab mal nachgerechnet: im Februar wurden 110 Euro weniger überwiesen, im März 102 ¤uro.
Hab eh überhaupt keinen Durchblick mehr. Jeden Monat werden andere Beträge überwiesen. Es wird zuviel Lohn berechnet.
Teilweise habe ich bis zu 3 Gutschriften/Monat. Ist das bei Euch auch so?
Liebe Grüße
Bettina
[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

3

Dienstag, 29. April 2008, 19:22

RE: ALG-II-Geld trotz Mu-Ki-Kur/Klinikaufenthalt

Hallo!

Soweit ich weiß gibt es einigen Urteile von Sozilagerichten , die meinen es sei nicht rechtens, daß gekürtz wird. Und es gibt wohl auch seit Jahresbeginn die sog. greingfügigkeitsregel...nach der darf wohl ein Betrag der ( ich glaube) 80 Euro nicht übersteigt nicht gekürzt werden...

Allerdings muss ich noch eines dazu sagen: das manche Sozialgerichte den Müttern recht gegeben haben, heißt nicht daß solche Urteile für alle Sozialgercihte bindend sind. Wir haben in Deutschland nun mal ein Rechtssystem der Einzelfallurteile, daß darauf beruht, daß jedes Gericht unabhängig ist. Und Sozialgerichte sind nun mal keine "obersten Gerichte".... Auch deren Urteil wäre per se nicht bindend für die normalen Gerichte - obwohl es natürlich ziemlich unsinnig wäre , wenn ein oberstes Gericht schon so entschieden hätte, anders zu entscheiden.... Aber wie gesagt: Bindend ist für andere Gerichte nur das Urteil des Bundesgerichtshofes. Und der hat über so einen Fall nicht entschieden..

Wenn man also bei der ARGE mit einem Widerspruch nicht weiterkommt, hilft u.U. eben wirklich nur die Klage vor dem Sozialgericht.... Leider.. ist das so

LG Laetitia[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

4

Dienstag, 29. April 2008, 21:06

RE: ALG-II-Geld trotz Mu-Ki-Kur/Klinikaufenthalt

@all,

schaut mal da nach:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=908839

"...die Gerichte haben bisher unterschiedlich geurteilt. Ein Urteil vom BSG steht noch aus..."

Ich weiß jetzt nicht, ob eine Klage beim BSG anhängig ist.
Wenn ein BSG-Urteil noch aussteht, würde ich im Widerspruch darauf hinweisen und eine Entscheidung über den Widerspruch unabhängig vom Ausgang des Widerspruchverfahrens nur unter Vorbehalt akzeptieren.

LG
Anna

[addsig]

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