ALG-II-Geld trotz Mu-Ki-Kur/Klinikaufenthalt
Hallo an alle Mutter/Vater-Kind-Kurer die ALG-II erhalten:
Viele Arge`s behalten während der Kurmaßnahme einen Teil des ALG-II ein oder fordern es anschließend wieder zurück. Das ist unrechtens.
Der Regelsatz für Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist eine pauschale Leistung, die UNANHÄNGIG vom tatsächlichen Bedarf gezahlt werden MUSS!!!
Das stellte das Sozialgericht Schleswig jetzt klar (Az.: S2 AS 12/07 ER).
Und zwar zu Gunsten einer Mutter, deren Regelsatz für die Dauer einer Mu-Ki-Kur gekürzt wurde. Die Behörde begründete dies damit, dass die Familie während der Kur auf Kosten der Einrichtung verpflegt werde und nicht den vollen ALG-II-Satz benötige. Die RIchter widersprachen. Selbst wenn das Geld gespart werde, das sonst für Lebensmittel ausgegeben werde, dürfe dies nicht als zusätzliches Einkommen angerechnet werden. Es gebe keine Rechtsgrundlage dafür, die bei Arbeitsverhältnissen zulässige Anrechnung von freier Kost und Logis auf Kur- oder Krankenhausaufenthalte zu übertragen. Im übrigen sei die Pauschalierung der Leistungen im Regelsatz von 345 ¤ gerade deswegen geschaffen worden, um das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Wenn dabei evtl. mehr als im Einzelfall notwendig gezahlt werde, sei dies eben hinzunehmen meinten die RIchter.
Also Leute, wehrt euch wenn eure Sachbearbeiter euer Geld gekürzt haben während ihr in einer Kureinrichtung oder einer Klinik wart.
Lieben Gruß
Chrissy[addsig]