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jea
25.05.2012
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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Annikey

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 13. Mai 2008, 21:10

Wohngeld alleinerziehend, zusammenlebend

Hallo,
ich habe eine kleine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich hab eine Tochter von 3,5 Monaten und lebe mit meinem Freund zusammen. Er hat zwar die Vaterschaft anerkannt, aber nicht das Sorgerecht beantragt. Demnach bin ich doch alleinerziehend oder? Steht mir da Wohngeld zu oder wird das Einkommen von meinem Freund mit angerechnet? Und wenn ja, wieviel Einkommen darf man haben?
Vielen Dank schonmal fĂĽr eure Antworten.
GruĂź Annikey [addsig]

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 13. Mai 2008, 21:53

RE: Wohngeld alleinerziehend, zusammenlebend

Hallo Annikey,

herzlich Willkommen hier im Forum.

Zu Deiner Frage.

Da Du mit dem Vater des Kindes zusammenlebst, bist Du nicht alleinerziehend. Weder um den Lohnsteuerklasse Typ 2 zu erhalten, noch, wenn Du ALG2 beantragen wĂĽrdest.

Das Sorgerecht hat gar nichts damit zu tun. Du lebst nicht alleine mit dem Baby, und bist demnach auch nicht alleinerziehend.

Da Ihr eine Lebensgemeinschaft führt, wird sein Einkommen für alle Anträge, egal welcher Art, mit eingerechnet.

Wohngeldanspruch beruht auch nicht zwingend auf eine Einkommensgrenze, sondern auf alle Faktoren (Höhe der Miete, Nebenkosten etc.)

Google mal unter Wohngeldrechner und dann kannst Du dort ja mal mit Euren Zahlen durchspielen, ob Ihr Anspruch hättet.[addsig]

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