Habe einen Hinweis von einer Schwangerenberatungsstelle (Donum Vitae) bekommen :-)
FĂĽr alle, die dieses Urteil brauchen:
Das Sozialgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 31.8.2006 Az: S 3 AS 5653/06 ER begründet, dass es für die richtige Vorbereitung auf ein weiteres Kind erforderlich ist, den Platz dafür bereits vor Geburt bereit zustellen, da dann ja bereits die Möbel organisiert werden müssen.
Hallöle nochmal....
das oben von Dir genannte Urteil ist kein Urteil, auf welches sich jeder beziehen kann.
Es wurde (wie 100000 andere) durch Landessozialgerichte in Einzelfällen gesprochen. Sicherlich kann man solche Urteile im Streitfall seinem Anwalt zur Unterstützung beibringen....aber sie sind nicht rechtskräftig fü alle Bundesbürger. Nicht eher, bevor das Bundessozialgericht ein Gesetz ändert.
Es gibt zig verschiedene Urteile, fĂĽr jeden Einzelfall....aber im normalen obliegt nun mal die Gesetzeskraft.
Sicherlich kannst Du klagen, und Deinem Anwalt oben genanntes Urteil (eines von tausenden) nennen, bringt Dich aber nicht weiter. Weil: Es geht Dir um Umzug vor der Geburt....und Klagen....das dauert
Und ob es den gleichen Erfolg hätte, sei nun mal dahingestellt.
Und: Zeit hast Du keine, also suche andere Möglichkeiten
Ich habe Dir oben einige genannt. Die durchaus machbar und akzeptabel sein sollten. [addsig]