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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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2%

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von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 23. September 2004, 18:36

möchter gern mit meiner tochter ausziehen::::

hallo ihr lieben ich bin 25jahre und allein erziehende mami einer fast einjährigen maus..wir wohnen seit der geburt bei meinen eltern..da ich schon seit beginn der ss alleine war.und es damals finanziell das beste war...nur möchte ich gerne wieder mein leben führen besser gesagt unser leben,ich möchte allein endscheiden was falsch und richtig ist für mein kind,allein endscheiden wie wir unseren tag gestalten..denn manchmal oder oft ist es so das ich mich zuhause fühle wie damals mit 13 oder 14...ganz im ernst...nur weiss ich überhaupt nicht wie mir das amt oder bzw.ob mir das amt zur seite steht..denn im net hab ich gelesen das meine eltern auch für mich unterhaltspflichtig sein können..oder müssen..was heisst das genau heisst es wenn sie sogenannt (wohlhabend)sind bekomm ich keine stütze???sondern meine eltern müssten für mich die wohnung finanzieren???kann mir das jemand mal erklären ,wie das funkioniert und so,wäre euch sehr dankbar,denn ich hab überhaupt keine ahnung und im freundeskreis erzählt man mir immer was anderes:))danke im vorraus...viele liebe grüsse jenni und leonie...antworten auch gerne an zicke210@web.de

frank

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2

Samstag, 25. September 2004, 10:07

RE: möchter gern mit meiner tochter ausziehen::::

Hallo,

glücklicherweise gibt es einheitliche Regelungen, die in ganz Deutschland gelten. Gemäß § 11 BSHG ist das Einkommen und Vermögen der Eltern nicht zu berücksichtigen, wenn eine Hilfesuchende schwanger ist oder ihr leibliches Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres betreut.
Wenn Du ausziehen möchtest, dann lass Dich vom zuständigen Sozialamt beraten. Es gibt nicht nur unfreundliche Mitarbeiter auf den Sozialämtern! Dir und Deiner kleinen Maus steht neben der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt eine ganze Menge an einmaligen Beihilfen zu. Du solltest das Ganze noch in diesem Jahr durchziehen, denn die meisten einmaligen Leistungen fallen ab dem 1.1.2005 durch Einführung des neuen Arbeitslosengeldes II weg. Dann gibt es nur noch Erstausstattung für die Wohnung einschl. Haushaltsgeräte, Erstausstattung für Bekleidung und Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt. Eine Liste der aktuell noch möglichen einmaligen Beihilfen findest Du hier: Übersicht möglicher einmaliger Beihilfen .

Grüße aus Herborn

Frank

frank

Projektinitiator

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Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

3

Samstag, 25. September 2004, 10:30

RE: möchter gern mit meiner tochter ausziehen::::

Hallo,

noch ein kleiner Nachtrag: Du kannst (mußt) natürlich auch Wohngeld beantragen. Ab nächstem Jahr sind die Kosten für Unterkunft und Heizung dann im neuen ALG II / Sozialgeld enthalten. Als angemessene Wohnfläche für Euch beide gelten ca. 60 qm. Wieviel die Wohnung dann kosten darf, kannst Du herausfinden, indem Du Dir aus der Liste die für Deinen Wohnort geltende Mietstufe heraussuchst: Mietstufentabelle. Angemessene Kaltmieten incl. Nebenkosten für Euch beide sind zur Zeit: Mietstufe I:320 Euro, Mietstufe II: 345 Euro, Mietstufe III: 365 Euro, Mietstufe IV: 395 Euro, Mietstufe V: 425 Euro, Mietstufe VI: 455 Euro. Dann kannst Du dich ja vorab schon mal nach etwas passendem umschauen ;) .

Grüße aus Herborn

Frank

[Editiert am 25/9/2004 von Frank]

Wunderlampe-

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4

Donnerstag, 15. Mai 2008, 09:33

RE: möchter gern mit meiner tochter ausziehen::::

Hallo

Wollte auch mal was da zu schreiben ...
Ich denke das man mit 25 Jahren sehr jung ist ,um ganz alleine die Verantwortung für ein Kind zu tragen ...und zu haben ...
Ich kann mir auch vorstellen ,das es manchmal bestimmt nicht einfach ist ,wenn Oma und Opa was sagen ,was das Kind oder die junge Mutter betrifft ,
aber letztendlich wollen sie doch nur helfen ..
besser wäre doch einfach ,wenn man lieber das äußert ,was einen beschäftigt
das man mehr Entscheidungsfreiheit bekommt ,und darüber spricht
was einen nicht gut tut ,und wie es innerhalb der Familie laufen könnte ...
das jeder zufrieden ist ....
denk noch mal drüber nach ,ich hätte mich damals sehr gefreut ,wenn ich Eltern gehabt hätte
die für uns da gewesen wären ....
Wenn es mit deinem Eltern so schlimm sein sollte ,unter einem Dach zu wohnen ,
denn geht ja nur einen Umzug ,in einen eigene Kleine Wohnung ...

ich wünsche euch beiden alles liebe

lg Heidi
[addsig]

florentine1975

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5

Donnerstag, 15. Mai 2008, 13:39

RE: möchter gern mit meiner tochter ausziehen::::

wieso ist man mit 25 zu jung alleine die verantwortung zu tragen ??

ich hab mit 25 jahren 2 kinder gehabt und hab seit mein 18 lebensjahr alleine gewohnt :-)

meine eltern wohten zwar auch im ort.. aber ich konnte schon sehr gut die verantowrtung übernehmen* G*

[addsig]

Mariechen

Anfänger

Beiträge: 1

Beruf: Erzieherin&Motopädin

6

Donnerstag, 15. Mai 2008, 19:07

RE: möchter gern mit meiner tochter ausziehen::::

Als meine Tochter geboren wurde, war ich auch 25 und damit ganz und gar nicht überfordert! Ich finde es sogar richtig gut keine Teeniemama zu sein aber auch noch nicht zu den spätgebärenden zu gehören! ich denke mal das die reife entscheidend ist und die bis dahin gelegten Grundsteine.
Ich habe es sehrwohl auf die Reihe bekommen mein Kind liebevoll zu erziehen, darüberhinaus hab ich auch noch ne 2. Ausbildung gemacht, die Abschlussprüfungen sind nächste Woche und ich bin sehr Stolz darauf! Wir sind ein super Team! Liebe Grüße, Mariechen[addsig]

Wunderlampe-

Anfänger

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7

Freitag, 16. Mai 2008, 08:42

RE: möchter gern mit meiner tochter ausziehen::::

Hallo Heidi, habe Deinen Beitrag in das Posting

Aufgeteilt: Definition Alleinerziehend reinkopiert

LG
Waltraud[addsig]

Wunderlampe-

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Wohnort: Schleswig Holstein

Beruf: Erwerbsunfähig

8

Freitag, 16. Mai 2008, 21:03

RE: möchter gern mit meiner tochter ausziehen::::

Hallo Waltraud

ist voll okay :O)

lieben gruß >Heidi [addsig]

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