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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Lenda

Anfänger

Beiträge:

1

Samstag, 24. Mai 2008, 16:23

was steht mir zu? was muß ich beachten?

hallo ihr lieben,

in wenigen tagen werde ich mich von meinem mann trennen, eine wohnung ist bereits gefunden, einen termin beim sachbearbeiter der arge habe ich in der nächsten woche.
hier die eckdaten:
3 kinder, davon 2 unter 10 und eines 16, ich habe ein minijob von 400¤.
die wohnung kostet bei 83qm 340¤ kalt hinzu kommen 100¤ nebenkosten.
nun habe ich von der arge verschiedene infos bekommen:
eine mitarbeiterin (erstkontakt) sagte mir ich könne die whg. anmieten da ich bisher keine leistungen beziehe. mein vermieter hat die auskunft bekommen, wenn ich die wohnung ohne zustimmung anmiete gehen mir unter umständen ansprüche? verloren.
desweiteren habe ich nicht genug geld die mietkaution zu zahlen, würde die arge diese evtl. übernehmen (darlehen?)
die ma. von der arge wollte mich gleich in eine maßnahme stecken! diese 3 tage könnten mich meinen minijob kosten, was ziemlich ärgerlich wäre denn momentan siehts sehr günstig aus das ich diesen auf teilzeit erweitern kann, muß ich eine solch maßnahme mitmachen? kann mich die arge "zwingen" teilzeit arbeiten zu gehen??

oh mann, mir fallen sicher noch 1000 weitere fragen ein :/
weiß grad nicht wo mir der kopf steht, alles muß heimlich passieren...zum anwalt kann ich erst wenn ich hier raus bin...

danke vorab

lenda
[addsig]

inesk

unregistriert

2

Samstag, 24. Mai 2008, 17:09

RE: was steht mir zu? was muß ich beachten?

Hallo Lenda!

Willkommen hier im Forum!

Du musst mit deinem Wohnungsangebot zu deiner arge gehen und einen schriftlichen Antrag auf Mietübernahme stellen. Manche wollen das formlos, andere haben dafür einen Vordruck.

Darauf bekommst du eine schriftliche Antwort. Entweder Zusage oder Absage. Mit der Zusage kannst du dann deinen Mietvertrag unterschreiben, vorher nicht. Sonst kann es dir passieren, dass die Arge sagt, wir haben nicht zugestimmt und zahlen dann auch nichts.

Auch wegen der Kaution kannst du einen formlosen Antrag stellen.

Wegen der Maßnahme frag mal hier nach:

www.hartz4-forum.de


Liebe Grüße Ines[addsig]

Gast

unregistriert

3

Samstag, 24. Mai 2008, 21:45

RE: was steht mir zu? was muß ich beachten?

Hallo und herzlich Willkommen hier im Forum :-)





Zitat von »Lenda«

hallo ihr lieben,

in wenigen tagen werde ich mich von meinem mann trennen, eine wohnung ist bereits gefunden, einen termin beim sachbearbeiter der arge habe ich in der nächsten woche.
lenda


Hast Du denn schon evtl. Unterhaltsansprüche durchkalkuliert? Weil Dein Mann ist ja Dir und auch den Kindern zu Unterhalt verpflichtet.
Was ich meine: Hat er entsprechendes Einkommen, wäre der Weg zur ARGE vielleicht umsonst.


Zitat von »Lenda«


mein vermieter hat die auskunft bekommen, wenn ich die wohnung ohne zustimmung anmiete gehen mir unter umständen ansprüche? verloren.
desweiteren habe ich nicht genug geld die mietkaution zu zahlen, würde die arge diese evtl. übernehmen (darlehen?)


danke vorab

lenda


Die Auskunft des Vermieters ist regulär bekannt, wie InesK ja auch schon schrieb. Vor unterschreiben eines Mietvertrages das okay für genau diese Wohnung am besten schriftlich beim Amt einholen.

Antrag auf Übernahme der Kaution kannst Du dann auch gleich stellen.

Zitat von »Lenda«


kann mich die arge "zwingen" teilzeit arbeiten zu gehen??

oh mann, mir fallen sicher noch 1000 weitere fragen ein :/
weiß grad nicht wo mir der kopf steht, alles muß heimlich passieren...zum anwalt kann ich erst wenn ich hier raus bin...

danke vorab

lenda


Auf Dauer gesehen kann die ARGE sicherlich von Dir verlangen, Teilzeit- Ganztags arbeiten zu gehen.

Stelle ruhig weitere Fragen, so wie sie Dir gerade einfallen.... Es scheint alles so wirr und unverständlich in solcher Situation. Aber alles wird mit der Zeit.

Also keine Scheu und fragen, fragen, fragen [addsig]

darkbeauty

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Duisburg

Beruf: Hausfrau

4

Sonntag, 25. Mai 2008, 10:46

RE: was steht mir zu? was muß ich beachten?

hi

geh mal auf diese hp: http://www.123recht.net/article.asp?a=30228
da findest du auch einen link zu einem hartz IV rechner.

Die Arge wird dir auf jeden fall einen teil deines minijobs auf deine Leistungen anrechnen. Wegen der Whg du brauchst eine Vermieterbescheinigung und dann stell einen antrag auf Umzugskostenpauschale (sind 92¤) und den antrag auf darlehensweise übernahme der Kaution. Die musst du dann in monbatlichen raten an die arge zurückbezahlen. Die whg solltest du übernommen bekommen, da sie nicht zu groß ist bei 4 personen stehen dir 90qm zu und von der miete her dürfte das auch passen. Du kannst ja mal fragen wie hoch die kaltmiete und die nebenkosten sein dürfen. Aber eigentlich dürfte es da keine Probleme geben. Dann musst du natürlich unterhalt gelten machen. Kindergeld musst du auch anhgeben bei der arge, das wird dir dann abgezogen. Du kannst auch einen antrag auf alleinerziehendengeld stellen, das sind glaub ich 125¤...
so hoffe dir konnte ich ein wenig helfen

viel glück[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

5

Montag, 26. Mai 2008, 00:30

RE: was steht mir zu? was muß ich beachten?

Zitat von »Lenda«

hallo ihr lieben,

in wenigen tagen werde ich mich von meinem mann trennen, eine wohnung ist bereits gefunden, einen termin beim sachbearbeiter der arge habe ich in der nächsten woche.
hier die eckdaten:
3 kinder, davon 2 unter 10 und eines 16, ich habe ein minijob von 400¤.
die wohnung kostet bei 83qm 340¤ kalt hinzu kommen 100¤ nebenkosten.
nun habe ich von der arge verschiedene infos bekommen:

lenda


Ginge es auch evtl. andersherum, ich meine, dass dein Noch-Ehemann auszieht und ihr bleibt wohnen?.....wie groß ist die aktuelle Wohnung?

Wenn diese Wohnung nach ARGE-Vorschriften angemessen ist, dann wäre es für dich eigentlich besser und du müsstest auch keinen Umzug finanzieren und deinen Kinder kann Schule + Freunde erhalten bleiben....

ist nur so´n Gedanke, aber ich selber war auch ausgezogen mitsamt den Kids und habe meinem Exmann das Haus überlassen, weil ich dort eh nicht glücklich war und die örtlichen Gegebenheiten schlechter als hier....ich hatte jedoch bis zur Scheidung mit dem Auszug gewartet während mein Ex in der Trennungszeit eine möblierte Wohnung eines Bekannten bewohnen konnte...

Gruß
Minniemaus[addsig]

bärlin

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Berlin

6

Samstag, 31. Mai 2008, 20:47

RE: was steht mir zu? was muß ich beachten?

du kannst dir nur die - schriftliche- aussage holen, dass die miethöhe angemessen wäre. eine aussage über die übernahme der miete besteht erst wenn du harz4 beziehst. es gibt von satdt zu stadt verschiedene "angemessene" höhen. du kannst nur hoffen, daß der vermieter eine bestätigung über die angemessenheit akzeptiert. manche kennen sich auch selbst damit aus, z.b. wohnungsbaugesellschaften,- oder genossenschaften.
was die massnahme betrifft würde ich das persönliche gespräch mit dem amt suchen- außerdem ist das komisch: wenn du noch keine leistungen beziehst, kannst du eigentlich auch nicht in eine maßnahme- das verstehe ich nicht.

alles gute! matti[addsig]

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