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2%

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von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 14. April 2005, 12:44

Trennung, Umzug und kein Geld...


Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 14. April 2005, 17:32

RE: Trennung, Umzug und kein Geld...

hallo, gast

es gibt das Sozialamt noch, aber für dich ist die Agentur für Arbeit zuständig. Du solltest dort schnellstmöglich einen Antrag auf Arbeitslosengeld II für Dich und Deine Kinder stellen, das Geld wird nämlich nur ab Antragstellung bewilligt. Auch eine Erstausstattung für die Wohnung kannst Du beantragen, nach Trennung muss Dir diese bewilligt werden. Stell einen schriftlichen Antrag und bestehe auch auf einem schriftlichen Bescheid. Was die Dir am Telefon sagen, ist total egal. Schreib in den Antrag auch das mit der Küche rein, führe auf, was alles in den Euro 400,- enthalten ist und warum du es brauchst. Bei Ablehnung lege sofort Widerspruch ein und suche Dir Hilfe in einer Beratungsstelle.

LIebe Grüße tinka (die jetzt zu faul war, sich anzumelden/einzuloggen)

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 14. April 2005, 20:03

RE: Trennung, Umzug und kein Geld...

Danke Tinka, das hilft schon weiter. Antrag auf Alg II liegt fast fertig hier, die wollen noch den Mietvertrag haben. Den bekomme ich erst, wenn die Sache mit der Kaution geklärt ist. Ich habe jetzt nach einigen Telefonaten mit nicht zuständigen und nicht Bescheid wissenden Damen und Herren von der Arbeitsförderung den Tipp bekommen, doch persönlich vorbeizukommen. Nur, dass ich letzte Woche schon da war, dort aber auch von einer völlig überlasteten (aber sehr netten) Dame kurz vor Feierabend (nach fast 2 Stunden Wartezeit) mit "Weiß ich nicht" , "Kann ich ihnen nicht genau sagen" und dem Hinweis auf meine zuständige Sachbearbeiterin verabschiedet wurde. Dass diese Sachbearbeieterin aber in Urlaub ist, das wusste sie wohl auch nicht...

Das Schlimme daran ist dieses Gefühl, völlig bescheuert zu sein, weil einem keiner eine vernünftige Auskunft gibt.

Gruß, Web-Bee :-(

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 14. April 2005, 20:47

RE: Trennung, Umzug und kein Geld...

Hallo du

wollen die denn die kaution sofort weis fas nicht rechtesn ist du hast 3 monate zeit die kaution abzuzahlen also einen teil beim mietvertrag und dann auf 2 folgemonate lass dich nicht von den einschüchtern. lg doris

Gast

unregistriert

5

Freitag, 15. April 2005, 09:57

RE: Trennung, Umzug und kein Geld...

Liebe Web-Bee,

noch ein Nachtrag zum Thema Kaution: Wohnungsbeschaffungskosten können nach
§ 22 Abs. 3 S. 1 SGB II durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Übernahme dieser Kosten ist an die "vorherige Zusicherung" des zuständigen Trägers gebunden. Also: erst den Mietvertrag durchs AA genehmigen lassen (die überprüfen, ob Höhe der Miete und Größe der Wohnung angemessen sind), dann müssen sie auch die Kaution übernehmen!

Liebe Grüße tinka (die schon wieder zu faul war)

Web-Bee

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Fritzlar

Beruf: z.Z. Hausfrau und Mutter

6

Freitag, 15. April 2005, 16:10

RE: Trennung, Umzug und kein Geld...

Danke erst mal. Heute morgen war ich da und diese Sachbearbeiterin hat mir klipp und klar gesagt, dass weder die Kaution, noch die Erstausstattung übernommen wird, auch nicht auf Darlehensbasis. Sie sagte zu mir, ich müsse doch Möbel haben, ich wäre doch nicht nackt da eingezogen. Die war gut 15 Jahre jünger als ich und dann muss ich mir so was anhören! Anscheinend habe ich noch nicht mit jemandem gesprochen, der sich wirklich auskennt. Die können doch nicht die ganzen Leistungen, die vorher beim Sozialamt üblich waren, komplett streichen. Ich hätte ja große Lust, die ganzen Kreisabgeordneten, Landtags- und Bundestagsabgeordneten aus unserem Kreis anzuschreiben. Irgendeiner von denen hat doch sicher Geld übrig, was er mir mal leihen kann. Was das Zurückzahlen angeht, bin ich ja absolut korrekt.
:-P [addsig]

Gast

unregistriert

7

Freitag, 15. April 2005, 16:18

RE: Trennung, Umzug und kein Geld...

liebe web-bee,

lass Dich nicht entmutigen! Beantrage schriftlich und bestehe auch auf einem schriftlichen Bescheid. Das AA hat offensichtlich sämtliche schlechten Angewohnheiten der Sozialämter übernommen. Bei einer Ablehung gehe sofort in Widerspruch (auch schriftlich), wenns soweit ist, melde dich, ich versuche mich in einer schmissigen Formulierung *gg*, die Sachbearbeiterin ist im Unrecht!!

liebe Grüße tinka