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jea
25.05.2012
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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Papagena

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Dingolfing

11

Mittwoch, 28. Mai 2008, 23:37

RE: Umzugskosten 1. eigene Wohnung, Erstausstattung

Hallo!
So. Heute war ich bei der ArGe und habe brav meine Anträge abgegeben.
Miete, Umzugskosten, Kaution und Ausstattung.
Das Erste, was die SB sagte: Waschmaschinen werden sowieso nicht bezahlt! Hä??? :-O Ich dachte, mich laust der Affe.
Dann legte sie mir einen Wisch vor, eine Abtretungserklärung für die Kaution, monatlich 102 ¤ Rückzahlungsbetrag. Puh. da mußte ich mich ganz schön zusammenreißen. Freundlich sagte ich: Das unterschreibe ich jetzt nicht, ich will erst mit meiner Betreuerin darüber reden. Sie dann: OK. Dann platzt das halt mit der Wohnung. Ohne Kaution keine Wohnung! Boah. Ich war sowas von geladen...
Hielt mich aber brav zurück.
In einem anderen Forum wurde nämlich geschrieben, dass es rechtswidrig sei, die Kaution in Teilbeträgen von der Regelleistung zurückzufordern.
Jedenfalls hatte ich danach Termin bei der "Fallmanagerin." Sie fragte: und, wie läufts mit der Wohnung? ich sagte: sch****!!! Muß dazusagen, diese Dame unterstützt mich wo sie kann. Sie hat dann gleich rumtelefoniert und noch einen Antrag für mich geschrieben!
Also Waschmaschin steht mir zu. Gebrauchte halt. Aber ist ok. Bekam noch ein paar Adressen, wo ich günstige Sachen herbekomme.
Na gut. Werd jetzt abwarten, was alles "durchgeht" bzw. genehmigt wird. Wenns nicht klappen sollte, werde ich auf alle Fälle Widerspruch erheben.
Meine Eltern "bombardiere" ich jeden Tag damit, dass ich soooo froh bin, wenn ich endlich hier weg bin. Ich lasse sie nicht mehr mein Leben bestimmen.
Soviel dazu.
Bis bald
Bettina
[addsig]

Papagena

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Dingolfing

12

Donnerstag, 19. Juni 2008, 18:38

RE: Umzugskosten 1. eigene Wohnung, Erstausstattung

Hallo!
Hier der Stand der Dinge.

Die Wogen haben sich sozusagen "geglättet"
Nachdem die SB das mit der Kaution geklärt hatte, muß jetzt monatlich 70 ¤ zahlen.
Möbel bekomme ich, außer Wohnzimmerschrank. Sogar 2 Matratzen, eine darf 80 Euro kosten!!! 8-)
Seit gestern habe ich die Wohnungsschlüssel. Jetzt gehts ans renovieren und Ende nächster Woche werde ich endlich in meine 1. eigene Wohnung ziehen.
Ich freu mich schon so. Die Kinder sind mittlerweile auch schon sehr aufgeregt und freuen sich, endlich "Ruhe" zu haben.
Der Opa läßt seine Wut und seinen Ärger (den er mit Oma hat) meistens an die Kinder aus.
Na gut. Würde jetzt wieder zu weit führen.
Jedenfalls hab ich ein großes Ziel bald erreicht und ich denke, ich darf auch ein klein wenig stolz auf mich sein.
Alles Liebe und viele Grüße
Papagena (Bettina)

PS: gibt zwar noch ein bisschen Ärger mit der Baugenossenschaft, aber das steck ich jetzt auch noch weg! ;-) [addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

13

Donnerstag, 19. Juni 2008, 21:38

RE: Umzugskosten 1. eigene Wohnung, Erstausstattung

Hi Bettina,

soweit ich weiß, darf die Arge die Kaution nicht auf darlehnsbasis übernehmen. Frag mal bei tacheles-sozialhilfe.de nach.

Alles Gute
Anna[addsig]

Gast

unregistriert

14

Freitag, 20. Juni 2008, 00:00

RE: Umzugskosten 1. eigene Wohnung, Erstausstattung

Zitat von »Anna«

Hi Bettina,

soweit ich weiß, darf die Arge die Kaution nicht auf darlehnsbasis übernehmen. Frag mal bei tacheles-sozialhilfe.de nach.

Alles Gute
Anna


Hallo Anna,

das wäre mir neu. Die ARGE kann eine Kaution auf Darlehnsbasis übernehmen, muß es aber nicht (z.b. wenn es sich um eine unangemessene Wohnung handelt.

Kaution an sich muß die Arge nie übernehmen, wenn dann nur als kann, auf Darlehnsbasis

@Papagena

Klappt doch super alles. Ehrlich? Ich bin echt froh, zu lesen, das heute, nach 2,5 Jahren ALG2 doch so einiges sehr gelockert wurde.

Wünsche Dir/Euch alles Gute, in Eurem ersten "zu Hause".

[addsig]

Papagena

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Dingolfing

15

Freitag, 20. Juni 2008, 00:35

RE: Umzugskosten 1. eigene Wohnung, Erstausstattung

Hallo Aninjha!

Danke erstmal.
Ja, es scheint so, dass ich diese Hürde bald überstanden habe.
Das mit der Kaution liegt zur Zeit noch beim "Rechtspfleger"
Der überprüft das noch.
Und die Probs mit der Baugenossenschaft krieg ich auch noch gebacken.

Denn.... von Tag zu Tag wird mir deutlicher, dass diese Umgebung meinen Kindern und mir wirklich großen Schaden zufügt.
Hatte heute zwar wieder mal Tiefpunkt (sprich KRISE)
Aber jetzt gehts wieder.
Es macht Mut, hier zu lesen und ich habe mittlerweile gelernt, auch mal den Mund aufzumachen.
Also, danke nochmal für Eure/Deine Unterstützung.
Liebe Grüße
Bettina[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

16

Freitag, 20. Juni 2008, 11:02

RE: Umzugskosten 1. eigene Wohnung, Erstausstattung

Hi Aninjha,

Zitat von »Aninjha«


das wäre mir neu. Die ARGE kann eine Kaution auf Darlehnsbasis übernehmen, muß es aber nicht (z.b. wenn es sich um eine unangemessene Wohnung handelt.

Kaution an sich muß die Arge nie übernehmen, wenn dann nur als kann, auf Darlehnsbasis


Schau mal:
www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/showthread.php?p=353138


www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/search.asp?QryAth=&QryAnd=kaution+darlehen&QryOr=&QryNot=&MaxDate=&MinDate=&RowCt=10


Gast

unregistriert

17

Freitag, 20. Juni 2008, 11:38

RE: Umzugskosten 1. eigene Wohnung, Erstausstattung

Hallo Anna,

wenn ich das richtig gesehen habe, sind das Urteile eines Landessozialgerichts. Heißt, diese Entscheidungen gelten nicht grundsätzlich für alle.[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

18

Freitag, 20. Juni 2008, 12:44

RE: Umzugskosten 1. eigene Wohnung, Erstausstattung

Hi Aninjha,

Zitat von »Aninjha«


wenn ich das richtig gesehen habe, sind das Urteile eines Landessozialgerichts. Heißt, diese Entscheidungen gelten nicht grundsätzlich für alle.


was soll ich dazu sagen?
Es gibt im deutschen Recht einen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Wenn ich mich an meine Ausbildung recht erinnere, ist ein Urteil eines Landessozialgerichts im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes übertragbar.

Im Widerspruch würde ich höflich darum bitten, mir alle relevaten Rechtsvorschriften und Urteile zu nennen, aus denen hervorgeht, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht gilt...

Es gibt (viele) Argen, die nach einem Widerspruch den Bescheid entsprechend ändern, weil sie kein Urteil wollen... Die wissen schon warum. Denn solange kein Urteil vorliegt, ist der Ermessensspielraum größer. Solange kann man auch sagen, "gilt nicht für uns"...

Grüßle
Anna



[addsig]

Papagena

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Dingolfing

19

Freitag, 20. Juni 2008, 14:34

RE: Umzugskosten 1. eigene Wohnung, Erstausstattung

Kurze Zwischenfrage:
Wie verhält es sich dann, wenn man einen 400 ¤ Job hat?
Ich denke, dann hat man ja eh mehr (ein paar Kröten wenigstens) als den normalen Regelsatz.
Ich z. B. verdiene ca. 150 ¤ im Monat als Putze. Davon werden dann ca. 60 Euro abgezogen. Bleiben also ca. 90 Euro übrig.
Ich denke, die ArGe kommt auf jeden Fall mit diesem Argument.
Hm.
Habe am 30. Juni Termin beim VDK. Dort werden jetzt sämtliche Bescheide überprüft.
Werde das jetzt mal mit den 70 ¤ so stehen lassen. Wiederrufen kann ich die Abtretungserklärung dann immer noch.

Liebe Grüße
Bettina
PS: Bericht kommt auf jeden Fall, was der Herr vom VDK sagt[addsig]

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