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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

11

Mittwoch, 13. April 2005, 16:30

RE: Kosten für Unterkunft und Heizung

Hallo, leider stimmen die Angaben nihct sor cihtig von dem online Rechner. Laut Rechner ist eine max Kaltmiete für 2 Personen Mietstufe III 365 EUR. Aber bei uns wird da nur 216 EUR berechnet!!! KLASSE... Da kann ich dann in ein Ghetto ziehen... :-( Mein Sohn wird sich freuen!

Gast

unregistriert

12

Mittwoch, 13. April 2005, 19:53

RE: Kosten für Unterkunft und Heizung

die Höhe der Miete/m² kann dir nur deine Kommune/Gemeinde/Wohnamt etc. sagen. Denn diese sind überall unterscheidlich. Was der Rechner dir anzeigt ist schlicht und einfach FALSCH.
Du musst auf jeden Fall den Bescheid (das deine Kosten zu hoch sind) schriftlich vorliegen haben. Und die sind in der Beweispflicht, das dir das Schreiben zugegegangen ist, nicht du.
Solange du nichts vorliegen hast, musst du auch nichts unternehmen.
Außerdem MUSS man dir die Kosten für 6 Monate voll gewähren, erst dann nur noch die "ortsübliche".

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

13

Mittwoch, 13. April 2005, 21:38

RE: Kosten für Unterkunft und Heizung

Es ist leider richtig, dass sich nicht alle Kommunen an die Mitstufentabelle des Bundes halten. Die angemessene Miete ist im Zweifelsfall also bei der jeweiligen Kommune zu erfragen.

Grüße

Frank[addsig]

andykat

Anfänger

Beiträge:

14

Mittwoch, 13. April 2005, 22:07

RE: Kosten für Unterkunft und Heizung

Hallo, also ich habe die alte Miete auch 6 Monate bewilligt bekommen. Aber ab Juli eben nicht mehr. Ich hatte das am letzten Samstag auf dem neuen Bescheid gesehen und deshalb direkt Montags auf der ARGE angerufen und da hat man mir geagt ich hätte da ja ein Schreiben bekommen, das die Wohnung unangemessen ist?! Aber es wirklich kein so Schreiben hier angekommen, da hätte ich mich direkt bei meinem Arbeitsvermittler o.ä. gemeldet. Nun war ich heute nochmal dort wegen diesem Schreiben, habe aber den SB nicht angetroffen sondern nur eine Kollegin und die würde es ihm ausrichten. Und fragen ob ich dann noch ein Duplikat zugesandt bekomme... Wer weiß wann das ankommt... was soll ich tun... offiziell weiß ich ja noch nichts von diesem Schreiben, habe hier keins liegen?
Hoffe auf Antworten!!! Viele Grüße[addsig]

Gast

unregistriert

15

Donnerstag, 14. April 2005, 08:48

RE: Kosten für Unterkunft und Heizung

dann warte bis du dieses Schreiben hast

Gast

unregistriert

16

Donnerstag, 14. April 2005, 11:56

RE: Kosten für Unterkunft und Heizung

... ich würde mich nicht auf den Staat verlassen und mein Schicksal selbst in die Hand nehmen. Wenn Du in einer "Zweckgemeinschaft" lebst, gibt es doch bestimmt die Möglichkeit die Wohnung gemenisam zu finanzieren.

Gast

unregistriert

17

Freitag, 15. April 2005, 17:58

RE: Kosten für Unterkunft und Heizung

Habe das Schreiben heute erhalten? Und nun?

Gast

unregistriert

18

Samstag, 16. April 2005, 13:01

RE: Kosten für Unterkunft und Heizung

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