ALG II oder Kinderzuschlag: wem gehört das Ersparte??
Liebes Forum,
bin seit Stunden im Internet und finde keine Antwort auf meine Frage (die man mir auf dem Sozialamt auch nicht eindeutig beantworten kann oder will!):
Bei ALG-II gibt es folgende Vermögensfreibeträge für den Antragsteller und jedes Kind: 4100,- "Schonvermögen" und 750,- EUR für größere Anschaffung, z. B. Waschmaschine. das darf man behalten, und kann trotzdem ALG II beziehen.
Bin alleinerziehend mit 3 Kindern (10, 14, 16 Jahre alt). Mein geschiedener bekommt ab März ALG II. Ich selbst konnte in den letzten Jahren etwas sparen; komme dabei auf mehr als die 4100,- plus 750,-.. Die Kinder habe auch geringfügig Eersparnisse (Geburtstagsgeschenke von Oma); unterhalb der 4100,-. Muss ich jetzt mein Erspartes bis 4100,- plus 750,- aufbrauchen (weil das Geld auf meinem Konto liegt) oder gelten die Freibeträge für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft insgesamt (= 4 mal Vermögensfreibetrag weil 1 erwachsener + 3 Kinder zu je 4100,- plus 750-)?????????
Würde es etwas ändern wenn ich meinen Kindern was von eienm erspartem auf Konto packe?
FĂĽr jede Antwort mehr als dankbar!!
Chris[addsig]