RE: ALG II, Arbeitsaufnahme am 4.5.09, Gehalt am 15.5.09, Rückforderung durch ARGE?
Hallo Peterpanem,
wie die Vorschreiber schon erwähnten, zählt hier das Zuflußprinzip.
Ob Du Lohn am 1. des Monats, 15. oder erst am 31. erhälst, interessiert das Amt nicht.
Wie Du Deine Unkosten wann zahlst auch nicht.
Mir stellt sich die Frage, ob Du nun komplett aus ALG 2 rausfällst, oder weiterhin ergänzend beziehen wirst.
Du wirst doch irgendwie vor der Arbeitsannahme mit Deinem SB in Kontakt getreten sein, wie Ihr es am besten für alle regelt?
Ob durch Übernahme eines Überbrückungsdarlehns o.ä.?
Der Rat von Lustige vier ist sicher schnellstens zu befolgen, falls Du so viel verdienst, aus ALG2 zu fallen......
Und mit der Ratenzahlung von 10 %....kann ich nur zu sagen....mir wurde gesagt, als ich meinen Job aufnahm, und Lohn erst am 30. bekam.....100¤ monatlich, sonst gibt es nix.
Klar, war es nicht rechtlich, aber hätte ich Monate mit denen vor Gericht streiten sollen, und eim Endeffekt Monate unter ALG 2 leben sollen? (nicht, das ich es nicht kennen würde, weit unter Hartz 4 zu leben, aber wirklich freiwillig tut man sich das nicht an.
Um was für eine Summe handelt es sich denn bei Dir? [addsig]