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Silvester 2011
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Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: airam(Mod) DieEule(User) jea(User) leonies_mum2(User) pimboli(Admin) robeki(User) Steffen40(Gast)

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Want to be lucky again (24. Mai 2012, 11:57)

Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

pimboli

Administrator

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1

Donnerstag, 12. November 2009, 18:56

Hartz IV

HartzIV Autor Linda26 Neu im Forum Beiträge: 2 verfasst: 2009-11-10 22:22 Uhr Hallo, ich hab ein riesiges Problem!! Mein Sohn ist 14 Monate,lebe bei meinen Eltern,hab vor kurzem einen Antrag auf HartzIV beantragt. Die Arge will mir nicht zahlen da ich den Namen des Vaters nicht angeben möchte. Wie soll ich nun zurecht kommen,allein nur vom Kindergeld kann man doch nicht leben Bachbadener Beiträge: 0 verfasst: 2009-11-10 23:34 Uhr Hallo, das Problem: der Vater ist unterhaltspflichtig, so dass nicht die Gemeinschaft für Deinen Unterhalt aufzukommen hat. Erst wenn er nicht leistungsfähig ist, kommt die Gemeinschaft dafür auf ... einfache Regel ... Gruß Uwe Gabriela Senior Mitglied Beiträge: 61 verfasst: 2009-11-11 07:20 Uhr Hallo Linda26, warum willst Du seinen Namen nicht angeben? Liebe Grüße caty4771 Beiträge: 0 verfasst: 2009-11-11 21:04 Uhr Hallo Linda26 Warum sagt du nicht einfach du kennst ihn nicht es war eine einmalige sache ??? Wurschtl Beiträge: 0 verfasst: 2009-11-11 22:42 Uhr Hallo `Linda´... wie `Bachbadener´ schon sagte, sind zur Erhaltung öffentlicher Unterstützungen gewisse Voraussetzungen zu erfüllen... so auch die Nichtleistungsfähigkeit der Kindeseltern... zudem lebst Du im Haushalt Deiner Eltern, wodurch weitere Einschränkungen zur Erlangung von öffentlichen Geldern gegeben sein könnten... Zudem stellt sich die ARGE auch gewiss die Frage, wieso erst nach 14 Monaten (seit Geburt Deines Kindes) ein Antrag auf Unterstützung gestellt wird... und wer seinerzeit als Kindesvater im Geburten-Register (Geburtsurkunde) eingetragen wurde... Falschaussagen (lt. caty4771) können im Falle eines Nachweises gravierende rechtliche Folgen für Dich haben... also abwägen... ! Ein Zeichen von \"Reife\" ist es auf jedenfall, die Konsequenzen des eigenen Handels auch zu tragen... und nicht die Öffentlichkeit mit den Folgen Deiner Handlungen unnötigerweise zu belasten... :-/ Denke mal darüber nach... pimboli online Moderator Beiträge: 682 verfasst: 2009-11-12 00:22 Uhr Hallo Lina, erstmal Herzlich Willkommen hier... ...unabhängig von den Rechten Deines Kindes und den Rechten und Pflichten des Vaters, wenn Du Leistungen von der Arge bekommen möchtest, dann hast Du eine Mitwirkungspflicht und musst alles dazu beitragen, um Deine Bedürftigkeit gegenüber der Arge zu mindern oder zu verhindern. Solltest Du dazu nicht bereit sein, ist die Arge berechtigt, die Leistungen dementsprechend zu kürzen. Du lebst mit Deinen Eltern für die Arge in einer Haushaltsgemeinschaft, sollten sie also über ausreichende Mittel verfügen, geht die Arge davon aus, dass sich Verwandte in einer Haushaltsgemeinschaft gegenseitig unterstützen. Du kannst versuchen für Dich ALG 2 zu beantragen, falls Du dem Arbeitsmarkt mind. 3 Stunden täglich zur Verfügung stehst und für Euer Kind Sozialgeld. Mehrbedarf für Alleinerziehung wirst Du ebenfalls nicht erhalten, da Du mit Deinen Eltern zusammenlebst. Dieses Sozialgeld wird um die Höhe des UVG gekürzt werden, da Du keinen Vater angeben möchtest. Ferner wird das Kindergeld angerechnet, so dass fürs Kind keine Zahlungen der Arge mehr notwendig werden ( Sozialgeld 215 € - Kindergeld 164 € - UVG 117 €). Solange Du es Dir leisten kannst, den Vater nicht anzugeben, PRIMA, aber wenn Du Gelder der Allgemeinheit beantragen möchtest, SORRY, dann komm Deiner Mitwirkungspflicht nach... Lg Waltraud
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

pimboli

Administrator

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Beruf: It-Systemkauffrau

2

Donnerstag, 12. November 2009, 18:57

Hallo Linda, Dein Posting musste ich hierher kopieren, da die Übertragung früher erfolgte, als es erstellt wurde... lg Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes: