HartzIV
Autor Linda26
Neu im Forum
Beiträge: 2
verfasst: 2009-11-10 22:22 Uhr
Hallo, ich hab ein riesiges Problem!!
Mein Sohn ist 14 Monate,lebe bei meinen Eltern,hab vor kurzem einen Antrag auf HartzIV beantragt.
Die Arge will mir nicht zahlen da ich den Namen des Vaters nicht angeben möchte.
Wie soll ich nun zurecht kommen,allein nur vom Kindergeld kann man doch nicht leben
Bachbadener
Beiträge: 0
verfasst: 2009-11-10 23:34 Uhr
Hallo,
das Problem: der Vater ist unterhaltspflichtig, so dass nicht die
Gemeinschaft für Deinen Unterhalt aufzukommen hat. Erst wenn er nicht
leistungsfähig ist, kommt die Gemeinschaft dafür auf ... einfache Regel
...
Gruß Uwe
Gabriela
Senior Mitglied

Beiträge: 61
verfasst: 2009-11-11 07:20 Uhr
Hallo Linda26,
warum willst Du seinen Namen nicht angeben?
Liebe Grüße
caty4771
Beiträge: 0
verfasst: 2009-11-11 21:04 Uhr
Hallo Linda26
Warum sagt du nicht einfach du kennst ihn nicht es war eine einmalige sache ???
Wurschtl
Beiträge: 0
verfasst: 2009-11-11 22:42 Uhr
Hallo `Linda´...
wie `Bachbadener´ schon sagte, sind zur Erhaltung öffentlicher
Unterstützungen gewisse Voraussetzungen zu erfüllen... so auch die
Nichtleistungsfähigkeit der Kindeseltern... zudem lebst Du im Haushalt
Deiner Eltern, wodurch weitere Einschränkungen zur Erlangung von
öffentlichen Geldern gegeben sein könnten...
Zudem stellt sich die ARGE auch gewiss die Frage, wieso erst nach 14
Monaten (seit Geburt Deines Kindes) ein Antrag auf Unterstützung
gestellt wird... und wer seinerzeit als Kindesvater im
Geburten-Register (Geburtsurkunde) eingetragen wurde...
Falschaussagen (lt. caty4771) können im Falle eines Nachweises gravierende rechtliche Folgen für Dich haben... also abwägen... !
Ein Zeichen von \"Reife\" ist es auf jedenfall, die Konsequenzen des
eigenen Handels auch zu tragen... und nicht die Öffentlichkeit mit den
Folgen Deiner Handlungen unnötigerweise zu belasten... :-/ Denke mal
darüber nach...
pimboli
online
Moderator

Beiträge: 682
verfasst: 2009-11-12 00:22 Uhr
Hallo Lina,
erstmal Herzlich Willkommen hier...
...unabhängig von den Rechten Deines Kindes und den Rechten und
Pflichten des Vaters, wenn Du Leistungen von der Arge bekommen
möchtest, dann hast Du eine Mitwirkungspflicht und musst alles dazu
beitragen, um Deine Bedürftigkeit gegenüber der Arge zu mindern oder zu
verhindern.
Solltest Du dazu nicht bereit sein, ist die Arge berechtigt, die Leistungen dementsprechend zu kürzen.
Du lebst mit Deinen Eltern für die Arge in einer Haushaltsgemeinschaft,
sollten sie also über ausreichende Mittel verfügen, geht die Arge davon
aus, dass sich Verwandte in einer Haushaltsgemeinschaft gegenseitig
unterstützen.
Du kannst versuchen für Dich ALG 2 zu beantragen, falls Du dem
Arbeitsmarkt mind. 3 Stunden täglich zur Verfügung stehst und für Euer
Kind
Sozialgeld. Mehrbedarf für Alleinerziehung wirst Du ebenfalls nicht erhalten, da Du mit Deinen Eltern zusammenlebst.
Dieses Sozialgeld wird um die Höhe des UVG gekürzt werden, da Du keinen
Vater angeben möchtest. Ferner wird das Kindergeld angerechnet, so dass
fürs Kind keine Zahlungen der Arge mehr notwendig werden ( Sozialgeld
215 € - Kindergeld 164 € - UVG 117 €).
Solange Du es Dir leisten kannst, den Vater nicht anzugeben, PRIMA,
aber wenn Du Gelder der Allgemeinheit beantragen möchtest, SORRY, dann
komm Deiner Mitwirkungspflicht nach...
Lg
Waltraud