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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Xantis

Anfänger

Beiträge: 5

Danksagungen: 1

Wohnort: Kreis Wesel

1

Freitag, 19. März 2010, 15:20

Welche Unterlagen fĂĽr Alg2?

Hallo ihr lieben,
da ich möchte, dass mein ALG2 Antrag schnell bearbeitet wird möchte ich euch was fragen.
Welche Unterlagen brauche ich eigentlich noch zusätzlich?
Habe den Alg2 Antrag mir schon mal aus dem Internet ausgedruckt und neben mir liegen, habe einfach mal alles mögliche ausgefüllt wo ich nen bissel Ahnung von habe und was ich auch verstehe was die da von mir wollen. ?(
Nun würde mich jedoch interessieren welche Unterlagen brauche ich zusätzlich?
Ne Bekannte sagte was von:

- 3 Monate KontoauszĂĽge

- Mietvertrag (wobei bei mir erst noch ne Wohnung her muss, da habe ich schon diese Zettel vom Amt bekommen wo der Vermieter das ausfĂĽllen muss, ob die Wohnung geht entscheidet dann ja das Amt)

- Bescheinigung Unterhaltszahlung (nur bei mir gibt es keinen Vater der in der Urkunde steht, muss ich dann trotzdem da irgendwas machen? von wegen Unterhalsvorschuss oder so ähnlich????

- was wollen die denn noch haben?
Nur damit ich mich schon mal auf den Gang vorbereiten kann und nicht jedesmal mit 15Monatigem Kind fast 1-2h auf dem Amt sitzen muss.

Möchte auch sagen, ich würde lieber arbeiten gehen als vom Amt abhängig zu sein. Aber hier gibt es bei 7Kindergärten keinen Platz für U3 Kinder. stehe auf der Warteliste und ich habe niemanden dem ich mein Kind geben könnte. Keine Oma etc.

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: MĂĽnsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Freitag, 19. März 2010, 18:27

hallo Xantis...

...Du benötigst:

1. Kontonummer, bzw. Bescheid der Bank, das kein Konto eröffnet werden kann
2. Krankenversicherungsnachweis
3. Verdienstbescheinigung (falls Einkommen vorhanden)
4. Kindergeldbescheid oder Kontoauszug
5. ArbeitslosenGELDbescheid, Unterhaltsgeldbescheid
6. Unterhaltszahlungen / Scheidungsurteil
7. SparbĂĽcher
8. KontoauszĂĽge Girokonto ( aktuell 3 Monate)
9. Autopapiere – Wert des Autos
10. Unterhaltstitel , Kindesunterhalt
11. Mietvertrag, Quittungen/ Mietschuldenbeleg
12. Heizkosten / Warmwasser
13. Wohngeldbescheid (falls in Bezug)
14. Mieteinnahmen, Zinseinnahmen
15. Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Versicherungspolicen, Nachweis ĂĽber
aktuellen Rückkaufwert und bisher eingezahlte Beiträge
16. Bausparvertrag: letzten Kontoauszug
17. Haus-und Grundbesitz: Kaufvertrag, Nachweis über Höhe der Restschuld und Schuldzinsen sowie
Mietverträge
18. Nachweise :Wertsachen

...einiges davon kannst Du im Antrag ankreuzen, musst es aber nachweisen...

...auch wenn der Kindesvater nicht in der Geburtsurkunde steht, so ist er doch der Vater,und wenn zahlungsfähig, unterhalts- und eventuell betreuungsunterhaltspflichtig...die Vaterschaftsanerkennung musst Du übrigens vorlegen...Du bist verpflichtet so viel wie möglich dazu beizutragen, um Deinen Anspruch so gering wie möglich zu halten, also wirst Du den Unterhaltsnachweis erbringen müssen....mit dem Verschweigen des Vaters machst Du Dich strafbar, im Übrigen ist es das Recht Deines Kindes Unterhalt zu erhalten und nicht Deins...

vg
Waltraud
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂĽtter ... :rolleyes: