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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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2%

ja

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von mona84

Finja76

Anfänger

Beiträge: 24

Danksagungen: 48

Wohnort: Mendig

1

Dienstag, 30. März 2010, 09:37

Arge fordert RĂĽckzahlung

Hallo Ihr lieben,



im Moment geht mal wieder alles durcheinander. Ich habe im September einen Antrag zur Existensicherung gestellt bei der Arge, diese mit 300 Euro pro Monat gewilligt. bekommen. Ich gehe arbeiten, verdiene 900 Euro +Kindergeld+Unterhalt für die 2 Kids. Habe ein eigenes Haus ( natürlich verschuldelt). Da sich meine STeuerklasse ab Januar geändert hat und ich seit Januar 900 Euro rausbezahlt bekomme, was ich schon im DEzember angegeben hatte!!!, möchten sie jetzt an die 1000 Euro zurückhaben. Zusätzlich bekomme ich noch wohngeld von 200 Euro! Steht mir das Wohngeld denn noch zu???? Oder wird sich das erhöhen, wenn die Arge gestrichen wird??? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?????

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Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 186

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2

Dienstag, 30. März 2010, 11:24

Bei einem eigenen HAus wofür man selber die Belastungen trägt, kann man Lastenzuschuss beantragen = Wohngeld bei Mietern.

Hier erkundige dich einmal genau..........ich weiĂź nur das es anders heiĂźt als bei Mietern aber eigentlich dasselbe ist.

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pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: MĂĽnsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

3

Dienstag, 30. März 2010, 11:30

...Hallo Finja...

...Du bist verpflichtet Deine geänderten Einkünfte anzugeben und diese offen zu legen, daher ist eine Rückforderung rechtens...auch wenn Du im Dez mitgeteilt hast, dass sich der Betrag ändert, so musst Du die Abrechnung vorlegen und dies nicht erst bei erneuter Antragstellung sondern sofort...der Bedarf für euch bei ALG 2 wären 359 plus 251 plus 215, Mehrbedarf für Alleinerziehung in Höhe von 129 Euro plus die ortsübliche Miete, also rund 1450 - 1500 Euro Bedarf, durch die Erwerbstätigkeit hast Du Freibeträge, daher hast Du wahrscheinlich ALG 2 Anspruch gehabt. Nun erhälst Du 900 Euro Einkommen, Kindergeld 368 Euro, den Unterhalt, Wohngeld wahrscheinlich weil die Kids mit Unterhalt und Kindergeld als Haushaltsgemeinschaft gelten...bei der Summe wirst Du über dem Satz liegen...auch die Wohngeldstelle solltest Du über geänderte Einkommensverhältnisse informieren, dies unterscheibst Du mit Antragstellung...sie rechnen Dir dann neu aus...

lg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂĽtter ... :rolleyes:

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Finja76

Anfänger

Beiträge: 24

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Wohnort: Mendig

4

Dienstag, 30. März 2010, 14:19

Also ich habe direkt nach Erhalt meiner Abrechnung, diese als Kopie zur Arge gesendet. Die Bearbeitung hätte solange gedauert, teilte man mir mit. Ich solle über den zinslosen Kredit doch froh sein. Naja, dass ich nachbezahlen muss ist klar. Wollte nur mal wissen, ob mir Wohngeld oder so was zusteht. Ansonsten werde ich das Haus nicht halten können...

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mama_wonni

Senior Mitglied

Beiträge: 1 234

Danksagungen: 1190

Wohnort: Essen

Beruf: Altenpflegerin

5

Dienstag, 30. März 2010, 16:39

Hallo Finja,
wie es ALG 2-Rechner gibt, gibt es die auch fĂĽr Wohngeld. Die Frage kann Dir keiner so beantworten. Zumal man nicht weiĂź, wieviel Unterhalt Du bekommst.

http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/…geldrechner.php

Ganz genau sind diese Dinger nicht denke ich, aber im Groben hilft er Dir schnell Deine Frage zu beantworten.

LG Wonni
"Es ist leichter einen Atomkern zu zertrĂĽmmern, als ein Vorurteil"

-Albert Einstein

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