...Hallo Finja...
...Du bist verpflichtet Deine geänderten Einkünfte anzugeben und diese offen zu legen, daher ist eine Rückforderung rechtens...auch wenn Du im Dez mitgeteilt hast, dass sich der Betrag ändert, so musst Du die Abrechnung vorlegen und dies nicht erst bei erneuter Antragstellung sondern sofort...der Bedarf für euch bei ALG 2 wären 359 plus 251 plus 215, Mehrbedarf für Alleinerziehung in Höhe von 129 Euro plus die ortsübliche Miete, also rund 1450 - 1500 Euro Bedarf, durch die Erwerbstätigkeit hast Du Freibeträge, daher hast Du wahrscheinlich ALG 2 Anspruch gehabt. Nun erhälst Du 900 Euro Einkommen, Kindergeld 368 Euro, den Unterhalt, Wohngeld wahrscheinlich weil die Kids mit Unterhalt und Kindergeld als Haushaltsgemeinschaft gelten...bei der Summe wirst Du über dem Satz liegen...auch die Wohngeldstelle solltest Du über geänderte Einkommensverhältnisse informieren, dies unterscheibst Du mit Antragstellung...sie rechnen Dir dann neu aus...
lg
Waltraud
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