...hallo..
...ich versuch mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen

...
...zur Wohnung ... manche Argen erkennen geringe Beträge, die über dem Satz liegen an, andere wiederum verweigern die Zustimmung...je nachdem wie der Wohnungsmarkt bei euch ist, kann es sein, dass einen Genehmigung erfolgt...erkundige Dich auf jeden Fall vorher, ob sie die Wohnung genehmigen, die Differenz zu dem Höchstbetrag musst Du eh tragen...
...Du hast 730,- netto plus 184,- Kindergeld und Unterhalt mind. 196,- Euro ... ergibt 1110,- Euro Einkommen ...
...ALG2 Regelsatz 359,- Euro Erw. plus (ähm, wie alt ist Euer Sohn???) entweder 215 oder 251 Euro Bedarfssatz Kind ... Mehrbedarf Alleinerziehung entweder 43 oder 129, je nach Alter... also entweder
703 Euro oder
689 Euro... plus Miete, Heizkosten und Nebenkosten, abzgl. Warmwasserpauschale und Parkplatz o. ähnliches... kannst Du einfach mal überschlagen
...da Du berufstätig bist, kannst Du Freibeträge erhalten, die Dein Gehalt bereinigen, bei 900 Brutto sind dies 250 Euro, die von Deinem Netto abgezogen werden, bleiben 480 anrechenbar ... oder wenn Du kein ALG2 beantragen möchtest, dann kannst Du Wohngeld beantragen, damit stehst Du Dich viell sogar besser und bist nicht im ALG2 Bezug ...
...wie Du siehst, reine Rechenspiele ...

... solltest Du Fragen haben ... einfach drauf los gefragt
lg
Waltraud
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