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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Beiträge: 4

Danksagungen: 5

Wohnort: Duisburg

1

Dienstag, 27. April 2010, 20:40

Teilzeitbeschäftigt und alleinerziehend! BEkomm ich Unterstützung?

Hallo,



irgendwie macht das Internet mich nicht schlauer, deshalb mal hier meine
Situation.



Ich habe mich gerade nach 9Jahren von meinem Freund bzw. Vater meines
Sohnes getrennt. Wir wohnen noch in unserer gemeinsamen Wohnung, bis ich
was neues gefunden habe.



Jetzt habe ich was in Aussicht und weiß noch nicht genau wie meine
finanzielle Lage aussieht.



Ich arbeite in Teilzeit für ca. 730,00 Netto knapp 900,00 brutto im
Monat.



Unterhalt für meinen Sohn ist bisher noch nicht geklärt.



Ich erhalte das Kindergeld in Höhe von 184Euro.



Bekomme ich in irgendeiner Art und Weise unterstützung?



Ich habe bei der zuständigen Arge nachgefragt, die meinten ich müsste
mich arbeitssuchend melden, nachdem ich sämtliche Unterlagen wie
Rentenbescheid, Lebenslauf etc. eingereicht hätte. Nachdem ich nun heute
die Unterlagen zusammen hatte, rief ich bei der Arge an um einen Termin
auszumachen. Da sagte mir der Herr von der ARGE das wäre völlig falsch
und er wüsste nicht wer mir so etwas erzählt haben könnte.



Ich bräuchte nur Zusatzleistungen. Das würde aber nicht die Arge machen
sondern eine Sonderstelle. Freundlicherweise gab er mir die
Telefonnummer, wo ich sofort anrief. Die sagten mir dann, sie rufen mich
in den nächsten Tagen zurück um mit mir einen Termin zu vereinbaren.



Jetzt bin ich immer noch kein Stück schlauer als vorher.



Habe heute eine Wohnung gesehen, die ich gerne nehmen würde. Sie ist
58qm groß kostet aber 380 Euro kalt und auf der Internetseite der ARGE
steht, dass ein Betrag von 365,40 € für meinen Bezirk angebracht sei.



Da ich ja nicht komplett HartzVI oder ähnlich beziehe, wäre es möglich
die Wohnung trotzdem zu nehmen? Oder bekomme ich dann möglicherweise
keine Leistungen?



Um zur Arbeit zu kommen brauche ich weiterhin ein Pkw. Ist es mir
erlaubt ein KFZ zu führen? Bekommt man evtl. Fahrtkosten erstattet?



Hatte bisher das Glück noch nie die ARGE in irgendeinerweise in Anspruch
nehmen zu müssen und nun Fragen über Fragen.



Vielen Dank im Voraus

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Dienstag, 27. April 2010, 21:27

...hallo..

...ich versuch mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen ;) ...

...zur Wohnung ... manche Argen erkennen geringe Beträge, die über dem Satz liegen an, andere wiederum verweigern die Zustimmung...je nachdem wie der Wohnungsmarkt bei euch ist, kann es sein, dass einen Genehmigung erfolgt...erkundige Dich auf jeden Fall vorher, ob sie die Wohnung genehmigen, die Differenz zu dem Höchstbetrag musst Du eh tragen...

...Du hast 730,- netto plus 184,- Kindergeld und Unterhalt mind. 196,- Euro ... ergibt 1110,- Euro Einkommen ...

...ALG2 Regelsatz 359,- Euro Erw. plus (ähm, wie alt ist Euer Sohn???) entweder 215 oder 251 Euro Bedarfssatz Kind ... Mehrbedarf Alleinerziehung entweder 43 oder 129, je nach Alter... also entweder 703 Euro oder 689 Euro... plus Miete, Heizkosten und Nebenkosten, abzgl. Warmwasserpauschale und Parkplatz o. ähnliches... kannst Du einfach mal überschlagen ;)

...da Du berufstätig bist, kannst Du Freibeträge erhalten, die Dein Gehalt bereinigen, bei 900 Brutto sind dies 250 Euro, die von Deinem Netto abgezogen werden, bleiben 480 anrechenbar ... oder wenn Du kein ALG2 beantragen möchtest, dann kannst Du Wohngeld beantragen, damit stehst Du Dich viell sogar besser und bist nicht im ALG2 Bezug ...

...wie Du siehst, reine Rechenspiele ... ;) ... solltest Du Fragen haben ... einfach drauf los gefragt :)

lg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

Es haben sich bereits 3 Gäste bedankt.

Beiträge: 4

Danksagungen: 5

Wohnort: Duisburg

3

Mittwoch, 28. April 2010, 06:58

Danke erst einmal für Deine Antwort!

Mein Sohn ist 5 und wird im Juli 6jahre alt.

Ich kann es kaum erwarten endlich den Termin zu bekommen um dies endlich alles zu klären.

Aber Deine Antwort hat auf jeden Fall schon etwas Licht ins Dunkel gebracht.
Vielen Dank dafür!

Liebe Grüße
Nicole

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