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jea
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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

tatymaus

unregistriert

1

Montag, 14. Juni 2010, 22:18

Zuschüsse obwohl verheiratet?

Ich habe eine Frage an Euch. Eine Bekannte von mir hat ihre Töchter an einer Ganztagesschule angemeldet. Sie bekommt dort jetzt das Mittagessen für die zwei zur Hälfte ermässigt mit der Begründung, dass ihr jetziger Ehemann ja nicht der leibliche Vater der Kinder ist, sie ist also quasi alleinerziehend ?! Da ich diese Theorie absolut nicht nachvollziehen kann und selbst tatsächlich alleinerziehende Geringverdienerin bin und um jeden Cent Zuschuss oder Ermässigung hart kämpfen muss, finde ich diese Sache nicht ganz in Ordnung. Was meint Ihr dazu?

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mama_wonni

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2

Dienstag, 15. Juni 2010, 03:08

Hallo Tatymaus,

in Ordnung finde ich es nicht..aber wohl schon richtig so.....

Der neue Partner muss nicht für die Kinder die Betreuungskosten übernehmen. Der Vater der Kinder aber könnte verpflichtet werden, die Hälfte der Kosten zu tragen...


LG Wonni
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Jazz31

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3

Dienstag, 15. Juni 2010, 07:46

Hallo,
ich sehe das genauso wie wonni... Der leibliche Vater sollte zur hälfte zahlen. Ich finde nicht das ein neuer Lebensgefährte (nicht leiblicher Vater der Kinder) die Kosten übernehmen muss. Er hat sich zwar für die Beziehung mit "nicht leiblichen Kindern" entschieden, dass heißt aber nicht, das er auch alle kosten gleichzeitig mit tragen muss. Denke das es wichtiger ist, die Verantwortung der Kinder mit zu tragen und mit Sicherheit sorgt er auch im Alltag finanziell für die Kinder. Klar, manchmal erscheinen solche Dinge ungerecht, aber andererseits finde ich es toll, dass er sich auf eine Beziehung mit 2 Kindern einlässt und für sie als "Familie" sorgt. Das ist mit Sicherheit nicht die Regel- leider!
Liebe Grüße

tatymaus

unregistriert

4

Dienstag, 15. Juni 2010, 09:44

Das stimmt natürlich schon.

Mich hat es halt stutzig gemacht, dass man bei anderen finanziellen Angelegenheiten, sagen wir mal ALGII zum Beispiel, weniger Geld bekommt, wenn man nur mit einem Partner zusammen wohnt und in ihrem Fall ist sie ja sogar verheiratet, gilt aber als alleinerziehend.

Da kommt mir gerade noch eine andere Frage in den Sinn, wo kann man sich denn als alleinerziehende Mutter so grundsätzlich mal informieren, was es für Zuschüsse gibt? Meine Tochter kommt ab August in den Hort, vielleicht würde ich ja auch einen Zuschuss zum Essensgeld bekommen?

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mama_wonni

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5

Dienstag, 15. Juni 2010, 10:21

Hallo Taty,

ich denke Du wirst Unterstützung bekommen als Geringverdiener...Eine Anlaufstelle könnte das Jugendamt sein aber auch Einrichtung wie die Caritas, die Dich gerne beraten werden...

Ich habe hier was gefunden, da denke ich ist alles beschrieben, was man so als Alleinererziehende/r bekommen kann....Die Seite ist vom Staatlichen Familienministerium Bayern, aber ich habe auch in Bayern gelebt und obwohl vieles dort anders ist :D :D , Alleinerziehenden steht dort das Selbe zu wie woanders auch in Deutschland :ger

LG Wonni
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mama_wonni

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6

Dienstag, 15. Juni 2010, 10:56

Ich hätte noch etwas zu ALG 2....Du hast geschrieben wenn man Hartz IV bezieht und mit einem anderen Partner zusammen lebt,man dann weniger Geld bekommt.Ist nicht zwangsläufig so..wird aber von den Jobcentern gerne so gesehen..

Eine Bedarfsgemeinschaft ist das:
Für den Fall, dass Sie seit länger als 1 Jahr mit einem Partner zusammenleben, oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen, oder Einkommens- oder Vermögensbefugnisse des anderen innehaben, wird automatisch das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft vermutet. Den Nachweis, dass diese Vermutung unzutreffend ist, hat der Betroffene zu führen.

Grundsätzlich ist es aber von der Seite des Gesetzgeber so, dass keine Unterhaltspflicht bei Unverheirateten besteht. Somit kann nicht gleich davon ausgegangen werden, dass der eine Bewohner den anderen unterstützt. Auch ist ein Zeitraum von einem Jahr nicht repräsentativ. So sollte man sich, wenn reell keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, auch gegen diese Vermutung wehren. Dies erfolgt am besten mit den Widerspruch gegen den Hartz IV Bescheid und wenn das nicht hilft, dann bleibt nur noch der Weg vor das Sozialgericht.


Also muss der neue Partner nicht zwangsläufig mit zur Bedarfsgemeinschaft gehören, bzw finanzielle Unterstützung gewähren..Erst nach einem Jahr, dann wird davon ausgegangen, das sich die Partner entschieden haben zusammen leben zu wollen, dann wird es noch schwieriger das Gegenteil zu beweisen
LG Wonni
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tatymaus

unregistriert

7

Dienstag, 15. Juni 2010, 11:05

Hallo Wonni,

vielen lieben Dank für Deine Antworten, ich werde mich dann mal erkundigen was mir genau an Hilfe zusteht.

Vielleicht bekomme ich ja wenigstens Wohngeld, ich wäre schon froh über jeden kleinen Zuschuss. Demnächst steht uns ja die Einschulung bevor, wenn man sieht das nur alleine ein vernünftiges Schulranzen-Set ca. 150 Euro kostet wird mir ganz anders...

Na ja, zur Not müssen Oma+Opa noch etwas beisteuern ;) .

Liebe Grüße an alle,

Tatjana

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mama_wonni

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8

Dienstag, 15. Juni 2010, 11:24

Glaub mir Tatjana, das weiß ich... Meine Maus ist voriges jahr in die Schule gekommen und ich bin auch Geringverdiener...Obwohl ich sagen muss, das ich außer der Schultasche nicht so viel Ausgaben hatte, weil die Schule Arbeitsmaterialien im Massenkauf besorgt. Da hat mich sie "Erstausstattung" 25 Euro gekostet....und 13 Euro für die Bücher...Ist ein annehmbarer Preis gewesen.. Und einiges wird gesponsort bei Oma und Opa, ohne die könnte ich mir nicht mal einen Urlaub mit den Alleinerziehenden gönnen ;) Habe vorher von Hartz IV gelebt, da fühle ich mich jetzt wohler in meiner Haut..........
Versuche es mal mit Wohngeld, habe ich auch in Angriff genommen...Und wenn es nur paar Euro sind, die helfen aber wieder an einer anderen Ecke....

LG Wonni :deutsch
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