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jea
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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

refa

unregistriert

11

Donnerstag, 16. Juni 2005, 00:32

RE: Alleinerziehend, ALGII, neue Partnerschaft und zusammenziehen, Fragen, Fragen, Fragen, Hilfe!!

@ B,
unterhaltsleistungen des nicht beduerftigen partners werden voll und ganz rausgerechnet. Das ist standart und auch so von der bundesregierung beschlossen worden.

gruss refa[addsig]

Minifamily3185

Anfänger

Beiträge:

12

Donnerstag, 16. Juni 2005, 08:07

RE: Alleinerziehend, ALGII, neue Partnerschaft und zusammenziehen, Fragen, Fragen, Fragen, Hilfe!!

@Thomas

Hallo Thomas!

Ich kann auch Deine Ansicht dazu verstehen, aber betrachten wir das ganze doch mal von der anderen Seite:

a) Ich würde gerne sofort arbeiten gehen, bekomme aber keinen Job, da ich
1. erst in einem halben Jahr ein Kindergartenplatz bekomme. Wer ist schuld? Die Regelungen des Staates für Kindergärten, da Kinder für diesen Staat sowieso das letzte sind. Zudem müßte ich dann auch einen Lohn haben, der es mir ermöglicht, mein Kind ganztags in den Kindergarten und das andere in den Hort zu bringen.
2. stellen Betriebe ja kaum noch Leute ein. wer ist schuld? Der Staat. Steuern rauf, Lohnnebenkosten rauf, immer schön scheffeln, damit die Politiker mehr verdienen. Die Umsätze gehen somit zurück,Betriebe können sich nicht mehr halten, aber ich denke diesen Kreislauf muß ich Dir nicht erklären.

b) würde mein Partner nach Tarif bezahlt und nicht nach so nem immer noch nicht angepaßten Ostlohn von nem Privatkrauter, der am Monatsende noch fragt:"Was Geld wollt Ihr auch noch fürs Arbeiten?" bräuchten wir uns keine Gedanken drüber machen, woher Geld kommt. Leider regelt das unserer Staat auch nicht und viele gehen arbeiten, nur, damit überhaupt Geld rein kommt, da stehen eben gelernte Maurer für 800Euro NETTO den ganzen Tag auf dem Bau, den ganzen Monat. Und das ist nicht gelogen, ich hab den Lohnzettel gesehen.

c)Könnte mein Ex-Mann den angemessenen Unterhalt für die Kinder bezahlen, der bei 450Euro und nicht, so wie er zahlt, bei 250Euro liegt, sähe die Welt auch schon wieder anders aus für uns. Kann er aber nicht, selbiges Problem wie beim Lohn meines Partners.

d) Wenn ich hier wohnen bleibe, koste ich den Staat monatlich 500 Euro inkl. Miete. Das ist alles was ich bekomme. Mir würden aber schon erst mal wenisgstens paar Euro langen, damit mein Partner nicht noch meine Krankenversicherung zahlen muß von über 100 Euro. Was wir auch gar nicht könnten. Das heißt, aufgrund meines Vorhabens, mich für die Liebe zu entscheiden, würde der Staat noch gut machen, aber auch dafür werde ich bestraft.

Ich könnte jetzt noch weitere Punkte aufzählen, warum ich nicht der Meinung bin, dass ich ein schlechtes Gewissen haben müßte, nur weil ich versuche unsere Existenz mit einem etwas anders gestalteten Mietvertrag aufrecht zu erhalten.
Und, wenn ich die Vorschläge hier berücksichtige, dann werd ich dem Staat noch teurer, von wegen 2 Wohnungen und so, aber das wollen wir ja schon gar nicht. Das würde ich unter Umständen als Ausnutzen des Staates sehen, aber doch nicht, wenn ich einfach nur möchte, dass ich wenigstens paar Euro bekomme, schon nur, damit meine KV abgesichert ist.

Ausserdem, wenn ich sehe, was in Betrieben vom Staat teilweise gescheffelt wird (von den Großbetrieben, die sowieso mehr zu sagen haben im Land als die Politik) Dann denke ich sind meine paar Euro, die mir und meinen Kindern wirklich helfen würden doch harmlos dagegen. Oder?

Ich hoffe mal, Du bist einer der Glücklichen, der gut verdient, Du hast keine Freundin, die HartzIV empfängt und 2 Kinder mit in die Beziehung bringt. Denn dann wirst Du nie in Versuchung kommen, den Staat um paar Euro anbetteln zu müssen.

Also viel Glück für Deine Zukunft!! Und, wenn ichs richtig rausgelesen habe, endlich eine richtige Beziehung für Dich (und das meine ich ehrlich)!
Andrea[addsig]

Gast

unregistriert

13

Donnerstag, 16. Juni 2005, 17:21

RE: Alleinerziehend, ALGII, neue Partnerschaft und zusammenziehen, Fragen, Fragen, Fragen, Hilfe!!

Hi Andrea,
ich kann Dich schon verstehen. Klar, es gibt tausend Gründe ...
Auch wenn um mich herum ohne Ende abgezockt wird, ist das für mich immer noch kein Grund mich genauso zu verhalten.
Ok, im Moment kann ich es mir wirklich leisten, aber ich habe auch schon ganz andere Zeiten mitgemacht.
Ich würde gerne mehr schreiben, aber in 30 min geht mein Zug zu meiner Freundin 300 km von hier.
Und die Sache sieht sehr gut aus :-)

Viel Glück für Dich und Deine Beziehung wünscht Dir
Thomas



Gast

unregistriert

14

Donnerstag, 16. Juni 2005, 19:01

RE: Alleinerziehend, ALGII, neue Partnerschaft und zusammenziehen, Fragen, Fragen, Fragen, Hilfe!!

Meine Freundin hat das so gemacht: Der freund hat sich eine 1-Raum-Wohnung in der Nähe gesucht. Obwohl er die meißte Teit bei der Freundin wohnt, hat er eine Rückzugsmöglichkeit fals es mit der Beziehung nicht klappt und eine Unterstellmöglichkeit für die doppelten Möbel die er nicht verkaufen wollte, die aber in die Wohnung der Freundin nicht passen. Ich unterstelle den beiden keinen Betrug, weil ich die Hartz4 -Gesetze was AE betrifft nicht gerecht finde.

Gast

unregistriert

15

Freitag, 17. Juni 2005, 12:44

RE: Alleinerziehend, ALGII, neue Partnerschaft und zusammenziehen, Fragen, Fragen, Fragen, Hilfe!!

refa,

Sorry wenn ich jetzt ganz dumm frage: Kannst du mir den entsprechenden Paragrafen nennen???Leider muss man ja bevor man auf der Arge irgendwelche Fragen stellt die irgendwelche Sachbearbeiter wecken könnten ganz genau wissen wo das Gegenteil steht sonst kämpft man hinterher doch wieder auf verlorenem Posten.

Desweiteren, da du dich ja gut auszukennen scheinst...wie ist es mit Unterhaltsleistungen für Kinder sobald diese zusammen mit dem Kindergeld den Regelsatz für die Kinder übersteigen...werden die übersteigenden Teile der Mutter angerechnet oder könnte da noch was bei rumkommen an Mehrerhalt?

weil eigentlich sind ja minderjährige Kinder ihren Eltern nicht zu Unterhalt verpflichtet, jedenfalls nicht wenn ich damals in meiner Ausbildung richtig aufgepasst habe...

Sollte da also jemand was wissen wäre ich für eine Information äusserst dankbar...
B.

refa

unregistriert

16

Samstag, 18. Juni 2005, 21:22

RE: Alleinerziehend, ALGII, neue Partnerschaft und zusammenziehen, Fragen, Fragen, Fragen, Hilfe!!

Hi B.,
bezueglich der paragraphen schaue mal hier auf die hauptseite, rechts, den eintrag von frank vom 16.Nov. 2004 "nur titulierter Kindesunterhalt........"
Zum nichttitulierten unterhalt gab es im Februar einen EA ans BVerfG, der negativ entschieden wurde.
Dies kann aber noch nichts ueber deren rechtmaesigkeit aussagen
(http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/esgb/show.php?id=21810&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)
Wie das verfahren weitergegangen ist weiss ich nicht.
Ansonsten ist das mit der anrechnung des kindesunterhaltes so eine sache. Auch schon frueher wurden die einkommen des kindes an die soz hilfe angerechnet.
Bei Harz IV wird dies zwar ausgeschlossen, aber ich bezweifle ob dies tasaechlich eingehalten wird. Aber noch keinen konkreten fall erlebt. Falls ich was dazu hoere, melde ich mich nochmal.

gruss refa[addsig]

anke1969

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Aschersleben / Sachsen-Anhalt

Beruf: z.Z. Verkäuferin

17

Sonntag, 19. Juni 2005, 00:53

RE: Alleinerziehend, ALGII, neue Partnerschaft und zusammenziehen, Fragen, Fragen, Fragen, Hilfe!!

Hallo refa,
weiß aus eigener leidvoller Erfahrung: wenn der Kindesunterhalt und das Kindergeld den Bedarf des Kindes übersteigen, wird das der Mutter als Einkommen angerechnet und abgezogen!
Also ist es praktisch egal, wieviel Unterhalt gezahlt wird, mehr als den Satz der einem als Bedarf für die Bedarfsgemeinschaft zusteht erhält man nie!
Wir hatten das Thema hier schon mal und Frank hatte das mit Fallbeispiel erklärt!
Ich finde es mehr als merkwürdig, das Unterhalt und Kindergeld und mein Erwerbseinkommen in einen Topf geworfen werden und ich mittlerweile meinen Bedarf aus Kindergeld und Kindesunterhalt zu bestreiten habe, denn das was ich noch bekomme reicht für meine Kaltmiete!!!
Also zahlen meine Kinder Unterhalt für mich!
Die ganze HartzIV-Geschichte ist ein einziger Widerspruch!
LG Anke[addsig]