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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

deadcantdance

Anfänger

Beiträge: 2

Danksagungen: 4

Wohnort: ---

1

Sonntag, 19. September 2010, 14:38

Fragen zu Hartz 4

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich habe mich dieses Jahr von meinem Partner getrennt, wir waren nicht verheiratet, unsere Tocher ist jetzt 3 Jahre alt. Mein Ex-Partner hat bis jetzt für unser Kind gezahlt und für mich.

Da meine Tochter ja jetzt drei Jahre alt ist und meinem Ex-Partner nicht weiter auf der Tasche liegen möchte, habe ich jetzt vor, Hartz 4 zu beantragen. Mir ist jedoch wichtig, dass das Amt sich das Geld nicht bei meinem Ex-Partner wiederholt, da er sich wirklich fair verhalten hat und uns nach der Trennung unterstützt hat, wo er konnte. Den Unterhalt für unsere Tochter zahlt er natürlich weiter.

Mein Problem ist jetzt Folgendes: Ich habe einen Kindergarten-Platz für meine Tochter, die sich jedoch auf jede erdenkliche Art und Weise dagegen sträubt. Ich habe es bisher nicht geschafft, dass Sie sich im Kindergarten wohlfühlt. Mein Gefühl sagt mir, dass sie einfach noch nicht reif für den Kindergarten ist.

Damit wäre ich auch schon bei meiner wichtigsten Frage: Wenn ich meine Tochter jetzt vom Kindergarten abmelde und Hartz 4 beantrage, bekomme ich dann Probleme? Dass mich niemand zu einer Maßnahme zwingen kann, wenn ich keine Betreuung für meine Tochter habe, ist mir bewusst. Ich möchte aber auf jeden Fall vermeiden, dass mein Ex-Partner vom Amt für meine Leistungen belangt wird.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Danke im Voraus!

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Frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

2

Sonntag, 19. September 2010, 15:58

Kindesunterhalt ist keine Strafe

Hallo, der Titel sagt ja schon einiges. Der Vater des Kindes ist auf jeden Fall unterhaltspflichtig, die ARGE wird sich bei Leistungsbezug von Hartz IV auf jeden Fall darauf berufen, dass der Kindesvater unterhaltspflichtig ist. Die Unterhaltspflicht für das Kind besteht auch, wenn er sich nach der Trennung fair verhalten hat.Denn Kindesunterhalt ist ja keine Strafe, die der Vater zahlen muss, sondern ein berechtigtes Interesse des leiblichen Kindes. Es wäre im übrigen nicht nachvollziehbar, warum die Allgemeinheit(denn die zahlt Hartz IV) für Kindesunterhalt aufkommen soll. Ist der Vater nicht leistungsfähig, so kann bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss in Anspruch genommen werden. Wenn Du dein Kind später noch einmal im Kindergarten anmelden willst, dann kannst Du Zuschüsse für die Kinderbetreuungskosten beantragen (in der Regel über das Jugendamt). Wenn Du in Leistungsbezug stehst und Arbeitslosengeld II bekommst, dann stellt sich für die Behörde jedoch die Frage, wie die Kinderbetreuung sichergestellt ist und wie Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst. Daher könntest Du durchaus Probleme bekommen, wenn Du einen Kindergartenplatz für Dein Kind hast und den verfallen lässt. Fehlende Kinderbetreuung ist ein Vermittlungshemmnis bei Alleinerziehenden, das es als erstes ab zu bauen gilt. Dem würde Deine Entscheidung zuwider laufen. LG Frank

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deadcantdance

Anfänger

Beiträge: 2

Danksagungen: 4

Wohnort: ---

3

Sonntag, 19. September 2010, 16:19

Hallo Frank,

es geht nicht um den Kindesunterhalt, den zahlt mein Ex-Parnter natürlich weiter, das hatte ich ja bereits erwähnt. Es geht um möglichen Unterhalt für mich als die Mutter des Kindes.

Aus Deiner Antwort entnehme ich aber, dass ich den Kindergartenplatz für meine Tochter behalten sollte, selbst wenn Sie den Kindergarten momentan nicht besucht. Dann werde ich diesen wohl beibehalten müssen.

Wenn die Kinderbetreuung damit sichergestellt ist, holt sich die ARGE aber kein Geld bei meinem Ex-Partner für mich wieder, oder?

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pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

4

Montag, 20. September 2010, 12:58

hallo ...

... erstmal herzlich willkommen hier ... zu Deinen Fragen ... Arbeitslosengeld 2 kannst Du beantragen, Dein Ex wird aber weiterhin überprüft werden, ob und in welcher Höhe er Betreuungsunterhalt zahlen kann, solange Du keinen Job hast ... ist auch vollkommen ok, denn warum soll der Staat einspringen für eure Befindlichkeiten, wenns anders geht ...

... mal nachgefragt ... Du hast einen Kindergartenplatz, willst ihn abgesagen, weil ihr Anfangsschwierigkeiten dort habt??? ... diese haben viele Kinder ... für die Jobsuche wirst Du den Platz aber benötigen ... Du bist verpflichtet in Deinem Ermessen für Deinen Unterhalt zu sorgen ... die ARGE wird sich nicht damit einverstanden erklären, dass Du den Kindergartenplatz wieder abmeldest ... Deine Mitwirkung ist gefordert und wird auch erwartet ... zu Recht, dann Du erwartest die Unterstützung mit Staatsgeldern, möchtest aber für Dich keine Einschnitte ... mir fehlt da leider das Verständnis ... denn Rücksichtnahme auf persönliche Wünsche ...die kann man sich nun mal nur aussuchen, wenn man sie sich leisten kann 8)

... vonwegen Kindergartenreife ... hier gibts viele. die ihre Kids schon nach der Geburt in Kita hatten, weil sie für ihren Lebensunterhalt sorgen müssen ... meinst Du diese Kids waren reifer :rolleyes: :S
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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Beiträge: 452

Danksagungen: 609

Wohnort: Kreis Altenkirchen

Beruf: Verwaltungsangestellte

5

Montag, 20. September 2010, 20:57

Mein Sohn hat noch mit 11 gejammert das er nicht in den Hort wollte. Die Frage ob er reif genug sei habe ich mir nie gestellt, weil es eben da gar nichts zu überlegen gab, er mußte halt hin weil ich arbeiten mußte.

Meine Tochter ist mit einem Jahr zur Tagesmutter gekommen damit ich für unseren Lebensunterhalt arbeiten gehen konnte. Tränen gabs da auch, aber die gibts auch zwischendurch immer mal wieder...

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mama_wonni

Senior Mitglied

Beiträge: 1 234

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Wohnort: Essen

Beruf: Altenpflegerin

6

Dienstag, 21. September 2010, 11:44

Hallo,

ich denke mir, Du wirst mit der Sache nicht klar kommen und dieses Gefühl wird sich in Euerem Kind wiederspiegeln. Wenn Du die Sache annimmst so wie sie halt ist, dann wird auch sie den Kindergarten akzeptieren und sich wohl fühlen können. Sie würde ansonsten den Kindergarten weiterhin als Fremdkörper in Eurem Leben sehen.....

LG Wonni :ger :ger
"Es ist leichter einen Atomkern zu zertrümmern, als ein Vorurteil"

-Albert Einstein

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