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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hÀtte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 21. Juni 2005, 21:04

Alleinerziehend Sozialhilffe und 165€ Job Bitte hilfe und rat

Hallo,

ich bin 22 un dmein Sohn 9 Monate. ich wurde nach der Ausbildung schwanger und arbeitslos. Da ich nun meinen Sohn betreue gelte ich nicht als "Arbeitssuchend"

Nun sucht unser Kindergarten eine Kraft auf Honorarbasis fĂŒr 1,5 Std die Woche. Ich bekĂ€me also Monatl. ca. 100€ raus.

Darf ich den Job annhemen ??

WĂ€re fĂŒr alle Antwoten sehr dankbar da ich leider das Sozialamt nicht erreicht hab eheute, un dmorgen schin den Termin im KiGa habe


Danke Gruss Sandra

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 21. Juni 2005, 21:18

RE: Alleinerziehend Sozialhilffe und 165€ Job Bitte hilfe und rat

Ich bins nochmal,

Ich weiß nicht wieviel sie mir dann abziehen werden, und wenn nur 20€ ĂŒber bleiben so ist es mir "egal" mir ist wichtig langsam wieder Fuß zu fassen und Berufserfahrungen zu sammeln. Wenn mein Sohn dann 3 Jahre alt ist möchte ich dann Teilzeit Arbeiten....


Lg Sandra

Saskia

AnfÀnger

BeitrÀge:

3

Dienstag, 21. Juni 2005, 21:24

RE: Alleinerziehend Sozialhilffe und 165€ Job Bitte hilfe und rat

Hallo Sandra,

lang zu!

Dir werden ab August sehr wahrscheinlich die ganzen 100 Euro bleiben.

Viele GrĂŒĂŸe
Saskia[addsig]

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 21. Juni 2005, 21:29

RE: Alleinerziehend Sozialhilffe und 165€ Job Bitte hilfe und rat

Hallo,

Danke fĂŒr die Antwort.....das heißt ich darf den Job annehmen ???

Ou Mann ich bin ja mega happy...wĂŒrdest du vorher doch noch beim Sozi Anrufen und die Fragen ?? Oder reicht es wenn ich denen diesen VerĂ€nderungszettel ausfĂŒlle und zuschicke ??


Super happy GrĂŒĂŸe
Sandra **Jipppiiiie endlich arbeit
:-D :-)



Achja mir hat wer folgendes gesagt "zitat:

Derzeit darfst Du 65€ dazuverdienen. Diese Grenze soll demnÀchst angehoben werden.

Das bringt Dir persönlich aber gar nix. Denn wenn Du auf Honorarbasis arbeitest, mußt Du ein Gewerbe anmelden und dann hast Du gar keinen Anspruch auf ALGII - Leistungen.

Entweder stellen die Dich auf 400-€-Basis ein, oder Du mußt es lassen.
Zitat ende...


Also ist diese Ă€ußerung falsch ???

Lg Sandra

refa

unregistriert

5

Dienstag, 21. Juni 2005, 21:52

RE: Alleinerziehend Sozialhilffe und 165€ Job Bitte hilfe und rat

hi sandra,
die auskunft die du erhalten hast ist nicht ganz richtig.
Harz IV erhaelt jeder der erwerbsfaehig ist und unter seinem existenzminimum faellt.
Da ist es unerheblich ob man selbstaendig ist oder nicht. Auch selbstaendige erhalten natuerlich geld nach Harz IV.
Grundsaetzlich musst du fuer dich entscheiden und dich nicht abhaengig von irgend einem amt machen.
Das mit dem "Fuss fassen" ist schon die richtige ueberlegung
gruss refa[addsig]

Gast

unregistriert

6

Dienstag, 21. Juni 2005, 22:02

RE: Alleinerziehend Sozialhilffe und 165€ Job Bitte hilfe und rat

mir ist nur wichtig das ich arbeiten kann, wenn auch nicht viel- un dnatĂŒrlich nicht "draufzahlen muss" den das Geld mit Kind sitzt eh knapp......wenn ich den Job bekomme knutsche ich die gaaaaanze Welt- ich hoffe das das sozi amt da mitspielt

Saskia

AnfÀnger

BeitrÀge:

7

Mittwoch, 22. Juni 2005, 00:00

RE: Alleinerziehend Sozialhilffe und 165€ Job Bitte hilfe und rat

Hallo Sandra,

du bekommst keinen Ärger wenn du das angibst wenn du anfĂ€ngst. Der Sinn von ALG2 ist Menschen ein Existenzminimum zu ermöglichen. Du mußt nur korrekt angeben wenn du EinkĂŒnfte hast.

Ich drĂŒck dir mal gaaaanz fest die Daumen.

Saskia[addsig]

BlueEvil

AnfÀnger

BeitrÀge:

Wohnort: Kerpen

Beruf: Erzieherin

8

Mittwoch, 22. Juni 2005, 21:32

RE: Alleinerziehend Sozialhilffe und 165€ Job Bitte hilfe und rat

So ich habe den Job. Ich bekomme 60€ Monatlich, wieviel Sozialhilfe werden sie mir dafĂŒr abziehen ???

Liebe GrĂŒĂŸe Sandra :-) :-) :-) [addsig]

frank

Projektinitiator

BeitrÀge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: MedizinpÀdagoge

9

Donnerstag, 23. Juni 2005, 08:36

RE: Alleinerziehend Sozialhilffe und 165€ Job Bitte hilfe und rat

Hallo Sandra,

Du sprichst immer von Sozialhilfe, mĂŒsstest aber eigentlich ALG II bekommen. Hier ein Auszug aus dem SGB II (das ist das Gesetzbuch, das den ALG II Bezug regelt):

<i><b> § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II</b>

&#8222;(1) Dem erwerbsfĂ€higen HilfebedĂŒrftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass ... 3. die AusĂŒbung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefĂ€hrden wĂŒrde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefĂ€hrdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zustĂ€ndigen kommunalen TrĂ€ger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfĂ€higen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird&#8220; </i>

ALG II wird auch an Personen gezahlt, die ihre Arbeitskraft wegen einem
wichtigen Grunde nicht einsetzen mĂŒssen, z.B. wegen Kindererziehung,
Krankheit, SchĂŒler und Auszubildende (ohne BAföG - AnsprĂŒche), Pflege von
Angehörigen ...

Beim ALG II wird durch geplante GesetzesĂ€nderung in absehbarer Zukunft ein anrechnungsfreier Hinzuverdienst bis 100 Euro monatlich möglich sein. Im Moment jedoch ist das noch anders. Immerhin kann man aktuell das Einkommen "bereinigen", das heisst Du kannst Aufwendungen davon abziehen. Pauschal können beispielsweise 30 Euro fĂŒr Versicherungen abgezogen werden, 15.33 Euro Werbekostenpauschale, bei einem Einkommen in dieser Höhe zusĂ€tzlich ein Freibetrag von 6.70 Euro. Das "bereinigte Einkommen" betrĂ€gt also nur noch 7.97 Euro, das wĂŒrde Dir aktuell beim ALG II Bezug angerechnet.
Erziehungsgeld, das Du (ja hoffentlich) bekommst wird nicht als Einkommen angerechnet.

Warum also bekommst Du Sozialhilfe und kein ALG II. Die im ersten Beitrag genannte BegrĂŒndung klingt zwar logisch, widerspricht aber der gĂ€ngigen Praxis und vor allem der gesetzlichen Regelungen. Und ganz oben beim SGB II steht ja "Fördern und Fordern". Fördern heisst im Falle von Alleinerziehenden mit kleinen Kindern auch Vermittlungshemmnisse abbauen. Ein Vermittlungshemmnis wĂ€re fehlende Kinderbetreuung, wenn Dein Kind mal etwas Ă€lter ist.

GrĂŒĂŸe

Frank[addsig]

frank

Projektinitiator

BeitrÀge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: MedizinpÀdagoge

10

Donnerstag, 23. Juni 2005, 08:39

RE: Alleinerziehend Sozialhilffe und 165€ Job Bitte hilfe und rat

Hallo Sandra,

habe grad gelesen, dass Du im ersten Beitrag von 165 Euro sprachst, nicht wie spĂ€ter von 60. Hier ergĂ€nzend die aktuelle Rechnung fĂŒr 165 Euro:
Da können aktuell nur 67,78 Euro abgesetzt werden, verbleiben also 97.22 Euro, die beim ALG II angerechnet werden. Ab Herbst soll das ja durch die verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten anders werden.

GrĂŒĂŸe

Frank[addsig]