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   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 23. Juni 2005, 12:09

Kinderzulage- Eigenheimzulage

Hallo liebe Forenteilnehmer,

weiß jemand, wie die Eigenheimzulage als Einkommen gewertet wird? Also, wird sie auf 12 Monate umgerechnet, oder gilt sie ( was ich selbst nicht denke) nur für den monat einkommenserhöhend in dem sie ausgezahlt wird?
Bei einem ablehnenden Bescheid aufgrund EinkommensĂĽberschreitung, kann ich nach Wegfall der EHZ einen neuen Antrag stellen?
In wieweit werden die tatsächlichen Unterkunftskosten bei der Berechnung Kinderzulage angesetzt, meine (3 Pers) sind höher als die im Onlinerechner angegebenen ca. 440 ¤.

Vielen Dank fĂĽr jeden Tip,

GruĂź Bea

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Donnerstag, 23. Juni 2005, 12:15

RE: Kinderzulage- Eigenheimzulage

Hallo Bea,

da gibt es noch unterschiedliches.

Wenn die Eigenheimzulage an die Bank zur Tilgung abgetreten ist sollte sie nicht angerechnet werden dĂĽrfen. Lies mal bei www.arbeitslosen-hilfe-Forum.de

Viele GrĂĽĂźe
Saskia[addsig]