Samstag, 26. Mai 2012, 05:16 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Monika1972 (Heute, 01:13)

Gast79 (Gestern, 21:45)

Anna* (Gestern, 18:43)

Schmiddi (Gestern, 18:15)

Ann12 (24. Mai 2012, 14:49)

Zur Zeit sind keine Benutzer aktiv.

Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Erdmute

Anfänger

Beiträge: 6

Danksagungen: 8

Wohnort: Sachsen

Beruf: Bürokauffrau

1

Mittwoch, 6. Oktober 2010, 09:58

Übernahme der Heizkosten durch Arge abgelehnt!

Hallo liebe Forengemeinde!

ich bräuchte mal ganz dringend Hilfe in Sachen Übernahme meiner Heizkostennachzahlung und entsprechender Erhöhung/ Anpassung meiner monatlichen Abschläge durch meinen Gasversorger. Antrag wurde leider abgelehnt und habe deshalb einen Widerspruch verfasst, weil ich mit dieser Entscheidung nicht einverstanden bin.
Wäre sehr dankbar über Korrekturen, oder Ergänzungen!
LG
»Erdmute« hat folgende Datei angehängt:
  • Widerspruch.pdf (43,97 kB - 74 mal heruntergeladen - zuletzt: 4. Juli 2011, 16:09)

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Mittwoch, 6. Oktober 2010, 17:13

Hallo Erdmute ...

... Knackpunkt der Ablehnung ist die Angemessenheit der Wohnung ... die maximale Größe des vor Verwertung geschützten Hauses ist nicht identisch mit der anrechenbaren Größe des Hauses ... der Anspruch eines Hausbesitzers auf subventionierte Wohnfläche ist nicht höher als der Anspruch eines Mieters auf subventionierte Wohnfläche ... eure bewohnte Fläche ist schlicht und ergreifend zu groß ... euch steht rechnerisch bei der Kostenübernahme nur der Satz für 2 Personen zu ... lies mal Deine Vergleichsurteile ... überall beziehen sich die Gerichte auf Angemessenheit, geregelt in ... SGB 2 §22... ein Beispiel für die ortsübliche Berechnung hast Du ja selbst in Deinen Widerspruch eingefügt ... für Dein Anliegen etwas kontraproduktiv ;) ...

... falls Du Widerspruch einlegst ... lass die Beispiele und Urteile raus ... 8)

lg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Erdmute

Anfänger

Beiträge: 6

Danksagungen: 8

Wohnort: Sachsen

Beruf: Bürokauffrau

3

Donnerstag, 7. Oktober 2010, 10:11

Hallo pimboli!
erst mal vielen Dank für Deine Antwort!
Ich weiß worauf du abzielst, ABER kann es ehrlich gesagt trotzdem nicht so richtig nachvollziehen.
Auf der einen Seite, nämlich bei den kalten Betriebskosten werden meine sämtlichen Aufwendungen für 117 qm anerkannt, aber auf der anderen Seite bei den Heizkosten werde ich auf einmal darauf verwiesen, dass mir nur 60 qm zustehen und somit auch nur die Heizkosten bis zu dieser Höhe übernommen werden? Da beißt sich doch eigentlich etwas!
Ich interpretiere die angeführten Gerichtsurteile eigentlich eher so: erst bei einer vergleichbaren Mietwohnung von 117 qm, heißt 117 qm x 1,35 Euro = 157,95 und Überschreitung dieses Betrags kann von unangemessen die Rede sein. Habe auch in einem anderen Urteil des BSG gelesen, dass die Arge, wenn sie die Kaltmiete anerkennt bei den Heizkosten [u]nicht[/u] darauf verweisen darf, daß uns nur die Kosten für 60 qm zustehen.
LG Erdmute

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Erdmute

Anfänger

Beiträge: 6

Danksagungen: 8

Wohnort: Sachsen

Beruf: Bürokauffrau

4

Donnerstag, 7. Oktober 2010, 11:28

habe meinen Widerspruch dahin gehend nochmal abgeändert
»Erdmute« hat folgende Datei angehängt:

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Erdmute

Anfänger

Beiträge: 6

Danksagungen: 8

Wohnort: Sachsen

Beruf: Bürokauffrau

5

Samstag, 9. Oktober 2010, 23:17

hab jetzt bei meinen überarbeitetem Widerspruch glaub ich alles berücksichtigt, aber da mir die Materie zu komplex ist, hab ich einen Termin bei einem Rechtsanwalt.
schreib nur deswegen, weil ich allen mal Mut zu sprechen möchte, die ähnliche Probleme haben.
Nicht resignieren, sondern für sein Recht kämpfen

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.