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jea
25.05.2012
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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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2%

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von mona84

Magie2010

Anfänger

Beiträge: 9

Danksagungen: 16

Wohnort: Karlsruhe

1

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 15:35

Will vater nicht angeben, aber Arbeitsamt verlangt es schon vor Geburt..

Meint Ihr das geht oder bekomm ich dann gar nichts.



Oder falls ich ihn angebe, ist kein Umgangsrecht fuer Vater moeglich? Wie? Will Vater nicht angeben weil Angst dass er irgendwann kommt und Recht geltend macht und er gewalttaetig schon war und auch sagte er wuerde das Kind mit wegnehmen.



Er ist Auslaender, haben im Ausland zusammen gewohnt, er log nur, trat mich anfangs der Schwangerschaft 2x in den Bauch und sah aber auch gar nicht ein dass das nicht ok ist, versprach alles moegliche, passierte aber nie etwas davon, sein Familienhintergrund ist auch sehr schlecht, zb findet er Schule unnoetig, er kann selbst keine 2 Woerter richtig schreiben, da sein Vater die Kinder zum arbeiten auf Boote schickte anstatt zur Schule usw usw.

Er wollte mich auch zur Abtreibung zwischen. Dann wieer wollte er das Kind, dann nicht usw. er wird auf jd Fall nie zahlen. Ich bin weg von ihm nach Deutschland, er weiss nicht wo ich wohne.

Nun bin ich leider auf Hartz4 angewiesen und die fragten sogar 7 Wochen vor der Geburt schon nach dem Kindesvater. Ich war beim Anwalt, der sagte keine Chance dass der jemals was zahlen muss wegen Entfernung, das solle ich mir abschminken, das Amt wuerde aber Druck machen wenn ich ihn nicht angebe und ich koennte Probleme bekommen und kein Geld, aber wenn ich ihn angebe, kann er einfach vorbeikommen und gemeinsames Sorgerecht beantrage und sich wieder ins Ausland verdruecken und ich kann nichts mehr alleine fuer mein Kind entscheiden. Aber selbst Umgangsrecht wuerde mich schon stoeren, weil er ist so ein Luegner, kann so gut was vormachen, seine Ex war auch 2x wegen ihm im Krankenhaus und vor allem sagte der Anwalt auch, dass viele Faelle einfach das Kind nehmen und wenn es ihnen passt es mit ins Ausland nehmen und da habe ich dann wenig Chance es zurueck zu bekommen.

Aber auch ansonsten ist es garantiert kein Vorteil fuer das Kind so einen Vater kennenzulernen. Und ich weiss das klingt egoistisch, aber ich bin immer noch nicht ueber ihn weg, ich fiel immer wieder auf seine Luegen rein und hoffte es wird besser und sobald es besser war fuer eine Weile wurde es richtig schlimm. Und ich will nicht mit der Angst leben muessen dass ich ihn wieder sehen muss oder er mein Leben lang Moeglichkeiten hat mir Angst zu machen.

Er wollte nie dass ich Schluss mit ihm mache, seine Aussage war, seine Freunde wuerden ja dann denken er habe nichtmal seine Frau im Griff. Und genau darum geht es ihm, nur um Machtdinge, und das waere fuer ihn auch ein Grund irgendwann sein Kind aufzusuchen. Bitte helft mir.

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pimboli

Administrator

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Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 22:13

... vorrangig vor staatlichen Geldern ist die Pflicht des Vaters zu Unterhaltsleistungen, wenn es ihm möglich ist ... diese Pflicht bezieht sich auch auf Betreuungsunterhalt für Dich während der ersten 3 Jahre ... und mindert logischerweise Deine Ansprüche, wenn die Zahlungen möglich sind ... auch Unterhaltsvorschuss wird nur gezahlt, wenn der Vater nicht zahlungsfähig ist ... Du bist verpflichtet alle Dir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor der Staat eintritt ... solltest Du Deine Mitwirkung verweigern, gibt es keine Zahlungen ...

vg
Waltraud
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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