Samstag, 26. Mai 2012, 05:43 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Monika1972 (Heute, 01:13)

Gast79 (Gestern, 21:45)

Anna* (Gestern, 18:43)

Schmiddi (Gestern, 18:15)

Ann12 (24. Mai 2012, 14:49)

Zur Zeit sind keine Benutzer aktiv.

Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 28. Juni 2005, 13:27

ALG II - und nun weniger Unterhalt von EX

Hi,
ich habe folgendes Problem:
Mein Ex (wir waren nicht verheiratet, haben aber eine gemeinsame Tochter, 7Monate alt) hat mir bisher immer pünktlich und in verlangter Höhe den Unterhalt gezahlt. Er hat die Berechnung von meinem Anwalt akzeptiert. Nun hat er sich nach einem Streit zwischen uns selbst vom Anwalt beraten lassen und dabei ist heraus gekommen, dass ich zu viel bekomme und er die Zahlungen kürzen wird.
Aufgrund der Höhe des bisherigen Unterhalts ist mein Antrag auf ALGII abgelehnt worden.
Kann ich, wenn die Zahlungen reduziert werden einen neuen Antrag auf ALG II stellen, da ich ja dann weniger Geld in der Tasche habe? Wahrscheinlich wird das Gericht, wenn´s zum verfahren kommt auch einen niedrigeren Unterhalt festsetzen, da mein Anwalt die Krankenvers. meines Ex und einen Kredit nicht berücksichtigt hat.
Danke für Antworten!
Moni

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Dienstag, 28. Juni 2005, 13:41

RE: ALG II - und nun weniger Unterhalt von EX

Hallo Moni,

selbstverständlich kannst du jederzeit, wenn sich dein Einkommen ändert einen neuen Antrag stellen.

Viele Grüße
Saskia[addsig]

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 28. Juni 2005, 13:55

RE: ALG II - und nun weniger Unterhalt von EX

Danke für die schnelle Antwort!
Überprüft das Amt eigentlich auch, ob der Unterhalt der Höhe nach korrekt ist? Es geht dabei nicht um den Unterhalt für meine Tochter, sondern um den Betreuungsunterhalt der mir zusteht. Würde das Amt dann die Leistungen kürzen, falls er doch zu niedrig sein sollte? Mit der Begründung, dass ich doch mehr Unterhalt einklagen solle?
LG
Moni

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 28. Juni 2005, 16:45

RE: ALG II - und nun weniger Unterhalt von EX

Hi,
ich glaube schon, daß die das machen und den gesetzlichen Unterhalt für ALG ansetzen. Wenn Du zu wenig von Deinem Ex bekommst, ist das Dein Problem.
LG, Thomas

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 28. Juni 2005, 18:11

RE: ALG II - und nun weniger Unterhalt von EX

Bezüglich des Kredits.Schulden können doch nur geltend gemacht werden,wenn sie aus einer Ehe heraus entstanden sind.Gemeinsam.Oder?lg