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Silvester 2011
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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

schneewittchen81

Anfänger

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1

Mittwoch, 5. Januar 2011, 22:32

Kinderzuschlag,Entlastungsbetrag, Wohngeld wann wie wo?

Hallo,
bin momentan etwas überfordert. Bin seit kurz vor Weihnachten getrennt. Wir sind verheiratet und unser Sohn ist 21 Monate alt. Zur zeit lebe ich noch in München, plane aber nun meinen Umzug mit meinem Sohn in meine Heimat Berlin. Ich werde weiterhin arbeiten aber wahrscheinlich wieder auf 400€ Basis. Da mein Ex noch länger krank ist und danach wahrscheinlich erstmal arbeitslos haben wir uns erstmal auf Unterhalt nur für den Kleinen von 350€ monatlich geeinigt. Zusätzlich habe ich ein Gewerbe angemeldet mit der Firma XXX wo ich aber momentan nur ca. 50-100€monatlich verdiene. Nun hab ich mich etwas belesen und bin aber noch nicht wirklich schlauer.
Was kann ich beantragen und vor allem wo? Bekomme ich Kinderzuschlag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und oder ALG 2? Und mit wieviel Wohngeld ist erfahrungsgemäß zu rechnen? Denn soweit ich weiss kann ich das ja erst beantragen wenn ich bereits eine Whg habe, oder? Hab ich dann die wichtigsten?
Danke fĂĽr eure Antworten.
LG

pimboli

Administrator

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2

Mittwoch, 5. Januar 2011, 23:12

Hallo Schneewittchen ...

... wenn Du umziehen möchtest und ALG2 ergänzend benötigst ... dann solltest Du die Wohnungswahl mit der ARGE absprechen ... die Kostenübernahme bedarf der Genehmigung ... bei 400 Euro Einkommen, werden Dir 240 € als Einkommen angerechnet plus Kindesunterhalt und Kindergeld ... Mehrbedarf von der ARGE beträgt im Alter Deines Kindes 129 € ... bei 350 € Unterhalt und 184 Kindergeld wird euer Kind aus der BG herausfallen und Wohngeld bekommen ... rechnerisch aber egal, denn der Überschuss fällt eh eurer Haushaltsgemeinschaft zu ... Kinderzuschlag erhälst Du nur, wenn Du Deinen eigenen Bedarf decken kannst und das Kind keinen Unterhalt erhält ... falls Dein EX ALG1 ... schafft er es dann die vereinbarte Höhe des Unterhalts zu zahlen??? ...

... kläre also mit der ARGE vor Ort den Umzug ... Unterstützung dabei erhälst Du bei jeder Beratungsstelle wie Diakonie, Caritas

vg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂĽtter ... :rolleyes:

JuliasMum

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3

Donnerstag, 6. Januar 2011, 16:04

RE: Kinderzuschlag,Entlastungsbetrag, Wohngeld wann wie wo?

Hallo,
.... Ich werde weiterhin arbeiten aber wahrscheinlich wieder auf 400€ Basis. ....Unterhalt von 350€ monatlich geeinigt. ...Zusätzlich habe ich ein Gewerbe angemeldet mit der Firma XXX wo ich aber momentan nur ca. 50-100€monatlich verdiene.
...
Was kann ich beantragen und vor allem wo? Bekomme ich Kinderzuschlag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und oder ALG 2? Und mit wieviel Wohngeld ist erfahrungsgemäß zu rechnen? Denn soweit ich weiss kann ich das ja erst beantragen wenn ich bereits eine Whg habe, oder? Hab ich dann die wichtigsten?
Danke fĂĽr eure Antworten.
LG
Zum Wohngeld: http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentb…nd-hinweise.pdf

Wie bist du krankenversichert? Privat, wegen Selbstständigkeit? Familienversichert über deinen Ex?
Wenn Scheidung ansteht, wird es mit 400 €-Job nicht ohne ARG2 gehen, wegen Krankenvers.

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

schneewittchen81

Anfänger

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4

Donnerstag, 6. Januar 2011, 21:33

abend,
nachdem er ja bei seiner neuen eingezogen ist geh ich davon aus das er die vereinbarten 350€ auch zahlen wird. Werden dies aber noch schriftlich festhalten und beglaubigen lassen, auch wegen der whgeinrichtung, auto usw.
Glaub nich das es sich lohnt Unterhalt für mich zu fordern, denn den wird er ja mit alg1 nicht zahlen können. Oder übernimmt das dann eine andere stelle??
Da ich ja noch in Elterzeit bin (ohne Elterngeld, noch bis 18.04.) bin ich ja weiterhin kostenlos krankenversichert. Sollte ich meine elternzeit nochmal verlängern , kann doch bis zu 3 jahre nehmen und trotzdem bis zu 30 stunden arbeiten, oder?
@pimpoli, was heisst BG??
Danke euch
LG

JuliasMum

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5

Freitag, 7. Januar 2011, 17:38

Mit den Regelungen und Bestimmung zur Elternzeit kenn ich mich nicht aus, da bin ich lange raus.

BG = Bedarfsgemeinschaft (die Leute, die als Haushalt zusammenleben und wo mind. einer ARG 2 bekommt)