Ich hatte vor 14 Tagen den Weiterbewillungsantrag abgegeben, zusammen mit einem Schreiben, das ich die Lohnabrechnung für Dez. noch nicht habe und nachreiche, mit einem Schreiben vom neuen Gasanbieter und der Endabrechnung von den Stadtwerken mit einer Gas-Nachforderung, und mit ein paar Fragen, u.a. wie sich in den Bescheiden die Summe aus sonstigen Einkommen zusammensetzt, weil ich nicht wußte, was das sein sollte.
Gestern kam schon mal ein Brief von dem Jobcenter, dass die Nachforderung von den Stadtwerken für den Gasanbieterwechsel teilweise übernommen wird.
Heute kamen dann zwei Briefe, eine mit dem neuen vorläufigen Bescheid, ich bekom mehr als die Hälfte weniger Geld und nur für Unterkunft.
Dann noch ein Brief mit der Bitte um Unterlagen:
- von den Kontoauszügen aus dem vergangenen Bescheidzeitraumes, da die 100 € als Ebay-Verkäufserlöse angesetzt wurden.
Das heißt, das die SB annimmt, das ich jeden Monat für 100 € Erlöse verkaufe, obwohl ich nur im letzten Sommer mal Spielzeug und Kleidung von meiner Tochter verkauft habe.
Gut ... mit den Kontoauszügen kann ich ja leicht nachweisen, dass ich seitdem dort nichts mehr verkauft habe, das also in der Bezugszeit nur kurzfristig der Fall war.
Aber ist es nicht so, dass wenn man eigenes (altes) Vermögen (also z.B. Kleidung und Spielzeug) verkauft, das nicht unbedingt als Einkommen angerechnet werden kann/sollte/muss? Weil es das eigene Vermögen ist?
Dann soll ich und meine Tochter in 2009 Zinserträge von zusammengerechnet fast 1000 € gehabt haben, zu der ich kein passendes Konto gemeldet hätte. Ich weiß da garnicht was gemeint ist, ich hab bei der genannten Bank nur ein Sparbuch, welches aber meine Mutter für mich angelegt hatte und das ich zu der Zeit gar nicht hatte, das hatte ich aber bei dem Antrag im Sommer 2010 auch angegeben und meine Tochter hat dort zwar 2 Konten (eins von Schwiegereltern angelegt), die hatte ich aber auch angegeben.
Wie kann ich nachweisen, dass ich da keine weiteren Konten habe und dort noch Geld gescheffelt habe?
Ich glaube, ich geh mal zu der betreffenden Bank und frage nach, was dort gemeint sein kann und ob sie mir eine Bescheinigung ausstellen können.
Aber man unterschreibt doch auch bei dem entsprechenden Formular, dass man die Angaben stimmen.
Ein neues Formular für Vermögensverhältnisse ist beigelegt, da liste ich dann die Konten auf, die bestehen, reicht es dem Jobcenter erfahrungsgemäß, wenn ich damit bestätige das das alle Konten sind.
*komisch *grübel
Sollte ich ein dickes Konto haben und weiß nichts davon?