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jea
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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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8%

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nein

2%

ja

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von mona84

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

11

Samstag, 8. Januar 2011, 08:34

... und ab wann gilt das, zum Jahreswechsel?
Ja, für die Barmer-GEK galt es ab 01.01.2011.

JuliasMum

Schüler

Beiträge: 67

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Beruf: Kauffrau im Einzelhdl. / z.Zt Verkäuferin

12

Freitag, 28. Januar 2011, 15:45

Ich hatte vor 14 Tagen den Weiterbewillungsantrag abgegeben, zusammen mit einem Schreiben, das ich die Lohnabrechnung für Dez. noch nicht habe und nachreiche, mit einem Schreiben vom neuen Gasanbieter und der Endabrechnung von den Stadtwerken mit einer Gas-Nachforderung, und mit ein paar Fragen, u.a. wie sich in den Bescheiden die Summe aus sonstigen Einkommen zusammensetzt, weil ich nicht wußte, was das sein sollte.

Gestern kam schon mal ein Brief von dem Jobcenter, dass die Nachforderung von den Stadtwerken für den Gasanbieterwechsel teilweise übernommen wird.

Heute kamen dann zwei Briefe, eine mit dem neuen vorläufigen Bescheid, ich bekom mehr als die Hälfte weniger Geld und nur für Unterkunft.

Dann noch ein Brief mit der Bitte um Unterlagen:

- von den Kontoauszügen aus dem vergangenen Bescheidzeitraumes, da die 100 € als Ebay-Verkäufserlöse angesetzt wurden. Das heißt, das die SB annimmt, das ich jeden Monat für 100 € Erlöse verkaufe, obwohl ich nur im letzten Sommer mal Spielzeug und Kleidung von meiner Tochter verkauft habe.
Gut ... mit den Kontoauszügen kann ich ja leicht nachweisen, dass ich seitdem dort nichts mehr verkauft habe, das also in der Bezugszeit nur kurzfristig der Fall war.
Aber ist es nicht so, dass wenn man eigenes (altes) Vermögen (also z.B. Kleidung und Spielzeug) verkauft, das nicht unbedingt als Einkommen angerechnet werden kann/sollte/muss? Weil es das eigene Vermögen ist?

Dann soll ich und meine Tochter in 2009 Zinserträge von zusammengerechnet fast 1000 € gehabt haben, zu der ich kein passendes Konto gemeldet hätte. Ich weiß da garnicht was gemeint ist, ich hab bei der genannten Bank nur ein Sparbuch, welches aber meine Mutter für mich angelegt hatte und das ich zu der Zeit gar nicht hatte, das hatte ich aber bei dem Antrag im Sommer 2010 auch angegeben und meine Tochter hat dort zwar 2 Konten (eins von Schwiegereltern angelegt), die hatte ich aber auch angegeben.
Wie kann ich nachweisen, dass ich da keine weiteren Konten habe und dort noch Geld gescheffelt habe?
Ich glaube, ich geh mal zu der betreffenden Bank und frage nach, was dort gemeint sein kann und ob sie mir eine Bescheinigung ausstellen können.

Aber man unterschreibt doch auch bei dem entsprechenden Formular, dass man die Angaben stimmen.
Ein neues Formular für Vermögensverhältnisse ist beigelegt, da liste ich dann die Konten auf, die bestehen, reicht es dem Jobcenter erfahrungsgemäß, wenn ich damit bestätige das das alle Konten sind.

*komisch *grübel

Sollte ich ein dickes Konto haben und weiß nichts davon? :huh:

JuliasMum

Schüler

Beiträge: 67

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Wohnort: 'GT

Beruf: Kauffrau im Einzelhdl. / z.Zt Verkäuferin

13

Freitag, 28. Januar 2011, 16:00

Oh ... mir schwannt was ... ich glaube 2009 hat mein Ex-Schwager seine Freundin geheiratet.

Und die hat den gleichen Vornamen wie ich und seinen Namen übernommen, so wie ich den Namen von meinem Exmann, damals.

Wir haben also seit dem Datum den gleichen Namen, nur das sie einen zweiten Vornamen hat, ich nicht.

Dann das sein? Das bei einer Nachfrage von dem Jobcenter bei der Bank das Konto von der Schwägerin angegeben wurde? Also ... das muss ich dann wohl klären.

JuliasMum

Schüler

Beiträge: 67

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Wohnort: 'GT

Beruf: Kauffrau im Einzelhdl. / z.Zt Verkäuferin

14

Freitag, 28. Januar 2011, 18:29

Ich habs noch geschafft, vor Geschlussschluss bei der Bank zu sein.

Es ist so ...

meine Zinserträge sind keine, das ist genau die Höhe des Freistellungsbetrages in dem Jahr, Zinsen waren nur 1,84 € oder sowas in der Art auf meinen Konten.

Die benannten Zinserträge meiner Tochter sind auf einem Konto eingegangen, was meine Schwiegereltern zur Geburt angelegt haben. Beide sind mittlerweile verstorben, das Sparbuch ist seit dem Tod der Schwiemutter letztes Jahr bei meinem Ex-Mann, ... ich hatte ganz vergessen, dass es das gab.

Tja .. nun ist da ein ganz schöner Betrag drauf, der von Schwie.Eltern dafür gedacht war, dass Julia mit 18 ihren Führerschein und ein gebr. Auto kaufen kann, oder die erste eigene Wohnung einrichten kann, oder sowas.

Ich hoffe, ich bekomm keinen Ärger, dass ich das Konto nicht angegeben habe - ich hatte es ja nicht in meinen Unterlagen und vollkommen vergessen.

Mal gucken, was das Jobcenter nun meint, was mit dem Geld geschehen soll.