Ich selbst habe keine Ahnung, fand aber dieses hier :
Beim Kind ist eine Sonderregelung. Da das Kind den Eltern nicht unterhaltspflichtig ist, hat es ein eigenes Schonvermögen in Höhe von 3.100€. Sollte sein Schonvermögen diesen Betrag überschreiten, kann dieser überschreitende Betrag lediglich auf SEINEN Anspruch angerechnet werden.
Komplett hier zu verfolgen :
http://www.hartz4-forum.de/index.php?pag…onverm%C3%B6gen
Wenn das Kind keinen Alg2 Bezug erhält, dürfte das Vermögen auch nicht für die Eltern genutzt werden - so vertehe ich es.
Aber mal ehrlich, hätte mein Kind solch hohes Vermögen, würde ich es nicht Anlegen, wer weiß was noch alles kommt bei H4. Ab in den Strumpf damit und gut ist.
Denn wenn das Kind älter wird und der dessen Bedarf nicht mehr gedeckt wird, wird das angelegte "Über"-Vermögen dafür herhalten müssen, was ja rechtlich gesehen auch korrekt ist.
Das Geld in eine Riesterrente oder ähnlichem zu investestieren, wäre mir pers. zu unsicher, wer weiß was in 60 Jahren mit all den Versicherungen noch passiert.
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