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Silvester 2011
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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

JuliasMum

Schüler

Beiträge: 67

Danksagungen: 78

Wohnort: 'GT

Beruf: Kauffrau im Einzelhdl. / z.Zt Verkäuferin

1

Montag, 31. Januar 2011, 17:28

kurze Frage - ARG 2 - Sparvermögen Pro Lebensjahr wie hoch?

Huhu ...

kurze Frage

Es gibt doch einen Betrag, den ARG-Bezieher pro Lebensjahr ansparen darf.

Wie hoch ist dieser Betrag?

lG und lieben Dank

Claudia

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bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

2

Montag, 31. Januar 2011, 18:09

Hallo,

soweit ich weiß, sind es 150 € pro Lebensjahr + einmalig 750 € dazu.

Gruß bantam

JuliasMum

Schüler

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3

Montag, 31. Januar 2011, 18:34

Wenn die gesparte Summe höher ist, dann muss doch doch für die Versorgung des Kindes verwendet werden, und nicht, um die Mutter mit zu versorgen?

Was passiert dann?

Und wenn da Kind nicht bedürftig ist, also das Kind mit Unterhalt und Kindergeld dann kein Bezug von AA bekommt? Muss man dann an das Gesparte?
Oder muss das Ersparte dann evtl. anders angelegt werden, als Altersvorsorge, oder so?

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bantam

Profi

Beiträge: 222

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4

Dienstag, 1. Februar 2011, 08:17

Ich selbst habe keine Ahnung, fand aber dieses hier :

Beim Kind ist eine Sonderregelung. Da das Kind den Eltern nicht unterhaltspflichtig ist, hat es ein eigenes Schonvermögen in Höhe von 3.100€. Sollte sein Schonvermögen diesen Betrag überschreiten, kann dieser überschreitende Betrag lediglich auf SEINEN Anspruch angerechnet werden.

Komplett hier zu verfolgen : http://www.hartz4-forum.de/index.php?pag…onverm%C3%B6gen

Wenn das Kind keinen Alg2 Bezug erhält, dürfte das Vermögen auch nicht für die Eltern genutzt werden - so vertehe ich es.

Aber mal ehrlich, hätte mein Kind solch hohes Vermögen, würde ich es nicht Anlegen, wer weiß was noch alles kommt bei H4. Ab in den Strumpf damit und gut ist.
Denn wenn das Kind älter wird und der dessen Bedarf nicht mehr gedeckt wird, wird das angelegte "Über"-Vermögen dafür herhalten müssen, was ja rechtlich gesehen auch korrekt ist.

Das Geld in eine Riesterrente oder ähnlichem zu investestieren, wäre mir pers. zu unsicher, wer weiß was in 60 Jahren mit all den Versicherungen noch passiert.

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JuliasMum

Schüler

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5

Dienstag, 1. Februar 2011, 15:12

Ich hab das Geld ja auch nicht auf ihren Namen angelegt, das waren die mittlerweile verstorbenden Schwiegereltern (Eltern vom Ex), das Sparbuch hat er jetzt in Verwahrung, daher hatte ich das auch nicht mehr im Gedächtnis.

Wenn das in deinem Zitat noch aktuell ist und stimmt, würde nichts weiter passieren.

Bei der Bank sagte man mir, dass ich schon theoretisch an das Geld käme, wenn ich unterschreiben würde, dass das Sparbuch verloren gegangen ist, das Buch hat aber mein Ex und scheinbar zahlt er auch weiter für sie ein.

Zumindest war das Geld mal für ihren 18. Geburtstag gedacht, dann soll sie ihren Führerschein davon machen können, oder die erste Wohnungseinrichtung davon holen oder ähnliches.

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