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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 26. August 2005, 17:58

Brauch eure Hilfe - Berechnung ALG II falsch?

Im Februar beantragte ich ALG II,vorher bezog ich Sozialhilfe.

Uns (meiner Tochter und mir) wurden mtl. insgesamt 797 ¤ bewilligt,davon werden 364,-¤ Miete und 186 ¤ Strom,- und Gaskosten abgezogen (ja,ich weiß,es ist viel,lag an der defekten Heizung,keiner hats bemerkt :-( ),ergo bekomme ich um die 248,- ¤ ausbezahlt.

Nun habe ich alles mit dem ALG II-Rechner gegengerechnet - und der zeigt mir mehr an,als mein Bescheid.
Demnach wurden mir 6 Monate lang mtl. 104,- ¤ zuwenig gewährt...?
Nachgerechnet bedeutet das,das mir von Anfang an nur die 60,- ¤ Heizkostenpauschale gewährt wurden,ohne die tatsächliche Höhe zu berücksichtigen.

Ist es denn aber nicht so,das das Amt nach 6 Monate nochmal prüft und man solange die Möglichkeit hat,die Kosten zu senken?
Steht ja auch so im ALG II-Rechner....*grübel*

Nun hörte ich auch,das das Amt Stromkosten sowieso nicht zahlt?
Was ist das denn dann für ein Leben,wenn man im dunkeln hockt... :o(



LG,
Anke



Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Freitag, 26. August 2005, 18:11

RE: Brauch eure Hilfe - Berechnung ALG II falsch?

Hallo Anke,

dir als Haushaltsvorstand stehen 345 Euro zu. Dann kommt es auf das Alter des Kindes an wie hoch dessen Bedarf ist und hast du geschaut ob der Zuschlag für alleinerziehende dabei ist?

In eurem Bedarf ist der Strom enthalten, das ist korrekt so. Bei den Heizkosten bin ich aber der Meinung dass die bis max 1 Euro per qm erstattet werden. Die 6 Monate sind wohl auf die Miete gemünzt. Wenn die Wohnung an sich unangemessen groß oder zu teuer ist. Heizkosten werden nur in besonderen Fällen höher bezahlt, z.B. bei einem Säugling.

Viele Grüße
Saskia[addsig]

Gast

unregistriert

3

Freitag, 26. August 2005, 18:37

RE: Brauch eure Hilfe - Berechnung ALG II falsch?

Hallo Anke,

Du hast als alleinerziehende 797¤ bewilligt bekommen.Grob überschlagen haut es hin.
Alleinerziehenden mit Kind haben etwa 1070¤ zur Verfügung.....797¤+ 154 KG+199 KU...(Kind unter 6 Jahre).......dann macht das 1150......80¤ mehr als "normal(klar sind immer kleine Differenzen)....würde für mich so aussehen, als ob das Amt Dir 80 ¤ mehr zusteuert, der Heizkosten wegen?

Bei mir(mietspiegel 2) ist es so, das mir als alleinerziehende 270¤ Miete anerkannt werden......+ Nebenkosten.....Strom mußt Du selber bezahlen.

Also so grob überschlagen kommt es hin...und dann würde auch der alleinerziehndenZuschlag schon drin sein.

Gast

unregistriert

4

Freitag, 26. August 2005, 19:18

RE: Brauch eure Hilfe - Berechnung ALG II falsch?


Gast

unregistriert

5

Freitag, 26. August 2005, 20:20

RE: Brauch eure Hilfe - Berechnung ALG II falsch?

Also ich blicke nicht ganz durch, was genau Du da alles aufrechnest.
Bei Mietstufe 5 darf die Miete (in NRW) etwa 365¤ KM betragen, Heizkosten werden übernommen, Strom aber nicht!!!!Plus Gas, könnte es in etwa hinkommen, was Du bekommst.....Ich verstehe Dein Problem nicht wirklich.



Als bitte mal klare Antworten auf folgende Fragen:

Ist Deine Wohnung dem Mietpreis angepasst?
Wie alt ist das Kind, wie hoch der UV?

Du 345¤ +124 alleinerziehenden Zuschlag

Kind UV????+ KG sind mehr als 207 Regelbedarf, somit wird das etwas auf die Wohnkosten umgelegt.


Bedeutet.......

Du bekommst
364 ¤ Miete
75 ¤ Heizkosten(schon mehr als normal!)
345¤ für Dich
124¤ Alleinerziehenden Zuschlag
154¤ Kindergeld........Summe 1062
269¤Minus 154¤ KG, da es auf Dein Konto geht.....ergibt sich für mich, das Du 111¤ Unterhaltsvorschuss bekommst?????

Stimmt es, dann stimmt auch die Berechnung des Bescheides.

Und wie Du siehst......die 1062 ¤ erwähnte ich vorher schon, das das in etwa der Betrag ist, den eine alleinerziehnde bekommt, und davon alles bestreiten muß

Und es geht doch...........




Gast

unregistriert

6

Freitag, 26. August 2005, 21:20

RE: Brauch eure Hilfe - Berechnung ALG II falsch?


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<b>Ist Deine Wohnung dem Mietpreis angepasst?</b> Ich nehme es an.Mietstufe 5 in Ba.-Wü. : 425 Euro angemessene Miete f. 2 Personen; Wohnung ist 70 qm groß.

<b>Wie alt ist das Kind, wie hoch der UV?</b> Meine Tochter ist 6 und bekommt 170 Euro Unterhaltsvorschuss.

Ich wart jetzt erstmal den Folgebescheid ab,der bereits seit 4 Wochen aussteht und auf Nachfrage noch ca. 3 Wochen bearbeitet wird. :-(


LG,
Anke

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