Hallo bsmaster
Ebenfalls ein frohes und vor allem gutes neues Jahr
Alle Eltern, die in Deutschland wohnen oder sich für gewöhnlich hier im Land aufhalten erhalten das Kindergeld. Das gilt nicht nur für leibliche Eltern, sondern auch für Adoptiv- und Stiefeltern sowie gegebenenfalls Groß- oder Pflegeeltern.
Ausgezahlt wird das Geld für das jeweilige Kind
immer nur an einen Berechtigten - in der Regel an denjenigen Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Etwas komplizierter wird die Sache, aber durchaus händelbar,
falls ein Kind nicht bei einem Elternteil lebt, sondern z.B. bei Pflege- oder Großeltern. Das muss dann schriftlich gegenüber der Familienkasse erklärt werden, wer nun der oder die Bezugsberechtigte ist. Ist aber schnell regelbar 
Also einfach an die Familienkasse wenden, und die Änderung beantragen. Das Kindergeld steht demjenigen zu, wo das Kind seinen ständigen Aufenthalt hat, alles andere wäre ja auch nicht gerechtfertigt
Auf alle Fälle immer schriftlich. Die Vordrucke für den Antrag erhälst Du bei der zuständigen Familienkasse. Die sitzt normalerweise im für Dich zuständigen Arbeitsamt. Weitere Infos rund ums Kindergeld sowie Antragsformulare zum herunterladen gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit.
LG airam
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