RE: hartz4 und schwanger
Hallo manu,
das hilft unserem Gast im Moment nur nicht weiter, denke ich. Wie gesagt, die Agentur für Arbeit in unserem Landkreis lehnt alles, was über eine Babyerstausstattung hinausgeht, erstmal ab. Der einzige Weg ist der über eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht, es gibt hier mehrer Beschlüsse, in denen z.B. ein Schrank für das Baby abgelehnt wurde. Kinderwagen plus Zubehör und Kinderbett plus Zubehör wurden jedoch bewilligt. Es sind jedoch immer nur Beschlüsse im Rahmen einer einstweiligen Anordnung. Diese gelten nur für den darin verhandelten Einzelfall und sind nicht mit einem Urteil einer übergeordneten Gerichtsbarkeit zu vergleichen. Das bedeutet, dass du in jedem Fall neu vor Gericht ziehen musst. Ich weiss aber, dass in anderen Städten/Landkreisen einmalige Beihilfen für einen Kinderwagen und ein Kinderbett ohne Umweg über Gericht gewährt wurden. Deshalb habe ich unserem Gast geraten, die o.g. Sachen für sich und das Baby zu beantragen.
Liebe manu, du schreibst, dass es genug gerichtliche Entscheidungen gibt. Es wäre hilfreich für mich, diese zu kennen, mir ist nämlich keines bekannt, was über eine einstweilige Anordnung hinausgeht. Lass es mich doch bitte konkret und genau wissen, welche Urteile du kennst.
Danke für deine Hilfe und liebe Grüße
tinka[addsig]