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von mona84

tinka

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hamburg

Beruf: Sozialarbeiterin

11

Freitag, 14. Oktober 2005, 18:56

RE: hartz4 und schwanger

Hallo manu,

das hilft unserem Gast im Moment nur nicht weiter, denke ich. Wie gesagt, die Agentur für Arbeit in unserem Landkreis lehnt alles, was über eine Babyerstausstattung hinausgeht, erstmal ab. Der einzige Weg ist der über eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht, es gibt hier mehrer Beschlüsse, in denen z.B. ein Schrank für das Baby abgelehnt wurde. Kinderwagen plus Zubehör und Kinderbett plus Zubehör wurden jedoch bewilligt. Es sind jedoch immer nur Beschlüsse im Rahmen einer einstweiligen Anordnung. Diese gelten nur für den darin verhandelten Einzelfall und sind nicht mit einem Urteil einer übergeordneten Gerichtsbarkeit zu vergleichen. Das bedeutet, dass du in jedem Fall neu vor Gericht ziehen musst. Ich weiss aber, dass in anderen Städten/Landkreisen einmalige Beihilfen für einen Kinderwagen und ein Kinderbett ohne Umweg über Gericht gewährt wurden. Deshalb habe ich unserem Gast geraten, die o.g. Sachen für sich und das Baby zu beantragen.
Liebe manu, du schreibst, dass es genug gerichtliche Entscheidungen gibt. Es wäre hilfreich für mich, diese zu kennen, mir ist nämlich keines bekannt, was über eine einstweilige Anordnung hinausgeht. Lass es mich doch bitte konkret und genau wissen, welche Urteile du kennst.
Danke für deine Hilfe und liebe Grüße
tinka[addsig]

manu

Anfänger

Beiträge:

12

Freitag, 14. Oktober 2005, 19:11

RE: hartz4 und schwanger

hi tinka............ ich habe von meiner anwältin einen beschluß erfahren, mit einem verweis auf einen link, dieser wäre in der tat erst mal einklagbar,jedoch kann man einen widerspruch mit hinweis auf diesen beschluß bekräftigen. da es hier um materielle sachen für den grundbedarf geht,wird im sinne des neuem menschen eine "weitere" grundausstattung entsprochen...........meine anwältin wird mir in den nächsten tagen einen fall querrverweisen.

SOZIALGERICHT MAGDEBURG S 27 AS 196/05 ER

desweiteren kann sie den widerspruch noch " damit" begründen das das kind keinen grundbedarf sichergestellt/ bereitgestellt bekommt.

Sozialgericht Lüneburg
Aktenzeichen: S 30 AS 199/05 ER
Sozialgericht Speyer
Aktenzeichen: S 16 ER 100/05 A
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen: L 3 ER 45/05 AS

liebe tinka........ ich hoffe das langt..............

[addsig]

tinka

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hamburg

Beruf: Sozialarbeiterin

13

Freitag, 14. Oktober 2005, 22:47

RE: hartz4 und schwanger

Liebe manu,

ich kann dir versichern, dass dieses bei den Gepflogenheiten unserer Agentur für Arbeit hier NICHT langt. Wir müssen uns hier von Widerspruch zu Widerspruch und von einstweiliger Anordnung zu einstweiliger Anordnung kämpfen. Und Beschlüsse über einstweilige Anordnung sind eben kein Urteil einer höheren Instanz und das wird von der ARGE ausgenutzt. So sind zumindesten hier die Realitäten, egal, was Anwälte sagen und an guten Tipps parat haben.
tinka[addsig]

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