RE: Was steht mir als allleinerziehende Mutter zu wenn ich Hatz 4 beantrage?
ich kopiere mal ein bischen hier rein, zum besseren verständnis. ab und an wiederholt es sich - sorry.
lg, andrea
ZuschĂĽsse auĂźerhalb der Regelleistung
Befristete Zuschläge
Um soziale Härten beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II zu vermeiden, können Arbeitsuchende zwei Jahre lang einen befristeten Zuschlag bekommen. Die individuelle Höhe ergibt sich aus der Differenz aus Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Im ersten Jahr werden zwei Drittel dieser Differenz gezahlt, im zweiten Jahr die Hälfte. Es gibt allerdings Höchstbeträge: Alleinstehende erhalten maximal 160 Euro, (Ehe-)Partner zusammen maximal 320 Euro. Leben im Haushalt Kinder, erhöht sich der Zuschlag um maximal 60 Euro je Kind.
Einmalige Leistungen
Auf Antrag können die Träger des ALG II einmalige Leistungen gewähren. Möglich sind Zahlungen beispielsweise, wenn ein Haushalt zu gründen ist oder wenn ein Kind eine mehrtägige Klassenfahrt unternimmt.
Mehrbedarfe
Manche Hilfebedürftige haben grundsätzlich mehr Bedarf, z.B. Menschen, die auf eine besondere Ernährung achten müssen. Behinderte erhalten einen Mehrbedarf von 35 Prozent der Regelleistung, Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 Prozent. Bei Alleinerziehenden ist die Höhe der zusätzlichen Leistungen abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder.
Pauschalbetrag statt Einmalleistungen
Die neuen Regelleistungen enthalten eine Pauschale für Einmalleistungen, zum Beispiel für Kleidung. Bisher mussten Hilfebedürftige dafür extra zum Sozialamt gehen. In bestimmten Fällen ist allerdings weiterhin ein zusätzlicher Antrag zu stellen, zum Beispiel für Klassenfahrten.
Welche Kosten sind in der der Regelleistung alles enthalten?
Lebensmittel
Artikel der Körperpflege,
Strom- und Telefonkosten, Portokosten
Auch Kosten für einen Bedarf, welcher in größeren zeitlichen Abständen anfällt, sind mit dem Regelsatz zu begleichen. Wie z.B. für
Kleidung
Hausrat
Wohnungsrenovierung etc.
Welche zusätzlichen Leistungen können beantragt werden?
Zusätzliche Leistungen können nur für Wohnungserstausstattungen, Bekleidungserstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, und für mehrtägige Klassenfahrten erstattet werden.
Kosten fĂĽr Miete und Heizung
Für Miete und Heizung werden die tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Was „angemessen ist, wir jeweils vor Ort definiert. In Erlangen gelten derzeit 300 bis 330 € Miete (inkl. Nebenkosten), zzgl. 40 € für Heizkosten für einen Single-Haushalt als angemessen.
Falls die Unterkunftskosten nicht angemessen (zu hoch) sind, müssen diese trotzdem für eine Übergangszeit so lange gezahlt werden, wie es dem Antragsteller nicht möglich oder zuzumuten ist (z.B. wegen Erkrankung) die Kosten zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.
ALG II:
Zuschläge
Werdende Mütter erhalten im Westen 58 und im Osten 56 Euro Zuschlag je Monat (17 Prozent der Regelleistung). Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern bekommen einen Zuschlag von 36 Prozent des Regelsatzes oder 124 Euro. Für Behinderte beträgt der Zuschlag 35 Prozent der Regelleistung (West: 120 Euro; Ost: 115 Euro). Auch der Mehrbedarf für medizinische Ernährung wird erstattet. Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Lebensunterhalt, nicht aber den ihrer Kinder bestreiten können, erhalten längstens 36 Monate lang einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro je Monat und Kind.
Vor Anmietung einer (günstigeren) Wohnung unbedingt die Zusicherung des kommunalen Trägers einholen, welcher dann auch Mietkautionen, Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten übernehmen muss, wenn eine Aufforderung zur Kostensenkung erteilt wurde.
Kinder-betreuung
Wenn eine Betreuung durch Familienmitglieder nicht gewährleistet ist, muss sichergestellt sein, dass das Kind in einer Kindertagesstätte oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht werden kann. Ansonsten ist die Arbeitsaufnahme unzumutbar.
Kleidergeld
Die Regelleistung beinhaltet auch eine Pauschale für die bisher vom Sozialamt zusätzlich gewährten einmaligen Beihilfen. Aus diesem Grund liegt die Regelleistung nach dem SGB II mit 331,- EURO für Alleinstehende deutlich über dem (noch bis zum 31.12.2004 gültigen) Regelsatz für alleinstehende Sozialhilfeempfänger.
Aber auch die Regelsätze für Sozialhilfeempfänger werden mit in Kraft treten des SGB XII zum 1.1.2005 um eine entsprechende Pauschale erhöht.
Zusätzliche einmalige Beihilfen sind daher ab Bezugsbeginn von Leistungen nach dem SGB II nur noch in folgenden Bedarfsfällen möglich:
Erstausstattung für Wohnungen einschließlich Haushaltsgeräte,
Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt sowie mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.
Kosten:
Energie, Kabel-gebĂĽhren, GEZ und Telefon-anschluss
Aufwendungen für Energie sind in der Regelleistung enthalten. Kabelgebühren gehören grundsätzlich nicht zum notwendigen Bedarf, es sei denn, der Hilfesuchende findet auf dem Wohnungsmarkt keine angemessene Wohnung ohne Kabelanschluss. Der Personenkreis der von den Rundfunk- und Fernsehgebühren Befreiten soll auf die ALG II- Empfänger erweitert werden.
Lebens-versicherung
Die Kapitallebensversicherung zählt zum verwertbaren Vermögen. Wer damit allerdings ausdrücklich für seine private Altersvorsorge spart, kann - zusätzlich zum normalen Grundfreibetrag - einen Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr (höchstens 13.000 Euro) geltend machen. Entscheidend ist, dass die Auszahlung dieser Versicherungsleistung bis zum Eintritt ins Rentenalter ausgeschlossen ist. Um dies sicherzustellen, sollten Versicherte vor Beantragung von ALG II mit ihrer Versicherungsgesellschaft einen so genannten Verwertungsausschluss vereinbaren.
Riester-Renten-Verträge sind bis zur Fördergrenze generell vor der Verwertung geschützt.
Lesen Sie dazu Arbeitslosengeld ll und bestehende Lebensversicherungsverträge
Mehrauf-wendungen (z.B. Bewerbungen) Bewerbungs- und Reisekosten können durch die Agenturen für Arbeit nach § 16 Abs. 1 S. 1 SGB II in Verbindung mit §§ 45, 46 Drittes Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) erstattet werden.