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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 28. Oktober 2005, 17:44

und noch eine Frage..

weil wir schon dabei sind ;)
Hab grad im Internet gelesen, daß ich nach meinen 3 Jahren Elternzeit KEINEN Anspruch auf Alg I hätte, da ich ja nachweisen müßte, daß ich die letzten 2 Jahre für 12 Monate eine beitragspflichtige Beschäftigung gehabt habe. Soll relativ neu sein, na super! Das heißt, ich kann dann gleich nach meinem halben Jahr ALG II gleich da weitermachen :(

Und ist es wirklich so, daß, wenn man vorher vollzeit gearbeitet hat, und bei ALG I nur Teilzeit arbeiten kann (wegen Kinderbetreuung), man dann auch nur ALG I nach Teilzeit ausgezahlt bekommt? Ist doch toll, wenn man vorher viel mehr Beiträge eingezahlt hat und nun nicht mal mehr das rausbekommt... Oder kann man sich vollzeit suchend melden, und muß aber wegen Kinderbetreuung nicht vollzeit arbeiten gehen(sondern halt dann Teilzeit, aber ALG I ist nach Vollzeit gerechnet)?!?

LG Doro

steff32

Anfänger

Beiträge:

2

Freitag, 28. Oktober 2005, 20:24

RE: und noch eine Frage..

hallo,

soweit ich weiß hat sich nichts geändert nach dem erziehungsurlaub. außer du warst vorher schon arbeitslos.( konnte ich jetzt nicht so deutlich rauslesen)

und ja es ist wirklich so auch wenn man vollzeit gearbeitet hat und sich teilzeit arbeitslos meldet das man nur teilzeit bezahlt bekommt.

die kinderbetreuung muß du beim arbeitsamt nachweisen.
ich könnte mich auch darüber ärgern bring aber leider nichts.

gruß steff[addsig]

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