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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 9. Dezember 2005, 21:34

Unterhaltspflichtiger Vater beantragt mit 63 J. ALGII statt vorgezogene Rente

Bisher bin ich noch nicht auf einen ähnlich gelagerten Fall gestoßen, oder gibt es ihn doch??

Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern, 8 und 15. Bisher hat der Kindesvater ALG bezogen und (vor Gericht erzwungen) Unterhalt gezahlt (nachehel. und Kinder). Jetzt ist er 63 und könnte eine Rente beantragen (ca. 2300 brutto) und weiterhin Unterhalt leisten. Das hält er aber für unzumutbar und beantragt ALG II. So zahlt er keinen Unterhalt, noch nicht mal den Pflichtsatz für die Kinder. Er begründet es auch damit, dass er auf diesem Weg doch noch wieder in die gesetzliche Krankenkasse kommen kann mit deutlich niedrigeren Beiträgen (wovon die Kinder bei höherer Rente ab 65 sehr viel längerprofitieren würden, meint er).

Er hat jetzt Abänderungsklage eingereicht und am 21. Dezember ist mündliche Verhandlung. Juristisch muss nun in der Tat abgewogen werden, ob ihm die vorgezogene Beantragung von Rente, die natürlich mit einigen Einbußen verbunden ist, zumutbar ist. (Das Interesse der Bevölkerung insgesamt scheint keine Rolle zu spielen)

Ich selbst habe ein Teilzeitstipendium, das alleine aber nicht ausreicht für unseren Lebensunterhalt.

Gibt es ähnliche Fälle????

Ich persönlich finde es ja empörend, wie man sich so auf Kosten der Allgemeinheit in jeder Hinsicht aushalten lassen kann, wo er doch leicht in der Lage wäre gut für sich zu sorgen (und auch für seine Kinder).

Aber er hat erstmal Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen, auch ein Signal, dass er vielleicht sogar Chancen hat damit durchzukommen!!!

Heide


Gast

unregistriert

2

Samstag, 10. Dezember 2005, 14:25

RE: Unterhaltspflichtiger Vater beantragt mit 63 J. ALGII statt vorgezogene Rente

Ähnliiche Fälle, ja!
Z.B. Beim Thema Bafög. Bei Eltern von studierenden Kindern, egal ob geschieden oder nicht rechnet sich oft nicht wenn beide Elternteile berufsatätig sind. Der zustatzverdienst ist mit ca. 50% Steuern und Abgaben belastet, Bei Wohngeldanspruch bis zu 55%, von den 45% wiederum sind bei Bafög nur weniger als 50% anrechnugsfrei.

Daher wenn der Vater in Altersteilzeit geht, ca. 300E weniger netto hat, ehöht sich der Baföganspruch um ca. 150Euro für das studierende Kind. Daher 80 Stunden weniger arbeiten im Monat und nur 150 Euro weniger in der Familienkasse!
Gilt ebenso für die evtl. Halbtagstätigkeit der Mutter

werner



Gast

unregistriert

3

Samstag, 10. Dezember 2005, 15:54

RE: Unterhaltspflichtiger Vater beantragt mit 63 J. ALGII statt vorgezogene Rente

studiert das achtjährige, oder eventuell doch das fünfzehnjährige kind ? *grübel* woher bekommt der arbeitslose vater nun eine altersteilzeit-stelle ? *kopfkratz*
also, wenn ich ganz weit greife, dann sehe auch ich eine ähnlichkeit - scheint beides in deutschland zu passieren...

mannmannmann...

andrea

Gast

unregistriert

4

Samstag, 10. Dezember 2005, 21:54

RE: Unterhaltspflichtiger Vater beantragt mit 63 J. ALGII statt vorgezogene Rente

"Ich persönlich finde es ja empörend, wie man sich so auf Kosten der Allgemeinheit in jeder Hinsicht aushalten lassen kann, wo er doch leicht in der Lage wäre gut für sich zu sorgen (und auch für seine Kinder)."

mal ehrlich, wenn er in den vorgezogenen Ruhestand gehen würde, wer wohl würde das denn bezahlen? Antwort: die Allgemeinheit!
platschquatsch :-O

Gast

unregistriert

5

Montag, 12. Dezember 2005, 20:23

RE: Unterhaltspflichtiger Vater beantragt mit 63 J. ALGII statt vorgezogene Rente

Das leuchtet mir nicht so ganz ein. Vorgezogene Rente bedeutet doch, dass er gegenüber einer Rente ab 65 verminderte Auszahlungen bekommt. Die Rentenansprüch hat er sich ja zuvor durch seine Beiträge im Arbeitsleben erworben. Wenn er ALG II bezieht zahlt alles der Staat = wir alle.

Oder wo liegt da der Gedankenfehler ? Irgendwie habe ich den Eindruck, dass ich hier von verschiedenen Leuten missverstanden worden bin mit meinem Beitrag. Vielleicht war der ja zu kompliziert?

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