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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 15. Dezember 2005, 15:23

alleinerziehend und Selbständig: Allg. 2 und Erzieungsgeld ein oder 2 Jahre?

Ich habe eine Frage, vielleicht habt ihr Meinungen, die mir weiterhelfen können.
Ich bin noch schwanger, bald aber alleinerziehende Mutter und stehe nun vor der Entscheidung meinen Lebensunterhalt zusammenzubekommen.

Was ist da erfahrungsgemäß am günstigsten?

Das Eriehungsgeld für 1 Jahr als Budget Zahlung anzusteuern, oder doch lieber die 2 Jahre.
Da ich selbständig bin, kann ich etwas nebenbei arbeiten, aber müsste das Mit Allg 2 verrechnen lassen, bzw mich dan freiwillig versichern? Das lohnt sich doch kaum oder hab ich einen Denkfehler?
Wie sieht das dann in der praxis aus: Immer wenn ich 2 Tage mal selbständig arbeite, melde ich mich vom Allg.2 ab, oder wie?

wenn Ihr erfahrungen in diese Richtung habt, wäre ich euch sehr dankbar.
erikusch

klenne

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: allgääu

2

Donnerstag, 15. Dezember 2005, 17:04

RE: alleinerziehend und Selbständig: Allg. 2 und Erzieungsgeld ein oder 2 Jahre?

Hallo!!

Da kann ich dir sehr gerne weiterhelfen!! ich bin nämlich auch noch schwanger, und allg.2 empfängerin!! Am schlausten ist, wenn du 2 Jahre erziehungsgeld nimmst, und neben bei selbstständig zu sein, würde ich auf jeden fall angeben, weil dir sonst das allg. 2 gestrichen wird!! Aber klär das am besten mit dem jeweiligen sachbearbeiter ab, was da ams schlausten ist!! Und wenn du überhaupt nicht weiter weist, frag bei der Mutter-Kind-Stiftung nach, die Tel.Nr kann ich dir auch geben, da kriegst einen termin, und da kannst du zusätzlich noch geld für babyausstattung beantragen, ist richtig gut!!

Mfg klenne [addsig]

tinka

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hamburg

Beruf: Sozialarbeiterin

3

Freitag, 16. Dezember 2005, 09:34

RE: alleinerziehend und Selbständig: Allg. 2 und Erzieungsgeld ein oder 2 Jahre?

Liebe erikusch,

die Budgetregelung ist für die Frauen sinnvoll, die wissen, dass sie nach einem Jahr Elternzeit wieder voll arbeiten wollen.
Wenn du 2 Jahre Elternzeit nimmst, kannst du bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Du musst nur drauf achten, dass du nicht über die Einkommensgrenzen zum Bezug von Erziehungsgeld rutschst. Auch eine selbständige Tätigkeit ist erlaubt. Du musst nur irgendwie glaubhaft machen, dass du wirklich nicht mehr als 30 Stunden arbeitest. In besonderen Härtefällen ist es aber sogar erlaubt, mehr als 30 Stunden zu arbeiten. Dies kann insbesondere für Alleinerziehende zutreffen.
Solltest du nicht genug verdienen, um den Lebensunterhalt für dich und dein Kind aufzubringen, kannst du zusätzlich ALG II beantragen. Du musst dann monatlich deinen Verdienst nachweisen und bekommst das ALG II dann ergänzend gezahlt.
LIebe Grüsse
tinka[addsig]

Gast

unregistriert

4

Mittwoch, 21. Dezember 2005, 18:10

RE: alleinerziehend und Selbständig: Allg. 2 und Erzieungsgeld ein oder 2 Jahre?

Danke für die Antworten,damit kann ich viel anfangen.
Letztendlich hab ich mich bezüglich des Erziehunggeldes einfach bei der zuständigen Stelle beraten lassen, und wirklich,ein sehr nette hilfsbereiter Verein dort. da konnte ich schon eine Menge klären.

Ja und auf das Alg 2 Geld bin ich auf alle Fälle angewiesen. Meine selbständige Tätigkeit ist wirklich übersichtlich.
also das heisst, ich gebe beim Jobcenter monatlich meinen Verdienst an und das wird dann mit dem mir zustehenden Alg 2 Geld verrechnet?
Wie ist das dann in den Tagen, in denen ich arbeite mit der Krankenversicherung? Muss ich mich dann freiwillig vesichern? Das snd doch dann alles Ausgaben, die bei der Neuberechnung von Alg 2 eine Rolle spielen, oder nicht?. Das ist ja ein irrer bürokratischer Aufwand.

Hab ich das so richtig verstanden, oder hat hier jemand selbst Erfahrungen damit gemacht.
Über Antworten würde ich mich natürlich freuen.

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